Geschwindigkeitsaufkleber ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.12.2009 um 17:47:57 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hallo,
Da mein Wagen ein paar km/h schneller fahren könnte als der Speedindex der Winterreifen ausweist (H = 210km/h) bin ich am überlegen, ob ich den berühmten
Sticker mit den 210 tatsächlich benötige.
§ 36 der StVZO sagt offenbar Folgendes:
"Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Nun hat BMWs-Bordcomputer ja das nette Feature mit der
Speedlimit-Anzeige, die sowohl optisch (im Blickfeld des Fahrers), als auch akkustisch davor warnt, wenn eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht wird.
Was meint Ihr, ist damit die Forderung der StVZO nicht auch erfüllt ? Von einem Aufkleber ist dort nämlich nicht ausdrücklich die Rede !
Bluetooth
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.12.2009 um 17:47:57
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bluetooth,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Geschwindigkeitsaufkleber ?"!
Gruß
Wenn du den Limiter auf 210 programmierst ist das genauso okay wie der Aufkleber. Bei Mercedes wird dach auch immer so gemacht. W210 und W211 können das nämlich auch.
Bei mir kommt so ein Aufkleber NICHT rein .
Ich bin eh der einzige der mit dem Auto fährt und ich weiß wie schnell ich fahren darf .
MfG
Mitglied seit: 13.05.2009
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Zitat:
Bei mir kommt so ein Aufkleber NICHT rein .
Ich bin eh der einzige der mit dem Auto fährt und ich weiß wie schnell ich fahren darf .
MfG
(Zitat von: Krümelmonster1972)
Ist aber Pflicht dachte ich.Wenn dich die netten Herren in gün oder mittlerweile blau anhalten und lustig sind, darfst zahlen soweit ich weiß.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ist Pflicht
§36 (1) StVO
nichtvorhandensein 10 Euro
wen interesierts....
Also mir sind solche Aufkleber auch egal!
Hatte mein Wagen gerade beim TÜV und denen wars anscheinend auch egal- zumindest hatte die kein Augenmerk auf den Geschwindigkeitsindex.
Fahre HR bis 210 auf einem 330i!
Gruß
Bearbeitet von: Frankie01 am 08.11.2009 um 17:57:51
Tuning ist eine Gratwanderung zwischen Ästetik und Desaster. Achtung vor allen, die dieses beherrschen!
Zitat:
Hatte mein Wagen gerade beim TÜV und denen wars anscheinend auch egal- zumindest hatte die kein Augenmerk auf den Geschwindigkeitsindex.
Fahre HR bis 210 auf einem 330i!
Gruß
Bearbeitet von: Frankie01 am 08.11.2009 um 17:57:51
(Zitat von: Frankie01)
Dann hat er nicht drauf geachtet. Normalerweise ist der fehlende Aufkleber ein geringer Mangel oder aber er gibt dir gleich einen schönen Aufkleber mit. Kann man ja bei Bedarf reinlegen....
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Hallo zusammen,
Danke für Eure Antworten.
Unabhängig davon, ob einen nun die 10,- Euro nun jucken würden oder nicht,
neige ich mittlerweile auch zu der Meinung, dass eine Anzeige der gerade erreichten Limit-Geschindigkeit im Bordcomputer-Fenster des Armaturenbretts die u.g. Regelung der StVZO erfüllt:
"....die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist"
Dass der Fahrer während des Fahrens ständig einen Aufkleber anglotzen muss ist dort jedenfalls nicht verlangt :)
Hi,
hehe, das hatte ich auch mal bei einer Polizei-Kontrolle.
Ich habe immer einen Post-It Block dabei.
"M+S - max. 210 km/h" draufgeschrieben und mitten auf den Hupenknopf geklebt.
Habe ich kräftig und lange angedrückt, damit das richtig hält... ;-)
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Wo gibt's denn solche Aufkleber?
There's no power like BMW-Power!!!
Vroooooooommmmmm
Zitat:
Wo gibt's denn solche Aufkleber?
(Zitat von: ACVido)
Bei jedem Reifenhändler....
Ich hatte bei BMW nach einem gefragt und hab den entsprechenden geschenkt bekommen. Aber hab den nur dabei.. kleb den nirgendwo hin. Hat bei der HU auch niemanden interessiert
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
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Kreuzwertheim
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Zitat:
Ich hatte bei BMW nach einem gefragt und hab den entsprechenden geschenkt bekommen. Aber hab den nur dabei.. kleb den nirgendwo hin. Hat bei der HU auch niemanden interessiert
(Zitat von: Tiefflieger)
Tja da kannst Glück haben oder halt nicht. Den einen interessierts den anderen halt net. Aber wenn mal einer danach schaut wirst wohl zahlen müssen.
Aber ein 10er geht ja noch.
Gruß
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Hallo,
Wie programiert man das Speedlimt? kann das ein e91 LCI auch?
einmal Bimmer, immer Bimmer
Mitglied seit: 06.04.2006
irgendwo im Herzen Deutschlands :D
Deutschland
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Ich hatte noch nie einen solchen Aufkleber dran und wurde deswegen auch noch nie zum Zahlen gebeten. Letztens erst in eine Polizeikontrolle geraten, kein Wort von Aufkleber.
Mein Vater hat das Teil auch noch nie dringehabt und der fährt schon seit den 70er'n Auto, auch noch nie ärger deswegen gehabt.
Meine meinung ist, shice drauf. Und wenn mal was kommen sollte, was ich nicht denke, dann zahl ich halt die 10eus...
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<
HWDP
Der Aufkleber ist vorschrift, der Bordcomputer erfüllt die Anfordungen nicht.
Aber sch.... drauf: kostet nur 5.00 euro.
wird aber zusätzlich diese Höchstgeschwindigkeit überschritten, werden 25€ fällig.
(Ist ein vergehen gegen §36 Abs. 1 STVZO (siehe oben). Nach §24 kann ein solches Vergehen mit einer Geldbuße belegt werden. §69 StVZO: Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig.......
-->tatbestandnummer 336000 Bußgeldkatalog: 5,00 Euro
zusätzlich überschreiten der Höchstgeschwindikeit: 25,00 €)
Zitat:
Der Aufkleber ist vorschrift, der Bordcomputer erfüllt die Anfordungen nicht.
(Zitat von: Insane76)
Wie kommst du drauf? Also ich weiß dass Mercedes diese Funktion im Bordcomputer hat und das sie definitiv erlaubt ist. Man kann es extra einstellen.
Es ist mir auf jeden Fall 5 Euro wert , diesen blöden Aufkleber nicht ins Auto zu kleben .
MfG
Hi, ich weis nur dass man in Luxemburg keinen tüv kriegt wenn mans nicht drin hat. kontroliert nur keiner! ;)
einmal Bimmer, immer Bimmer
das mit dem aufkleber hat man mir in der werkstatt auch erzählt.
leider leider.
muß halt sein das häßliche ding.
ich hab glück, bei mir ist oben in der scheibe rechts ein aufkleber angebracht, für die tiefgaragennutzung, da kann ich meinen geschwindigkeitsaufkleber draufbappen.
gruß oli
liebe und respekt
ich brauche dringenst URLAUB
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
ich hab glück, bei mir ist oben in der scheibe rechts ein aufkleber angebracht, für die tiefgaragennutzung, da kann ich meinen geschwindigkeitsaufkleber draufbappen.
(Zitat von: olibolli)
Das ist meiner auch (gaaanz weit in der Ecke). Habe mir einen von Continental besorgt, der ist schwarzgrundig mit orangener Aufschrift - fällt also kaum auf.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?