Fußgänger mit Spiegel gestreift (geschlossen)
Auf jeden Fall mit Anwalt vorsprechen oder dann:
Aussage verweigern!!!
Denn dann muss anhand von Beweisen (gibts die? Hat der Fussgaenger nachweislich Verletzungen davongetragen? Zeugen?) beurteilt werden.
Und da dein Gegenspieler offenbar ein Polizeibekannter Querulant und Anzeigen-Ersteller ist, duerfte er da schlechte Karten haben glaubhaft seine Sicht der Dinge darzustellen.
Und fuer die Zukunft:
Rechtsschutz-Versicherung abschliessen!
Speziell als Autofahrer ist man Ohne ganz schnell der Gelackmeierte!
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Hallo CH-Cecotto,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fußgänger mit Spiegel gestreift"!
Gruß
hallo
...und was hat die polizei gesagt ?
gruss
Wenn er Schmerzensgeld einklagen will, dann brauchst du keine Rechtsschutzversicherung.
Die Schadensansprüche richten sich ja nicht an dich, sondern an deine Haftpflichtversicherung.
Die Versicherung wird dann entscheiden ob die Schadensansprüche gerechtfertig sind oder nicht.
Wenn sie nicht gerechtfertig sind, dann wird die Versicherung auch nicht zahlen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Ich würde mir mehr Sorgen um die Staatsanwaltschaft machen.
Ersteller dieses Themas
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Hi so war gestern abend bei der Polizei. War recht locker sehen es als Bagatelle an. Glauben mir auch so wie es was und nicht wie er erzählt hat. (ist ja so bekannt und übertreibt immer maßlos) Haben sich eigentlich schon gefreut das evtl nichts passiert ist damit sie ihn anzeigen können.
Naja egal meine Aussage gemacht wird wahrscheinlich gegen eine kleine Geldbuße eingestellt. Habe dann die Daten vom Anzeigensteller bekommen und mich heute dort gemeldet und entschuldigt.
HAt er auch angenommen und hat jetz aber leider schon seinen Anwalt eingeschaltet weil ich bis noch nicht gemeldet habe. Kosten dafür angeblich 125€ sagte ich gut werde ich übernehmen und morgen persönlich vorbeibringen.
Er rief dann seinen Anwalt an sagte das alles geklärt sei und der sagte ihm dann er solle sich noch 75€ von mir als Schmerzensgeld geben lassen. Und er hat auch bei der Polizei angerufen und gesgat das wir uns so geeinigt haben das er die Anzeige nicht aufrecht erhält.
meine Frage jetzt er sagte die 125€ hätte er schon gleich beim Anwalt bezahlen müssen weil ich nach dem Namen frage und es mit dem ANwalt abzukären sagte er nein ich müsste das Geld ihm geben + die 75€ und er würde mir dsnn eine Quittung geben und dann sei die Sache erledigt wenn er die Quittung seinem ANwALT zeigt.
Soll ich mir von Ihm die Rechnung vom Anwalt zeigen lassen?? oder was würdet Ihr machen
manche Leute stellen sich aber sowas von glatt an......
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
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Zitat:
Hi so war gestern abend bei der Polizei. War recht locker sehen es als Bagatelle an. Glauben mir auch so wie es was und nicht wie er erzählt hat. (ist ja so bekannt und übertreibt immer maßlos) Haben sich eigentlich schon gefreut das evtl nichts passiert ist damit sie ihn anzeigen können.
Naja egal meine Aussage gemacht wird wahrscheinlich gegen eine kleine Geldbuße eingestellt. Habe dann die Daten vom Anzeigensteller bekommen und mich heute dort gemeldet und entschuldigt.
HAt er auch angenommen und hat jetz aber leider schon seinen Anwalt eingeschaltet weil ich bis noch nicht gemeldet habe. Kosten dafür angeblich 125€ sagte ich gut werde ich übernehmen und morgen persönlich vorbeibringen.
Er rief dann seinen Anwalt an sagte das alles geklärt sei und der sagte ihm dann er solle sich noch 75€ von mir als Schmerzensgeld geben lassen. Und er hat auch bei der Polizei angerufen und gesgat das wir uns so geeinigt haben das er die Anzeige nicht aufrecht erhält.
meine Frage jetzt er sagte die 125€ hätte er schon gleich beim Anwalt bezahlen müssen weil ich nach dem Namen frage und es mit dem ANwalt abzukären sagte er nein ich müsste das Geld ihm geben + die 75€ und er würde mir dsnn eine Quittung geben und dann sei die Sache erledigt wenn er die Quittung seinem ANwALT zeigt.
Soll ich mir von Ihm die Rechnung vom Anwalt zeigen lassen?? oder was würdet Ihr machen
(Zitat von: Herbie Herb)
Wenn du eh bereit bist zu zahlen, lass dir auf dem Zahlungsbeleg vermerken, für was du gezahlt hast. Also irgendsoetwas wie "Entschädigungsleistung einschließlich Anwaltskosten, Vorgang vom .... Wechselseitige Ansprüche sind damit ausgeglichen". So in der Art.
Wenn ich du gewesen wäre und mir bekannt ist, das dein "Unfallopfer" so ein mit dem Leben Unzufriedener ist, hätte der noch nicht mal ansatzweise was von mir bekommen. Außer vielleicht noch nen Tritt in seinen Allerwertesten. Man muss Querulantentum nicht noch unterstützen, geschweigedenn belohnen.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Zahl da nichts einfach so an seinen Anwalt.
Es ist so, dass JEDER seine EIGENEN kosten trägt, bis zur ersten Instanz (Das Gericht).
Das wissen nur viele nicht, und Zahlen dann einfach mal, weil kommt ja vom Anwalt.
Sonst kann ja jeder jeden Anzeigen weil er bock drauf hat, und der Angezeigte muss dann auch noch die Kosten dafür übernehmen.
Auf den Kosten bleibt er schön sitzen.
Lass dich nicht da reinziehen, dass du seine Rechnungen zahlen musst.
-= Wer später Bremst ist länger Schnell =-
Zitat:
Zahl da nichts einfach so an seinen Anwalt.
Es ist so, dass JEDER seine EIGENEN kosten trägt, bis zur ersten Instanz (Das Gericht).
Das wissen nur viele nicht, und Zahlen dann einfach mal, weil kommt ja vom Anwalt.
(Zitat von: 318isHH)
gut das du weisst was andere nicht wissen ;)
der verlierer trägt die kosten...
ausnahme arbeitsrecht...das ist es das was du schreibst mit der 1. instanz
gruss
Ersteller dieses Themas
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Alsfeld
Deutschland
77 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Hi so war gestern abend bei der Polizei. War recht locker sehen es als Bagatelle an. Glauben mir auch so wie es was und nicht wie er erzählt hat. (ist ja so bekannt und übertreibt immer maßlos) Haben sich eigentlich schon gefreut das evtl nichts passiert ist damit sie ihn anzeigen können.
Naja egal meine Aussage gemacht wird wahrscheinlich gegen eine kleine Geldbuße eingestellt. Habe dann die Daten vom Anzeigensteller bekommen und mich heute dort gemeldet und entschuldigt.
HAt er auch angenommen und hat jetz aber leider schon seinen Anwalt eingeschaltet weil ich bis noch nicht gemeldet habe. Kosten dafür angeblich 125€ sagte ich gut werde ich übernehmen und morgen persönlich vorbeibringen.
Er rief dann seinen Anwalt an sagte das alles geklärt sei und der sagte ihm dann er solle sich noch 75€ von mir als Schmerzensgeld geben lassen. Und er hat auch bei der Polizei angerufen und gesgat das wir uns so geeinigt haben das er die Anzeige nicht aufrecht erhält.
meine Frage jetzt er sagte die 125€ hätte er schon gleich beim Anwalt bezahlen müssen weil ich nach dem Namen frage und es mit dem ANwalt abzukären sagte er nein ich müsste das Geld ihm geben + die 75€ und er würde mir dsnn eine Quittung geben und dann sei die Sache erledigt wenn er die Quittung seinem ANwALT zeigt.
Soll ich mir von Ihm die Rechnung vom Anwalt zeigen lassen?? oder was würdet Ihr machen
(Zitat von: Herbie Herb)
Wenn du eh bereit bist zu zahlen, lass dir auf dem Zahlungsbeleg vermerken, für was du gezahlt hast. Also irgendsoetwas wie "Entschädigungsleistung einschließlich Anwaltskosten, Vorgang vom .... Wechselseitige Ansprüche sind damit ausgeglichen". So in der Art.
Wenn ich du gewesen wäre und mir bekannt ist, das dein "Unfallopfer" so ein mit dem Leben Unzufriedener ist, hätte der noch nicht mal ansatzweise was von mir bekommen. Außer vielleicht noch nen Tritt in seinen Allerwertesten. Man muss Querulantentum nicht noch unterstützen, geschweigedenn belohnen.
MfG
Papa76
(Zitat von: Papa76)
Wenn ich aber das Geld nicht zahle erhält er die Anzeige bei der Polizei aufrecht und lässt seinen Anwalt weiter eingeschaltet wie soll ich mich denn verhalten?????
Wenn er mit seinem Anwalt evtl bis vors gericht zieht usw dann habe ich doch einen Haufen mehr kosten oder??
hallo
beim jetzigen stand
würde ich zahlen...und gut ist...du hast es ja eingestanden...und die kosten sind ja überschaubar
ich weiss ja nicht ob es zeugen für evtl. verletzungen gibt
ich persönlich hätte die sache...von anfang an meinem haus und hof anwalt übergeben...
und vllt. sogar gewonnen...
gruss
Ich hätte zu den Cops einfach gesagt das ich ihn nicht berührt hab und gut....
Wenn der Typ keine Verletzungen hat was will er denn geltend machen.
Aussage gegen aussage ....und fertig.
Das manche sich immer so glatt anstellen müssen und immer den Cops alles erzählen weil sie vorher nicht nachdenken.
Genau das selbe ist wenn immer gleich die Cops angerufen werden....
Heute muss man zusehen das man nicht jedesmal am WE eine Vorladung bekommt.(übertrieben gesagt)
Also bei uns hat das früher immer ohne Cops anrufen ganz gut hingehaun und heute braucht man gleich eine Rechtschutz bzw. Haftplficht.
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
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--1312--
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.09.2007
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Der war aber beim Arzt und hat angeblich noch Atrose die sich dadurch noch verschlimmert hätte und so. Der Polizist hat mir ja nach meiner Aussage angeboten sie wieder zu löschen und zu sagen das ich ihn nicht berührt habe.
Aussage gegen Aussage 50zu50 aber wenn ich dann verlieren sollte bekomm ich 7 Punkte Geldstrafe und 3 Monate Fahrverbot also Arbeitsplatz futsch. SO habe ich es gestanden und komme dann "mit einem blauen Auge ohne Punkte und Fahrverbot davon.
Anwalt habe ich das Geld nicht für da keine Rechtschutzversicherung. Hat nichts mit glatt sein zu tun sondern einfach meinen Führerschein behalten. Nachher taucht doch noch irgendwo ein Zeuge auf und dann.
Zitat:
Der war aber beim Arzt und hat angeblich noch Atrose die sich dadurch noch verschlimmert hätte und so. Der Polizist hat mir ja nach meiner Aussage angeboten sie wieder zu löschen und zu sagen das ich ihn nicht berührt habe.
Aussage gegen Aussage 50zu50 aber wenn ich dann verlieren sollte bekomm ich 7 Punkte Geldstrafe und 3 Monate Fahrverbot also Arbeitsplatz futsch. SO habe ich es gestanden und komme dann "mit einem blauen Auge ohne Punkte und Fahrverbot davon.
Anwalt habe ich das Geld nicht für da keine Rechtschutzversicherung. Hat nichts mit glatt sein zu tun sondern einfach meinen Führerschein behalten. Nachher taucht doch noch irgendwo ein Zeuge auf und dann.
(Zitat von: Herbie Herb)
200 € sind wenig... wenn man bedenkt das dein arbeitsplatz weg sein könnte...
nur als tipp eine rechtschutzversicherung ist nicht teuer... heutzutage ist das sehr wichtig
eine rechtschutzversicherung für nichtselbständige (besonders im arbeitsrecht wichtig..da dort bis zur 1. instanz jeder seine auslagen selber begleicht)
und eine verkehrsrechtschutz...gibt es glaube ich auch als kombipaket
gruss
Was ist denn das für ein käse, Unerlaubtes entfernen vom unfallort ist kein antragsdelikt. da kann man nicht bei der polizei anrufen und sagen wir haben uns geeinigt hört auf zu ermitteln, denn das wäre strafvereitelung im amt.
und wenn ihr anruft und sagt, dass da eigentlich nix vorgefallen ist, dann ist es vortäuschen einer straftat.
jetzt wird der Staatsanwalt sein wörtchen mitreden wollen
Mitglied seit: 24.09.2008
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Ich sage es mal so, wenn du ihm das Geld gibst was er von dir verlangt hast du schon verloren, damit bestätigst du nämlich deine Tat. Ob er die Anzeige zurück zieht oder nicht juckt die Staatsanwaltschaft nicht. Es ist auf einem öffentlichen Platz passiert. Das heißt die er kann seine Anzeige zurück ziehen wie er lustig ist, aber die Staatanwaltschaft wird da weiter ermitteln.
Mein Vorschlag an dich wäre: Bezahle das Geld nicht, du hast sowieso gute Karten, weil der Typ bei der polizei schon bekannt für so etwas ist. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde ich mir keinen Kopf drüber machen. Die Staatsanwaltschaft hat deine Akte und seine Akte vorliegen. Da werden die mit Sicherheit lesen wieviele Anzeigen der gute Herr wegen Verkehrsdelikten aufgibt. Da du ja erwähnt hast das der für so etwas bekannt ist, wird die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit nachdenklich und fragt sich hmmmm wem sollen wir den nun glauben? Aber am ende stehst du am längeren Hebel, auch wenn es nicht so aussieht.
Ich wünsche dir das alles glatt läuft. Aber räum die Tat auf keinen Fall ein, indem du seine Anwaltskosten oder sonstwas übernimmst.
Danke mfg
hallo
noch eine frage...wenn du schon keine rechtschutzversicherung hast...bist du dann wenigstens im adac ??
wenn ja... würde ich da mal anrufen... dann bekommst du 1 kostenlose erstberatung bei einem rechtsanwalt....
gruss
Zitat:
Zitat:
Zahl da nichts einfach so an seinen Anwalt.
Es ist so, dass JEDER seine EIGENEN kosten trägt, bis zur ersten Instanz (Das Gericht).
Das wissen nur viele nicht, und Zahlen dann einfach mal, weil kommt ja vom Anwalt.
(Zitat von: 318isHH)
gut das du weisst was andere nicht wissen ;)
der verlierer trägt die kosten...
ausnahme arbeitsrecht...das ist es das was du schreibst mit der 1. instanz
gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Richtig. Stand auch in der Finanztest.
Zitat:
200 € sind wenig... wenn man bedenkt das dein arbeitsplatz weg sein könnte... nur als tipp eine rechtschutzversicherung ist nicht teuer... heutzutage ist das sehr wichtig
Naja. Wenn man Beruf, Auto und Privat abdeckt, dann kostet das schon 100 EUR +x (mit SB).
Zitat:
Anwalt habe ich das Geld nicht für da keine Rechtschutzversicherung. Hat nichts mit glatt sein zu tun sondern einfach meinen Führerschein behalten. Nachher taucht doch noch irgendwo ein Zeuge auf und dann.
Ich würde trotzdem mal zum Anwalt gehen.
Wenn du dich nur beraten lässt, dann ist das auch nicht so teuer.
Zitat:
Erstberatungsgebühr § 20 Abs. 1. S. 2 BRAGO Die Erstberatungsgebühr ist eigentlich keine eigene Gebühr. Auch bei der ersten Beratung hat der Anwalt seine Gebühren nach der BRAGO zu berechnen. Meist wird hier eine Geschäftsgebühr anfallen. Bleibt es bei der ersten Beratung, so darf die Gebühr jedoch 180,00 € bzw. bei Beratungen vor dem 01.01.2002 einen Betrag von 350 DM (zzgl. Post und Telekommunikationskosten und Mehrwertsteuer) also 232,00 € nicht übersteigen. Wird nach der ersten Beratung das Mandat übernommen, so entfällt diese Höchtgrenze. In Straf- und Bußgeldsachen beläuft sich die Gebühr auf 15 bis 180 €.
Ruf doch mal bei einem Fachanwalt an. Das kostet nichts und du weist wieviel ein Beratungstermin bei einem Anwalt kostet.
Aber das ist sicherlich günstiger als jetzt eine falsche Entscheidung zu treffen.
Bearbeitet von: herr_welker am 14.11.2009 um 16:10:20
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 36 Monaten
hallo
aber ich glaub die kosten für den anwalt sind häher als wenn du "schmerzengeld" zahlen musst
..
§ 168 StGB Störung der Totenruhe
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
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