Schaden am Auto - Fahrerflucht
hat deine flugblattaktion mehr erfolg gehabt als ich dachte süsse.
ich drück dir die daumen.
Mitglied: seit 2005
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Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Schaden am Auto - Fahrerflucht"!
Gruß
Respekt und herzlichen Glückwunsch.
Der war schon anständig...
Jetzt kann es ja nur besser werden...
Wenn der Gegner seine Vergehen zugibt, dann macht der Rest der Gutachter und die Werkstatt...
Gute Fahrt
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Mitglied seit: 25.01.2008
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Heute hat sich der Herr telefonisch bei mir gemeldet. Er gab mir soweit alle Infos und fragte auch nach meinen Fahrzeugdaten. Er entschuldigte sich mindestens 100 mal und sagte das er kaum geschlafen habe die ganze Woche über und er bezahlt mir einen Mietwagen wenn ich einen brauche...und..und..und.
Ich hab dann bei Europcar angerufen die mich an die Versicherung verwiesen haben. Die unfreundliche Dame der Versicherung meinte dann: "da Ihr Auto älter ist als 10 Jahre akzeptieren wir keinen Kostenvoranschlag, sondern nur ein Gutachten!" Ich fragte dann ob ein Gutachten mir bezahlt wird und ob die einen Gutachter stellen wollen. "Nein wir stellen keinen Gutachter, und zahlen tun wir nur wenn der wirklich schuld war" (Was er ja ist, da mein Auto geparkt war).
Jetzt hab ich mir einen Gutachter besorgt, am Dienstag kommt der zu mir. Ich bin mal gespannt wie das weitergehen wird.
Mich rief dann nochmal die Mitarbeiterin an, die den Herrn der mir ins Auto ist betreut. Sie sagte das er bis in Höhe von 4000 Euro den Schaden selbst zahlen muss. Sie bat mich ihm bescheid zu geben sobald ich wisse mit welcher Höhe er rechnen muss...
love sucks
am besten gleich eine schriftliche beschwerde an europcar mit dem namen der dame und den infos.
bei sowas könnte ich platzen...
Mitglied seit: 09.01.2007
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838 Beiträge
Zitat:
am besten gleich eine schriftliche beschwerde an europcar mit dem namen der dame und den infos.
bei sowas könnte ich platzen...
(Zitat von: angry-playboy)
Zitat:
Die unfreundliche Dame der Versicherung meinte dann...
(Zitat von: BMWluder88)
Das zwischen den beinen ausschalten und das zwischen den Ohren an..
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Zitat:
Zitat:
am besten gleich eine schriftliche beschwerde an europcar mit dem namen der dame und den infos.
bei sowas könnte ich platzen...
(Zitat von: angry-playboy)
Zitat:
Die unfreundliche Dame der Versicherung meinte dann...
(Zitat von: BMWluder88)
Das zwischen den beinen ausschalten und das zwischen den Ohren an..
(Zitat von: -XTreMe-)
Icks Deh
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Durch die Blume gesagt :) >,<
Automobiler Individualist
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Bin ich die einzigste die keinen Plan hat was damit nun gemeint ist?
love sucks
ne wirste nich sein, aber egal ^^
PS.
Glückwunsch das sich scheinbar der Verursacher gemeldet hat.
Wirklich Glück gehabt.
PSS.
Es gibt keine Steigerung von Einzig, einzigartig, einzige, (Einzigste, Einzigstartige) ^^
Bearbeitet von: stargate am 06.11.2009 um 19:32:42
Automobiler Individualist
Zitat:
Für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht") bekommst Du bis zu 7 Punkte und mindestens zwei Monate Führerscheinentzug. Zusätzlich Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei besonders hohen Schäden, bzw. Personenschäden kann die Fahrerlaubnis auch eingezogen werden, zusammen mit einer Sperre für die Neuerteilung.
*Wenn* Du abhaust, musst Du Dir schon verdammt sicher sein, daß Dich keiner gesehen hat.
Bearbeitet von: Stefan177 am 05.11.2009 um 19:12:16
(Zitat von: Stefan177)
Das ist leider nur in der Theorie so. Ordnugswidrigkeiten werden immer direkt verfolgt. Bei Straftaten entscheidet die Staatsanwaltschaft ob anklage erhoben wird oder nicht. Meistens wird die Sache einfach fallen gelassen (mangelndes öffentliches Interesse) wenn der Schaden nicht sehr hoch ist und niemand verletzt wurde. Das finde ich echt eine Frechheit, aber so ist das in Deutschland.
Wieso sollte das fallengelassen werden?
Meiner Schwester ist einer drangefahren, Schaden 380 Euro. Jemand hat den Typ gesehen und der wurde hochgenommen. Die Polizei hat gesagt, wenn meine Schwester keine Anzeige erstattet, macht die Polizei das selbst.
Der Typ wurde verurteilt. Was er genau bekommen hat, weis ich nicht, da die Polizei die Anzeige gemacht hat und meine Schwester in dem Fall 'nur' Zeuge war. Desshalb hat man das nicht erfahren.
Und 380 Euro hast Du gleich (waren ein paar Kratzer), ich glaub nicht, daß das ein besonders hoher Schaden ist.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Ein delegierter MA aus Brasilien ist gegen mein Auto gefahren,
(Zitat von: BMWluder88)
Da hast du aber Glück......wär er von hier wärst du mit 1000%iger Sicherheit auf dem Schaden sitzengeblieben.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
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Muss sagen das er sehr anständig war. Am Montag werd ich erstaml dem Werkschutz ein liedchen singen von wegen "da haben 2 Personen einen Schaden auf der gleichen Parkebene. 1 Person meldet den Schaden an ihrem Auto, der andere meldet das er wo gegen ist" Und dann klingelt es nich bei denen...suuuuuper.
Wie muss ich mich verhalten wegen der anzeige? er hat ja einen zettel hinterlassen (auch wenn der weg war), sich bei mir und sich auch beim werkschutz gemeldet.
Er sagte das er nicht wusste das er bei meinem auto hätte bleiben müssen. er ist erst seit 5 monaten erst in Deutschland.
Ich weis das unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Aber ich will den nich so noch mehr strafen wie er eh schon ist, da er ja den schaden selbst zahlen muss.
love sucks
Ich an Deiner Stelle würd froh sein, daß er sich gemeldet hat und Du den Schaden ersetzt bekommst. Ich würd das nicht noch unnötig eskalieren lassen. Man muss es ja nicht übertreiben.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Zitat:
Ich an Deiner Stelle würd froh sein, daß er sich gemeldet hat und Du den Schaden ersetzt bekommst. Ich würd das nicht noch unnötig eskalieren lassen. Man muss es ja nicht übertreiben.
(Zitat von: Stefan177)
Bin ich ja auch, mir ist echt ein Felsbrocken vom Herzen gefallen...nur hab ich ja bereits Anzeige gegen unbekannt erstattet...
Werd gucken das ich meine beiden Cousins mal frage was die mir raten (beides Bullen).
love sucks
Was wollen Deine Cousins Dir raten?
Die Polizei kann bei Kenntnis zu einer Unfallflucht überhaupt nicht mehr selber entscheiden, ob sie das Ding aufnimmt oder nicht - sie muss es nach dem Legalitätsprinzip
Nur die Staatsanwaltschaft kann die Anzeige jetzt noch einstellen
ein Zettel hinter der Scheibe reicht nicht aus (auch wenns löblich ist)
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die frage für mich ist ob ich es melden MUSS oder nicht. bin ich dazu verpflichtet? denn ich denke nicht das ich die zurückziehen kann ohne angabe von gründen...
love sucks
Du musst es nicht melden..Sinn des §142 StGB ist, das der Geschädigte seine Forderungen an den Verursacher geltend machen kann.
Wenn es allerdings gemeldet ist, dann hast Du keinen Einfluss mehr darauf
Zitat:
Wieso sollte das fallengelassen werden?
Meiner Schwester ist einer drangefahren, Schaden 380 Euro. Jemand hat den Typ gesehen und der wurde hochgenommen. Die Polizei hat gesagt, wenn meine Schwester keine Anzeige erstattet, macht die Polizei das selbst.
(Zitat von: Stefan177)
Bist du denn sicher, dass er verurteilt wurde?
Natürlich erstattet die Polizei Anzeige. Das ist bei Straftaten immer so. Leider werden auch diese Anzeigen gerne eingestellt. Wenn man selber die Anzeige erstattet hat, kriegt man dann ein nettes Schreiben (nach 6 Monaten oder 1 Jahr) in dem man darüber informiert wird, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Bis vor ein paar Jahren dachte ich auch immer, dass sowas nicht pasiert und Fahrerflucht hart bestraft wird. Aber das ist leider in Deutschland nicht so einfach. Zum einen sind die Gerichte ja überlastet und zum anderen muss bewiesen werden, dass man den Unfall bemerkt hat, denn eine Straftat muss immer vorsätzlich begangen werden.
Wenn man anhält, aussteigt und guckt, ist das mit Zeugen leicht zu beweisen, dass der Unfall bemerkt wurde. Haut man einfach ab, hat man immer die schöne Ausrede, dass man es gar nicht bemerkt hat. So ist meine Unfallgegnerin damals davon gekommen :-(
Bei der Strafbemessung bzw. Verurteilung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die wichtigste ist wohl ob er (der Fahrer) es hätte merken müssen. Da spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle z.B. die Schadenstelle (ist es eine Schramme am Aussenspiegel oder eine fette Delle im Kotflügel, was war es für ein Fahrzeug, LKW oder Kleinwagen, Örtlichkeit, Gesamtumstände)
Wenn die Polizei (gewollt oder ungewollt) Kts. von sowas bekommt, ist sie verpflichtet, das Ding aufzunehmen
Ein Geschädigter ist aber nicht verpflichtet es anzuzeigen
Zitat:
Zitat:
Wieso sollte das fallengelassen werden?
Meiner Schwester ist einer drangefahren, Schaden 380 Euro. Jemand hat den Typ gesehen und der wurde hochgenommen. Die Polizei hat gesagt, wenn meine Schwester keine Anzeige erstattet, macht die Polizei das selbst.
(Zitat von: Stefan177)
Bist du denn sicher, dass er verurteilt wurde?
(Zitat von: Christian Sch.)
Meine Schwester musste vor Gericht als Zeuge aussagen. Ich denke er wurde hart bestraft. Zur Urteilsverkündung war sie allerdings nichtmehr dabei, da sie ja nur als Zeuge fungierte, weil sie das der Polizei überlassen hat.
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.11.2009 um 20:21:57
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...