umsatzsteuer bei lieferungen in die schweiz
wie behandelt man das mit der umsatzsteuer, wenn eine lieferung vom händler an eine privatperson in der schweiz geht?
ist diese lieferung mit ausgewiesener umsatzsteuer rechtens oder darf dem privatkäufer im drittland keine umst berechnet werden?
ich werd aus diesem bürokratengequassel aus google nicht schlau :-/
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo angry81,
schau mal hier
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Gruß
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Ort der Leistungserbringung ist ja die BRD, von daher sehe ich kein Problem die Umsatzsteuer auf der Rechnung zu vermerken. Die Umsatzsteuer muss vom Kauefer - also der Privatperson in der Schweiz - auch bezahlt werden.
P.S. habe gerade mal gegooglet. So wie ich das sehe, gibt es einen Unterschied zwischen Leistung und Lieferung: Wenn Du Waren in die Schweiz exportierst, dann ist zwar Ort der Lieferung Deutschland aber die Lieferung wird gleichwohl als steuerfrei behandelt, sprich: fuer diesen Fall brauchst Du dann auch keine Umsatzsteuer auf die Rechnung zu schreiben. Par. 4, 6 USTG = steuerfreue Lieferung
Bei Leistungen (Dienstleistungen) die ueber die Grenze erbraucht wurden sieht es m.E anders aus: hier faellt die Ust an. So war es jedenfalls bei mir. Ich habe fuer Dienstleistungen bei Rechnungsempfaengern in der Schweiz die Umsatzsteuer angefuehrt und auch erhalten.
Bearbeitet von: kris72 am 27.10.2009 um 14:15:50Bearbeitet von: kris72 am 27.10.2009 um 14:40:23Bearbeitet von: kris72 am 27.10.2009 um 14:41:29
Schließ dich am besten mit denen kurz, die sind spezialisiert auf solche Angelegenheiten was MWSt Angelegenheiten zwischen EU und Schweiz betrifft:
Fa. SwissVAT 0041 44 219 66 66
Mir wurde vor ca. 1/2 Jahr kostenlos diese Info gegeben (Aber gilt für Österreich - Schweiz):
Für die Lieferung von Waren (also nicht von Dienstleistungen!) in die Schweiz fällt in Österreich keine Mehrwertsteuer an. Bei grösseren Sendungen wird üblicherweise eine Ausfuhrverzollung gemacht, womit bewiesen ist dass die Ware ins Ausland ging, und deshalb die österreichische Mehrwertsteuer nicht anfällt. Kleinere Sendungen wie Postpakete müssen im Prinzip auch zollamtlich abgefertigt werden. Ob es dafür ein einfacheres Verfahren als eine normale Zollabfertigung gibt, müsstest Du beim Zoll oder evtl. bei der Post anfragen. Auf jeden Fall fällt die Mehrwertsteuer nicht an und dürfte deshalb auf der Rechnung nicht ausgewiesen (und natürlich auch nicht enthalten) sein. Eventuell muss auf der Rechnung ein spezieller Herkunftsvermerk aufgedruckt sein; Infos dazu müsste der Zoll haben.
Der zweite Teil der Geschichte ist die schweizerische Einfuhrverzollung. Dafür wird in jedem Fall eine Faktura benötigt, je nach Verfahren auch eine Zolldeklaration. Auch hier wieder, wenns mit der Post geht, wird das durch die Postzollämter relativ einfach erledigt. Auf den meisten Waren wird zwischen Österreich und der Schweiz kein Zoll erhoben, ausser z.B. Lebensmittel, Agrarprodukte etc. Bei der Importabfertigung wird jedenfalls die schweizerische Mehrwertsteuer erhoben, sprich der Empfänger muss diese bezahlen. Je nachdem fallen auch noch zusätzliche Gebühren für die Abfertigung an, was für billige Produkte ein grosser Nachteil sein kann.
Da es bei Lieferungen über die Schweizer Grenze viele Stolperfallen gibt, rate ich dir, die genauen Details und Formvorschriften beim deutschen und schweizer Zoll und evtl. bei der Post abzuklären.
Vor allem verstehe ich auch nicht warum du drittland schreibst, machst du ein dreiecksgeschäft?
EDIT: Dienstleistungen sind MWSt-pflichtig.
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 14:48:27
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
also normal ist es ja so das Firmen untereinander im EU-Land steuerfrei Waren beziehen können. Da jedoch die Schweiz nicht zur EU gehört, muss die Firma daher Umsatzsteuer berechnen / ausweisen.
Wie das allerdings bei Firma <=> zu Privatperson ist weis ich nicht so recht. Denke mal du musst die MwSt bezahlen - welchen MwSt Satz jedoch kp!
drittland kam im gespräch mit einem schweitzer von ihm ins spiel.
so wie ich das erlesen hab, gilt die umsatzsteuerbefreiung nur, wenn ein entsprechender vermerk auf der der ware beiliegenden rechnung erfasst ist und.
hatte irgendwas im kopf, dass nur gewerbetreibende als empfänger von der umst befreit waren...
es handelt sich um eine warenbestellung, wo der betrag von 2,29euro als umst ausgewiesen wurde.
Zitat:
hatte irgendwas im kopf, dass nur gewerbetreibende als empfänger von der umst befreit waren...
(Zitat von: angry-playboy)
nein, ich kaufe z.b. als Österreicher in Schland netto ein Fahrzeug, auch als Privatperson. Versteuern muß ich dann in Österreich. Sind die Steuern schon abgeführt, z.b. wenn ich von einer Privatperson kaufe, gibt es die Differenzbesteuerung, d.h. ich muß nur mehr die NoVA in Österreich abführen.
Thema Dreiecksgeschäft:
Du kaufst bei deinem Händler ein und bekommst eine Rechnung, verkaufst an den schweizer Privaten weiter und schickst eine Rechnung und nach Bezahlung die Ware?
Bis jetzt richtig?
In welchem Land ist dein Händler beheimatet bzw. aus welchem Land kam die Rechnung?
Sollte dein Händler nicht Deutscher sein: Bekommst du auch die Ware ins Haus, oder verschickt dein Händler direkt an den Schweizer?
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:00:12Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:34:34
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
fall:
eine schweizer privatperson kauft in unserem onlineshop ware x, wert 34,95euro per kreditkarte.
belastet wird ihm 34,95euro warenwert + 2,29 euro umst + porto.
wir, als deutscher und einziger händler in dieser szene, müssen diese umst an den staat abführen. was hilft es meiner firma, wenn er in der schweiz dafür umst zahlen muss?
Zitat:
wir, als deutscher und einziger händler in dieser szene, müssen diese umst an den staat abführen. was hilft es meiner firma, wenn er in der schweiz dafür umst zahlen muss?
(Zitat von: angry-playboy)
Die von deiner Firma bezahlte UMSt holt sich deine Firma ja wieder vom für euch zuständigen Finanzamt zurück.
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:13:29
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Lieferung ins Drittland sind Umsatzsteuer frei,
Es muss jedoch auf der Handelsrechnung vermerkt sein, dass der Transport ins Drittland gegangen ist:
Anschrift des Empfängers im Drittland, Lieferung z.B. von Berlin nach Bern.
Unter diesen Voraussetzungen kann die Rechnung ohne Umsatzsteuer netto ausgestellt werden.
Der Händler benötigt allerdings einen Ausfuhrnachweis, die Sogenannte Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke vom Spediteur, welcher die Ware ausgeführt hat.
Mit dieser Ausfuhrbescheinigung ist es auch möglich für den Händler, einen bereits Bezahlten Mehrwertsteuerbetrag im Nachhinein zurück zu erstatten.
Gruß
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Zitat:
Zitat:
wir, als deutscher und einziger händler in dieser szene, müssen diese umst an den staat abführen. was hilft es meiner firma, wenn er in der schweiz dafür umst zahlen muss?
(Zitat von: angry-playboy)
Die von deiner Firma bezahlte UMSt holt sich deine Firma ja wieder vom für euch zuständigen Finanzamt zurück.
(Zitat von: KTMschnee)
bitte richtig lesen:
angry VERKAUFT Ware
Wenn es umgekehrt wäre, also er Waren kaufen würde, wäre dein Satz korrekt (da Vorsteuer) ;)
Zitat:
bitte richtig lesen:
angry VERKAUFT Ware
Wenn es umgekehrt wäre, also er Waren kaufen würde, wäre dein Satz korrekt (da Vorsteuer) ;)
(Zitat von: theblade)
und die Ware fällt vorher vom LKW? Oder kauft er die Ware vorher brutto ein?
EDIT: angry verkauft keine Ware sondern eine Firma verkauft Ware.
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 15:52:04
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
unsere firma kauft vom hersteller und verkauft waren.
verkauf in diesem fall an eine reine privatperson in die schweiz. versand über dhl.
rechnungen sind auf den besteller ausgeschrieben, enthalten logischerweise auch die adresse vom kunden.
es ist kein absatz enthälten, wo die beförderungsart und weise bzw. eine regelung bezüglich umst ausgewiesen wird.
keine ahnung wie das mit der besteuerung läuft aber mal zum verständnis wegen vorsteuer und umsatzsteuer
Angrys Firma kauft vom hersteller, umsatzsteuer wird gezahlt an hersteller (bsp 10€)
angrys firma verkauft ware an kunde x , kunde x zahlt ust an firma angry(bsp 15€)
demnach hat angry firma 5€ zu viel ust eingenommen. die geht ans finanzamt.
vorsteuer kommt nur zum tragen wenn man in die buchführung einsteigt, hier heißen einfach die buchungskonten vorsteuer und umsatzsteuer.
in meinem beispiel heißt es, dass angry firma eine umsatzsteuerzahllast in höhe von 5€ an das finanzamt hat.
mal die buchungssätze:
Vorsteuer an kasse (firma angry kauft von hersteller)
kasse an umsatzsteuer (firma angry verkauft an kunden)
aber das heißt wie gesagt nicht, dass wenn angry firma vom hersteller kauft sie vorsteuern zahlen, sondern die zahlen genauso umsatzsteuer (mehrwersteuer) wie der kunde x, angrys firma ist ja nen kunde wie kunde x. also nicht die begrifflichkeiten verwechseln :)
Mitglied seit: 09.02.2004
Stuttgart
Deutschland
170 Beiträge
also ich hab mir net alles durchgelesen aber ich arbeite im vertrieb.
wir beliefern die ganze welt und die mehrwertsteuer wird nur bei lieferungen innerhalb deutschlands erhoben!!!
was auch logisch ist
------------------------------------
Was einen nicht umbringt, härtet ab !
§ 10 Absatz 1 Nr. 2 UstDV
Ist (fast) mein tägliches Brot, erstellung von Ausfuhrbescheinigungen.
Stellt die Rechnung netto und fordert die Bescheinigung ab.
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Und noch eine Ergänzung rein zum Thema besteuerung:
Innerhalb deutschlands: 19% oder 7 % Umsatzsteuer
Innerhalb der EU: Umsatzsteuer des Landes wo die Leistung erbracht wurde (z.B. Klamotten in Paris gekauft, französische Mehrwertsteuer)
Erwerb / Transport in Drittland (EU Ausland): Umsatzsteuerfrei
Ihr könnt die Rechnung auch mit deutscher Ust stellen wenn Ihr wollt und auf "kulanz" die bezahlte steuer dem Kunden bei Vorlage der Spediteur Ausfuhrbescheinigung zurückerstatten.
Die ist vom Gesetzgeber als eine "Kann Leistung" jedoch nicht als eine "Muss Leistung" definiert.
Rein buchhalterisch sollte man, soweit es geht und möglich ist, eine rechnung steuerfrei stellen.
Somit fällt in diesem Geschäftsfall die Buchung im Ust Konto weg.
Denk dran, jede Buchung kostet geld ;-)
EDIT: Um nochmal drauf zurückzukommen was geschrieben wurde.
Innerhalb der EU kann zwischen Handelsunternehmen in der tat steuerfrei abgerechnet werden, wenn eine EU Umsatzsteuer Identnummer vorliegt und auf der Rechnung angegeben wird.
Dies trifft ja hier nicht zu, da die Rechnung an einen privatkunden geht.
Bei fragen kannste mich gern kontaktieren.
Bearbeitet von: Made Of Steel am 27.10.2009 um 18:11:36
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Ihr redet hier aber nur von Reihengschäften.
Um Versandkosten/Spediteurkosten zu sparen, ist es aber gang und gäbe Dreiecksgeschäfte zu machen, welche UMSt-pflichtig sind.
Bsp:
Deutsche Firma X kauft bei Lieferanten in Belgien und bekommt auch eine Faktura aus Belgien.
Deutsche Firma X verkauft und fakturiert in die Schweiz.
Die Ware wird aber direkt von Belgien in die Schweiz geschickt.
Darum auch meine Frage von vorhin wo die Firma von angry die Ware bezieht und wie der Versand der Ware vonstatten geht.
Dies wurde aber leider nicht beantwortet.
Zitat:
EDIT: Um nochmal drauf zurückzukommen was geschrieben wurde.
Innerhalb der EU kann zwischen Handelsunternehmen in der tat steuerfrei abgerechnet werden, wenn eine EU Umsatzsteuer Identnummer vorliegt und auf der Rechnung angegeben wird.
Dies trifft ja hier nicht zu, da die Rechnung an einen privatkunden geht.
(Zitat von: Made Of Steel)
Warum konnte ich dann (als Privatperson) meinen BMW netto vom Händler in Italien kaufen? Und den BMW davor netto beim Händler in Deutschland kaufen? Warum konnten das auch ein paar Freunde/Bekannte (als Privatpersonen) machen?
EDIT: Ich glaube du verwechselst etwas. Die UID (Umsatzsteuer Identnummer) muß jedes Unternehmen haben, muß auf jeder Rechnung angegeben sein, und muß vor jeder Fakturierung durch den Rechnungsleger auf Gültigkeit geprüft werden.
z.b. stimmt der Firmenwortlaut und die genaue Rechnungsadresse auf der Rechnung mit dem Handelsregisterauszug überein, hat die Firma welche die Rechnung bekommt mittlerweile Insolvenz angemeldet...
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 18:43:36
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Wo wohnst du den?
Hast du den wagen wirklich nicht auf den Namen einer Firma gekauft?
Wenn du innerhalb der EU wohnst musst du ja irgendwelche steuern auf den kauf der fahrzeuge gezahlt haben, als endverbraucher.
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Zitat:
Innerhalb der EU kann zwischen Handelsunternehmen in der tat steuerfrei abgerechnet werden, wenn eine EU Umsatzsteuer Identnummer vorliegt und auf der Rechnung angegeben wird.
Dies trifft ja hier nicht zu, da die Rechnung an einen privatkunden geht.
(Zitat von: Made Of Steel)
also doch?!
die ware wird direkt aus berlin verschickt.
Bearbeitet von: angry-playboy am 27.10.2009 um 18:50:35
NoVA und MWSt habe ich in Österreich übers Finanzamt abgeführt. Ansonsten hätte ich auch nicht zulassen können. Und dies ist ein ganz normaler Vorgang den jährlich hunderte private Autokäufer innerhalb der EU machen welche Ihr Fahrzeug privat importieren.
Ich will dich jetzt nicht angreifen, frage am besten mal deinen ausbildner zu der ganzen Thematik. Auch was Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte betrifft.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Zitat:
EDIT: Ich glaube du verwechselst etwas. Die UID (Umsatzsteuer Identnummer) muß jedes Unternehmen haben, muß auf jeder Rechnung angegeben sein, und muß vor jeder Fakturierung durch den Rechnungsleger auf Gültigkeit geprüft werden.
z.b. stimmt der Firmenwortlaut und die genaue Rechnungsadresse auf der Rechnung mit dem Handelsregisterauszug überein, hat die Firma welche die Rechnung bekommt mittlerweile Insolvenz angemeldet...
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.10.2009 um 18:43:36
(Zitat von: KTMschnee)
Irischer Kaufmann kauft in Deutschland von einem deutschen Kaufmann eine Sache, die nach Irland "transportiert" wird.
Irischer Kaufmann kann die UstID Nr "IEXXXXXX" vorweisen.
Deutscher Kaufmann stellt die Rechnung netto und vermerkt die Ust ID des Irischen Kaufmanns auf der Rechnung.
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