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Hallo zusammen,
Kann mir jemand sagen, ob ich ausser dem TÜV-Gutachten zur ABE für eine Nicht-Serienfelge auch die ABE dieser Felge selbst mitführen muss ?
Finde die ABE für die Dezent K 7x16 (ET42) nämlich nicht auf der Seite von Dezent / ALCAR.
Danke für'n Tip !
Mitglied: seit 2005
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Hallo bluetooth,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ABE vs Gutachten ?"!
Gruß
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Was steht in dem Gutachten?
Denke die Felge muss eingetragen werden
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Hallo,
das denke ich eben nicht, da ich das Gutachten 366-0187-06-MURD/N6 als Nachtrag zur ABE 46549 vorliegen habe.
Darin ist die Wiedervorführung/Eintragung nicht als Auflage vermerkt, da ich die serienmäßige Reifengröße 205/55 R16 91 verwenden will (halt nur nicht als RFT).
Mich interessiert, ob ich nun grundsätzlich die ABE 46549 mitführen muss, oder ob es ausreicht, das Gutachten zur Ergänzung derselben mitzuführen (das kann man beim Hersteller downloaden, die ABE hab ich dort nicht gefunden).
Danke !
Hast Du mal die Modellbezeichnung von Deinem Wagen?
Hab das Gutachten mit der Felgengrösse und der identischen Nummer zwar gefunden, weiss aber nicht obs das richtige war...würde es nochmal durchlesen, bevor ich hier was falsches antworte
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Hallo,
fahre einen 120i Cabrio (E88), Typ lt. Fahrzeugpapieren AMQ00003.
Die serienmäßige Run Flat-Bereifung ist zwar auf 17-er Felgen (Mischbereifung), lt. Papieren ist aber 205/55 R16 91V als Mindestreifengröße eingetragen.
Die sehe ich auch im Felgenkonfigurator des Felgenherstellers, wenn ich die 16-er Version der Dezent K auswähle; keine weiteren Auflagen ausser Schneekettengröße etc.
Um künftig auch RFT-Reifen aufziehen zu können, und um die ET der Konformitätserklärung von BMW zu treffen (45mm), habe ich mich für die
7Jx16 EH2-Felge mit ET 42 entschieden. Die kann ich nach meinem Stand auch mit Non-RFT Reifen fahren.
Mich wundert halt nur, warum (noch) keine ABE downgeloadet werden kann ?
Möglicherweise ist die beantragt (Gutachten sind noch relativ neu).
Wollte nur sichergehen, welche Unterlagen ich nun definitv mit ins Auto legen muss.
Danke im Voraus !
Also wenn ich es richtig gelesen habe sind alle 1er Cabrio-Modelle mit der Auflage "11B" versehen
müsste dann heissen das sie eingetragen werden müssen
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Hallo,
Meines Erachtens bedeutet der Kommentar 11B nur, dass bei dieser Felge Reifengrößen eingetragen werden müssen, die nicht bereits in der Zulassung erwähnt sind. Wie gesagt ist das aber bei 205/55 R16 91 schon der Fall (Fahrzeugschein).
ALCAR weist diese Reifengröße bei dieser Felge auch als "ABE-Reifen" aus (die ABE wird ja auch im Gutachten ergänzt). Seltsam finde ich nur, dass ich diese ABE nirgends finde; bei meinem alten Satz Felgen hatte ich eine Kopie der ABE mitbekommen.....
Ich werd' wohl mal beim Hersteller nachhaken.
Jedenfalls erstmal Danke !
Richtig, ich denke aber die Richtigkeit des Anbaus musst Du bstätigen lassen (ist ja ein Vordruck im letzten Blatt des Gutachtens
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Hmmm,
Du meinst, dass die ABE noch nicht erteilt ist, und daher eine Abnahme notwendig ist?
Ich denke so ist es...grundsätzlich wird das alleinige Gutachten zur Vorlage bei einer Kontrolle o.ä. nicht reichen, ansonsten wäre der Zusatz "Vorführung bei einer Prüfstelle nicht vorgeschrieben wird aber empfohlen" oder ein ähnlicher Hinweis vorhanden. Einfach den Anbau beim Tüv o.ä. auf dem Gutachten bestätigen lassen
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Danke.
Mal sehen, was der Hersteller dazu sagt.
Ich frage mich nur, was dann der Unterschied zu Auflage "11A" sein soll (Bescheinigung durch Gutachter auf Vordruck), die ja ausdrücklich nicht für diese Felgen/Reifenkombination gefordert ist ?!
Könnte es sein, dass dieser Vordruck nur für die Fälle "11A"-pflichtiger Kombinationen im Gutachtenpaket sind?
Die Anbauabnahme durch Bestätigung auf dem Gutachten und die "Abnahme durch einen AAS" nach Auflage 11A sind denke ich zwei verschiedene paar Schuhe, die Auflage 11A kommt wie Du schon richtig erwähnt hast nicht in Betracht.
Ich weiss es jetzt auch nicht so genau, aber ich nehme mal an, das der Grund in der Tatsache zu suchen ist, das es die eigentliche ABE für diese Felge noch nicht gibt (lediglich "beantragt")
halt mich mal auf dem Laufenden, was Du herausgefunden hast.
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Hallo E36-Freak,
also der Support von ALCAR (Dezent) hat bestätigt, was ich vermutet hatte:
Reifen 205/55 R16 91 sind Serienreifen auf den Felgen 7Jx16 und daher sei keine Wiedervorführung oder Begutachtung für ein 120i Cabrio oder Coupé nötig.
Zum Mitführen im Wagen würde ebenfalls nur das Gutachten zum Nachtrag der ABE benötigt.
Den werd ich mir jetzt mal ausdrucken und dann mal die Winterreifen aufziehen gehen....
Mal sehen, ob sonst noch was kommt (habe eine Kopie der ABE angefragt), man weiss ja nie ;-)
Alles klar, Danke für die Info (wieder was dazugelernt :-))
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Hab den Satz Felgen geholt und siehe da,
die ABE (mit Datum Mitte September diesen Jahres) lag bei.
Also alles paletti :)
Werde heute die Winteschlappen wie geplant aufziehen lassen.
Viele Danke für die Diskussion !