Suche folgendes BFH Urteil:
BFH (Urteil v. 8.1.2009, Az. 11 K 490/07)
Finde es aber nicht, jemand eine idee woher ich es bekomme?
Geht dabei um folgendes:
Derzeit ist es so, dass wenn man mehr als 7680€ (etwa Netto) Verdient, bekommt man kein Kindergeld mehr, das soll wohl nicht rechtens sein und es wird eine zumindestens anteilige Berechnung geprüft. ich würde nun gerne einen neuen antrag einreichen und mich auf dieses urteil berufen, jedoch finde ich es nirgendens. woher kann ich da was schriftliches bekommen?