hallo,
also, ich bin derzeit auch in einem rechtstreit mit einem händler wegen meines bmws, den ich vor 1 jahr erworben habe - erstens sagt das BGH ganz deutlich,
dass der erfüllungsort der ort des jetzigen besitzers ist = berlin - du musst
natürlich dem händler gelegenheit geben, nachzubessern (max. 2 mal i.d.R.) -
der händler MUSS für die kosten der an,- und abfahrt von berlin nach mü +
zurück aufkommen (nach BGH) - somit macht es sinn über eine reparatur vor
ort nachzudenken, und die dem händler anzubieten ... ich habe jetzt 1 jahr
mit zig schreiben von mir und anwalt verbracht mit einer 1. niederlage, gegen
die ich jetzt weiterhin gerichtlich/anwaltlich vorgehen werde, allerdings mit
RSV -
zwei dinge würd ich zuerst "prüfen" - zum einen müsste doch ein guter me-
chaniker das eigentliche problem einkreisen und lokalisieren können, OHNE
dass für einen service 400€ oder mehr verlangt werden? - ist es nicht evtl.
nur ein druckschlauch, der defekt/geplatzt ist ?? ... und was würde der
tausch dieses schlauches + entlüftung an sich kosten ? ... man kann sich
ja auch einen KV/kostenvoranschlag machen lassen und den dann dem händler
zusenden ... und dann würd ich ernsthaft über eine rückabwicklung, d.h.
rückgabe des kfz nachdenken ... das ist komischerweiese für den händler
immer noch die favorisierte form, da er ja den wagen wieder verkaufen kann,
eines handels ... wollte ich auch nicht glauben, war aber so ... good lack