Zitat:
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aber auch nur solange er unschuldig ist ;-)
zweifelt denn jemand an meiner Unschuld, bei diesem Fall?
(Zitat von: Ge46org)
Vor Gericht und auf hoher See... Du weißt schon. Aber eigentlich solltest Du mit nem Anteil von 0 % "aus der Sache rauskommen". Allerhöchstens könnten eventuell 30 % fällig werden. Glaub ich aber net.
Aber ich schließ mich auch mit der Anwalt-Sache an. Und zwar gleich.
Zum einen wissen die meisten Anspruchsteller gar net, was sie noch so geltend machen können (z.B. ne Pauschale für Telefon, Brief, ...), und zum zweiten kürzen die Versicherungen teilweise recht wüst und wild Ansprüche. V.a. wenn nach Gutachten abgerechnet wird.
Und zum zweiten fluchen die meisten Anwälte, wenn die Anspruchsteller erst dann kommen, wenn die Versicherungen "schon" die Hälfte gezahlt haben und sich um die andere Hälfte drücken. Denn das bedeutet für den Anwalt meistens, die Fehler, die die Anspruchsteller gemacht haben, auszubügeln. Und das bedeutet mehr Arbeit, man muss also mehr Zeit investieren, und die fehlt dann auf dem Golfplatz.