Probleme beim Autoverkauf
Zitat:
Gesetzlich gesehen, musst du auch als Privatmann eine Gewährleistung von einem Jahr geben.. auch wenn du bei Ebay verkaufst...
(Zitat von: Spartak)
Nö, musst Du nicht. Privatleute und gewerbliche Verkäufer untereinander können die Gewährleistung wirksam ausschließen, nur beim Verkauf Gewerbe => Privat gibts ne "verpflichtende" zweijährige Gewährleistung, die bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden darf. Aber eben nicht weiter.
Wobeis auch im Bereich Privat - Privat bzw. Unternehmer - Unternehmer Dinge gibt, bei denen ein Gewährleistungsausschluss nicht greift (z.B. das gute alte arglistige Verschweigen oder ne Garantieübernahme)
Bearbeitet von: mb100 am 01.10.2009 um 02:15:45
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied: seit 2005
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Hallo mb100,
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Gruß
ist in letzter zeit ne neue masche mit nachträglixh nörgeln oder geld rausschinden.
sag ihm er soll sich an deinen anwalt wenden, da er die möglichkeit hatte das auto ausführ anzugucken.
wird ja immer schlimmer in deutschland!
Bearbeitet von: Gr33nAcid am 01.10.2009 um 22:10:05
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:
erstens: es gibt kein "Gekauft wie gesehen"
So richtig. Dieser Begriff stammt aus dem Immobilienbereich und ist auch nur dort anwendbar. Wobei ich mich mal durch einige juristische Foren durchgelesen habe und da ist immer wieder herauszulesen das dieser Begriff bei Privatleuten anerkannt wird.
Zum TE:
Es zählt nich was in deiner Annonce stand, sonder was der der KV aussagt.
Was willst du jetzt noch hören?
Einfach nicht darauf reagieren.
Wenn du dich allerdings in der Schuld siehst, dann kannst du ihm ja einen Bonusbetrag auszahlen. Wenn es dein Gewissen erleichtert....
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Mitglied seit: 15.01.2009
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39 Beiträge
Zitat:
sag ihm er soll sich an deinen anwalt wenden
(Zitat von: Gr33nAcid)
das beste was man machen kann! einfach alles über anwalt klären und fertig. dann hast du ruhe und musst dich von ihm nicht nerven lassen :D
Absoluter Schwachsinn! Wo kein Brennpunkt, da auch kein Notruf.
Was soll er dem Anwalt erzählen? Es lieg tkeine Forderung, Anzeige oder sonstiges vor. Unnötige Kosten und die Rechtsschutz deckt es auch nicht ab, weil kein "Rechtsschutz" vorgenommen werden muss.
Also bitte:
Hört auf mit dem "mein Anwalt".
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dito der muss erst mal vor gerricht gehen und das risiko ist den meisten ´´geschädigten´´ dann doch zu hoch dort aufn sack zu bekommen und alles selbe rzahlen zu müssen wie ein gutachten den anwalt die gerrichtskosten ....usw
Mitglied seit: 09.10.2007
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1040 Beiträge
ich bin mal gespannt was dabei rauskommt, aber normalerweise kann sich da nichts ergeben, da er sicherlich den schwanz einzieht wenn er wirkldih einen anwalt nehmen müsste, ... die kosten die da auf ihn zukommen wenn er 10% in den wagen steckt sind die geringfügeigen mängel behoben und stress hat er sich auch gespart.
und ums nochmal festzuhalten unter Privatpersonen gibt es keine Gewährleistungsplicht, und solange keine arglistige täuschung voliegt brauchst dir auch keine sorgen zu machen....
aber mal was anderes wie kann ich den beim gebrauchtwagenkauf zur dekra fahren, da muss der verkäufer ja einvestanden sein oder
Mitglied seit: 24.05.2006
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245 Beiträge
er hat das auto gekauft und war dann bei dekra. da kann der verkäufer nix mehr dagegen haben
türlich ist das ein "brennpunkt"! der käufer will nachträglich mindern, somi den vertrag anfechten oder gar unwirksam machen (rückgabe des kfz).
er hat aber nen wahrscheinlich rechtsgültigen vertrag unterschrieben, und um den wasserdicht zu machen bedarf es nun mal nen anwalt, der das evt auch bestätigen kann. zudem schreckt sowas die meisten flitzpiepen eh ab, und ich denke in diesem falle wird das genau so sein. wo für hat man denn rechtsschutz? gibt ja genung anwälte hier die nix zu tun haben ;)
wer sagt dass das ganze gleich vor nen gericht geht? ich würde mich aus prinzip mit solchen leuten nicht mehr unterhalten, die dann nachher merken: ich habe zu viel bezahlt oder ich kann mir das auto nicht leisten.
irgendwo ist auch gut, aber bitte, diese erfahrung muss man vllt erst einmal selber machen!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Ich war letztens auch beim RA weil mir jemand böse SMS wegen einer Sache geschickt hat. Ich war rein vorsorglich zu ihm gegangen. Er meinte auch sofort, wir bauchen da nix machen,weil ja nix vorliegt worauf man reagieren muss.Und da sind schon wüste Bedrohungen mit RA und sonstigem gekommen.
Zitat:
er hat aber nen wahrscheinlich rechtsgültigen vertrag unterschrieben, und um den wasserdicht zu machen bedarf es nun mal nen anwalt, der das evt auch bestätigen kann.
Wieso sollte mn den wasserdicht machen? Was gibt es da zu erklären?Der Vertrag ist unterzeichnet und damit hat man seine Willenserklärung zu den Eigenschaften abgegeben.Wüsste nicht warum man da einen Anwalt braucht. Ein Anwalt ist ein Vertreter im Rechtsfall. Ein Rechtsfall ist aber noch nicht eingetreten, da noch keinerlei Forderungen gestellt worden sind.
Ein Brief vom Anwalt kostet Gebühren die ich in einem solchen Fall nicht zahlen würde. Eine Rechtsschutz wird auch ablehnen. Ich würde glatt behaupten zu 40% machen Privatleute immer Forderungen geltend nach einem Kauf, weil sie meinen betrogen worden zu sein.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 02.10.2009 um 08:24:57
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Zitat:
aber mal was anderes wie kann ich den beim gebrauchtwagenkauf zur dekra fahren, da muss der verkäufer ja einvestanden sein oder
(Zitat von: Metallsau)
Wenn er dabei ist natürlich. Wenn du alleine mit dem Auto unterwegs bist (Händler) dann machst du einfach eine längere Probefahrt ;-)
Es wird aber kein seriöser Verkäufer etwas dagegen haben, wenn du die Kosten trägst. Will er es nicht, weißt du doch gleich was Sache ist und kannst dir den Kauf sparen.