Reifenbindung in den Papieren eingetragen
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 24.09.2009 um 11:47:18 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo Leute!
Fahre auf meinem Compact Borbet 9Jx16H2 TypT Felgen ET30.
Reifengröße 225/40R16.
In meinen Papieren ist die Reifenbindung Hankook Ventus Plus eingetragen.
Zu meinem Problem. So wie es aussieht kriege ich diesen Reifen nicht mehr.
Wenn ich ne andere Reifenmarke aufziehe muß ich die dann umtragen lassen?
Oder kann ich ohne probleme mit dem Tüv zu kriegen andere Marken fahren?
Vielleicht kennt sich damit ja einer aus:-)
mfg
Bearbeitet von: angry-playboy am 24.09.2009 um 11:47:18
[fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact
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Hallo ich,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifenbindung in den Papieren eingetragen"!
Gruß
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Beim gewünschten Reifenhersteller eine Reifenfreigabe beantragen und diese dann mitführen.
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Also muß nix eingetragen werden? Es reicht also die Freigabe zu haben?
[fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact
Zitat:
Beim gewünschten Reifenhersteller eine Reifenfreigabe beantragen und diese dann mitführen.
(Zitat von: ThaFreak)
rechtlich ne gefährliche sache, denn der prüfer der die reifenbindung (empfehlung) eingetragen hat, hat das sicher aus dem grund gemacht weil die freigängikeit extrem knapp war (grenzmaß) und daher von vornherein das problem schmal / breitausfallende bereifung eingegrenzt hat.
www.oval56.com
.... wer leise fährt hat was zu verbergen....
ich denke die reifenbindung gibt es schon seit jahren nicht mehr?
wie alt ist denn die eintragung?
oder handelt es sich hier um eine "besondere" reifenbindung weil der reifen der marke hankook evtl. minimal schmaler ausfällt als andere hersteller?
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Die Eintragung hat der Vorbezitzer gemacht. Ich habe den Wagen jetzt nicht ganz sechs Jahre. Bis jetzt war ich auch immer mit den Winterreifen beim Tüv da Tüv im Winter fällig ist.
Kann schon sein das der Hankook eingetragen worden ist da er vielleicht minimal schmaler ist. Vorne ist es schon verdammt knapp mit dem rausstehen.
[fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact
würde ich auch sagen das die Reifenbindung schon vor Jahren aufgehoben wurde. Bei mir stehen auch Reifen drin (Dunlop SP?000) und trotzdem darf ich andere fahren
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Brauche ich trotzdem ne Reifenfreigabe oder einfach eine beliebige Marke drauf und gut?
[fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact
Eine Reifenfabrikatsbindung ist nur noch beim Motorrad verbindlich. Beim PKW ist es nur noch eine Empfehlung. Wie schon gesagt wurde ist die Bindung vor Jahren aufgehoben worden.
Es gibt nur ganz wenige Sonderfälle in denen die Fabrikatsbindung noch binden ist und eine Freigabe erforderlich ist. Das sind aber exotische Fälle, bei denen der Reifen spezielle Eigenschaften haben muss. Es betrifft zum Beispiel den Bugatti Veyron oder betraf den 3 Liter Lupo als es noch Steuervergünstigungen für ihn gab.
Bei deinem Auto darfst du jede Reifenmarke fahren die du möchtest.
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Zitat:
Zitat:
Beim gewünschten Reifenhersteller eine Reifenfreigabe beantragen und diese dann mitführen.
(Zitat von: ThaFreak)
rechtlich ne gefährliche sache, denn der prüfer der die reifenbindung (empfehlung) eingetragen hat, hat das sicher aus dem grund gemacht weil die freigängikeit extrem knapp war (grenzmaß) und daher von vornherein das problem schmal / breitausfallende bereifung eingegrenzt hat.
(Zitat von: m3-poser)
genauso ist es !!!
Hab mich vor ein paar monaten auch beim tüv darüber erkundigt.
Der nette Mann hat dann ein telefonat mit dem hersteller der felgen und des fahrwerks nach angabe der daten geführt.
Fazit reifenbindung bleibt bestehen....ausser du fährst mit den neuen Reifen eines anderen fabrikats zum tüv und lässt begutachten.
Wenn damit alles passt kannst die neuen draufbehalten und wird aus den Papieren der eintrag entfernt.
gruß Bernd
Zitat:
Eine Reifenfabrikatsbindung ist nur noch beim Motorrad verbindlich.
(Zitat von: Christian Sch.)
Das stimmt nicht.
Auch bei Motorradreifen gibt es vom Reifenhersteller ne Reifenfreigabe, die man denn aber mitführen muss.
Bei meinem Motorrad waren Pirellis eingetragen, habe mir dann von Bridgestone (BT020) und Michelin (Pilot Power) ne Freigabe für mein Motorradmodell geholt.
Gibt keine Probleme mit dem TÜV, warum auch, sonst wäre ja eine Reifenfreigabe sinnlos.
MFG Mario
No hope Left!
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Danke für eure Antworten.
Nur schlauer bin ich deswegen leider immer noch nicht. Wäre wohl das beste wenn ich beim Tüv mal vorbei schaue und nachfrage:-)
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Zitat:
Das stimmt nicht.
Auch bei Motorradreifen gibt es vom Reifenhersteller ne Reifenfreigabe, die man denn aber mitführen muss.
(Zitat von: Mario325iK)
Genau so ist es. Das bedeutet, dass die Reifenfabrikatsbindung verbindlich ist! Man muss das Fabrikat fahren oder eine Freigabe haben, dass man ein anderes Fahren kann. Ohne Freigabe ist es nicht erlaubt. So ist es beim MOTORRAD.
Beim AUTO und LKW ist die Fabrikatsbindung nur noch eine Empfehlung. Man braucht KEINE Freigabe und kann einfach eine andere Marke fahren. Genau das wurde vor ein paar Jahren verbindlich geregelt. Leider gibt es immer noch Prüfer, Werkstätten und andere, die das nicht erfahren haben. Ist das gleiche wie bei der AU. Viele Leute geben Fahrzeugen ohne KAT immer noch 1 Jahr AU, obwohl es 2007 geändert wurde. Ich verstehe nicht wieso so viele Informationen trotz Pflichtfortbildung nicht an die durchführenden Personen durchdringrn.
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Zitat:
Beim AUTO und LKW ist die Fabrikatsbindung nur noch eine Empfehlung. Man braucht KEINE Freigabe und kann einfach eine andere Marke fahren.
Danke dir! Dann brauch ich mir ja keine weiteren Gedanken machen:-)
Gruß
Jens
[fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact
Richtig. Einzige Ausnahme sind wie gesagt exotische Autos oder exotische Reifen. z.B. die alten VR-Reifen von Ferrari, aber du hast ja wohl ein ganz normales Auto :-)
Zitat:
Man braucht KEINE Freigabe und kann einfach eine andere Marke fahren.
(Zitat von: Christian Sch.)
Bist du dir da sicher?
Wenn es sich z.B. um einen 215ér Reifen auf einer 9ér Felge handelt, dann wird sowas ja nichtmal von allen Herstellern (sondern nur von einigen) freigegeben!
Ich dürfte dann, obwohl der Hersteller dies garnicht freigibt damit rumfahren?
Solche Spazialfälle sind immer ein Problem. Also eigentlich ist die Fabrikatsbindung nur eine Empfehlung und wird nicht mehr überprüft. Wenn es aber um die Montierbarkeit geht muss eigentlich der Händler prüfen, ob die Reifen montierbar sind. Eine andere Möglichkeit wäre, wenn eingetragen ist, dass die Montierbarkeit nachgewiesen werden muss. Aber nur eine Markenbindung in den Papieren ist nicht mehr bindend.
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Hätte da noch ne andere Frage.
Bin am überlegen ob ich anstatt der 225/40R16 215/40R16 auf die 9Jx16 ET30 Felge ziehen lasse. Da wie schon erwähnt es vorne doch weiter raussteht als hinten. Würde dann hinten Distanzscheiben drauf machen damit es ungefähr gleich aussieht. Wäre sowas machbar? Würde der Tüv sowas evtl. eintragen?
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