Ich nehme mal an, dass es eine Kompletteinheit ist (kenne die persönlich nicht), also der Scheinwerfer inklusive der Positionsleuchten bzw Seitenmarkierungsleuchten, die einfach gegen die EU Scheinwerfer ausgetauscht werden können.
Gesetztlich sind diese keinesfalls verboten:
§ 51a Seitliche Kenntlichmachung STVZO (Auszug)
Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil
einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.