Kennzeichen? Versicherung?
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Mitglied seit: 19.11.2008
Berlin
Deutschland
73 Beiträge
Hallo,
ich möchte demnäcsht ein Auto überführen. Sind gute 300km. Der Händler meinte, er stellt Kurzzeitkennzeichen.
Er meinte aber auch, dass der Wagen unversichert durch die Gegend fährt...meines Wissens nach, liegt aber auf jedem Kennzeichen eine Versicherung?
Wo liegt da der Hacken bzw. wie kann ich mich absichern? Für eigene Kurzzeitkennzeichen ist es schon zu spät, morgen soll die Aktion steigen.
meine Haftpflicht ist bereits abgeschlossen, aber der Wagen noch abgemeldet beim Händler.
Ich hoffe auf sachkundige Leute!
Danke!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo AnTh-berlin,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kennzeichen? Versicherung?"!
Gruß
Ich glaube Du darfst nur von A nach B fahren . Keine "sinnlosen" Fahrten .
MfG .
Mitglied seit: 18.12.2004
Triebes & Leutkirch i.A.
Deutschland
315 Beiträge
Kurzzeitkennzeichen bekommt man doch nur mit einem Versicherungsschein!?
Dann ist meines Wissens zumindest Haftpflicht auf dem Auto.
Ansonsten geh zu deiner Versicherung und hol dir eine Versicherungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen und geh auf deine Zulassungsstelle und kauf dir so ein Kennzeichen, dann biste auf nummer sicher...
lg Jan
Mitglied seit: 26.01.2007
München
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72 Beiträge
Hi,
warum ist es zu spät?
Geh zu deinem Versicherungsmenschen, hol dir ne Doppelkarte (Die jetzt EVB - elektronische Versicherungsbescheinigung heißt) für das Kurzeitkennzeichen, fahr zur Zulassungsstelle und gut is.
Ich weiß ja nicht, wie weit bei dir die Wege sind, aber das sollte ne Sache von nicht mehr wie 2 Stunden sein.
Das Kurzzeitkennzeichen ist beschränkt auf 1 Woche und kostet (je nach Versicherung) ca. 100 Euro. Plus die Gebühren bei der Zulassung.
Nen Fahrzeugbrief brauchst du dabei nicht, somit sollte das für heute auch kein Problem mehr darstellen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Greetz
Chris
PS: Das mit dem von A nach B fahren ist nicht richtig.
Ein unangemeldetes Auto darf nur zur nächsten Zulassungsstelle gefahren werden, aber auf keinen Fall 300 km.
hier sollte sie stehen.
Mitglied seit: 28.06.2007
Niedersachsen
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101 Beiträge
Ab dem 01. Mai 1998 gilt die Verordnung gemäß BGBL I S. 441 ff. für das so genannte Kurzzeit-Kennzeichen. Es wird zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten vergeben. Bei einmaliger Verwendung ersetzt das Kurzzeitkennzeichen das rote Kennzeichen. Dieses findet als so genanntes Händlerkennzeichen seine mehrmalige Verwendung.
Beim Kurzzeit-Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle ein bestimmtes Ablaufdatum festgelegt, welches maximal 5 Tage ab der Zuteilung gültig ist. Der exakte Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch 3 untereinander gelistete Zahlen am rechten Rand eingeprägt.
Beispiel:
26
08
06
Der Ablauftag ist in diesem Beispiel am 26. August 2006.
Für den Fahrzeughalter hat das Kurzzeitkennzeichen im Vergleich zum roten Kennzeichen den Vorteil, dass es nicht an der Zulassungsstelle zurückgegeben werden muss. Die Kosten für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens liegen bei 10,30 €. Dazu fallen je nach Schildermacher ca. 20 bis 30 € für das Schilderpaar an. Für die Ausstellung ist das Vorzeigen der Versicherungsbestätigungskarte vorgeschrieben.
Die Erde ist von oben betrachtet Blau und Weiß, das kann kein zufall sein.
Mitglied seit: 25.06.2009
Viersen
Deutschland
49 Beiträge
Ganz easy:
Fahr zu deiner Versicherungsagentur oder ruf bei deiner Versicherung an, und sag denen, dass du für morgen Kurzzeitkennzeichen benötigst. Eine Doppelkarte ist nicht mehr nötig!
Du erhälst einen Versicherungs-Code, den du bei der Zulassungsstelle angeben musst.
Nimm Personalausweis und Fahrgestellnummer mit (die komplette Fahrgestellnummer).
Wenn du die Fahrgestellnummer nicht hast, muss der Verkäufer des Wagens diese durchgeben.
Die Zulassung kostet knapp 10 Euro. Die Schilder kosten knapp 15-20 Euro.
Das sollte ein Akt von nichtmal einer Stunde sein.
Fahr dann einfach morgen früh zur Zulassungsstelle und beantrage das Kurzzeitkennzeichen (Achtung: Gilt nur für 5 Tage).
Gruss
Alex
PS: Normalerweise verlangen Versicherungen für diese Kurzzeitkennzeichen zwischen 50 - 150 Euro.
Wenn du aber anschließend den Wagen bei denen versicherst, wird dir dieser Betrag gutgeschrieben.
So war es bei mir und der HDI. Frag einfach mal die Versicherung.
Bearbeitet von: ClubRepublic am 15.09.2009 um 12:22:40
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Mitglied seit: 19.11.2008
Berlin
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73 Beiträge
Nene ich glaub das ist etwas in die falsche Richtung verlaufen:
DER HÄNDLER stellt die Kurzzeitkennzeichen bei mir! Er sagte aber am Telefon dass der Wagen dann trotzdem nicht versichert wäre. Das finde ich verwirrend.
Problem ist: Wagen wird morgen abgeholt, Zulassugnsstelle und Versicherungsbüro haben Öffnungszeiten, die sich absolut beissen und bis morgen keine Aktionen mehr zulassen.
Mir gehts nur darum:
Wenn der Händler mir ein Kennzeichen zur Überführung, egal ob ROTES oder KZK, ranschraubt, MUSS doch automatisch HAftpflicht (von seiner Seite/Versicherung) drauf sein, oder?