Zitat:
Der gute @mb100 sagt zwar (Theorie), daß das was im Kaufvertrag drinnen steht ("unfallfrei") auch zu stimmen hat, ich behaupte aber (Praxis), daß Du wenig bis garkeine Chancen hast. Er wird sich damit rausreden, daß er das nicht gewusst hat.
(Zitat von: Stefan177)
der threadersteller schreibt auch er fährt mit dem auto schon seit 2 monaten.
wie kann der TE beweisen, dass nicht er einen unfall hatte (parkschaden, unfall beim rangieren in der einfahrt zwischen familienmitgliedern welcher der versicherung nicht gemeldet wurde um ein hochstufung zu vermeiden,....).
dann den wagen in einer hinterhof schrauberbude billigst nachlackiert hat, und jetzt den wagen wieder an den ehemaligen verkäufer loswerden möchte und die vorher bezahlte kohle wieder haben möchte?
bitte nicht falsch verstehen, ist jetzt mit sicherheit keine unterstellung an den TE, aber diese denkweise mag als "unbescholtener" verkäufer ja durchaus plausibel klingen, oder?
würde ich mir zumindest denken wenn ich einen unfallfreien wagen aus meinem privatbesitz verkauft habe und 2 monate später so eine frage vom käufer kommt.
Bearbeitet von: KTMschnee am 15.09.2009 um 13:13:58