schuldschein, aber bekomme kein geld
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die wissen es, jedoch sagen sie zu mir dass ich es mit ihm alleine klären soll
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Hallo e30 fleywa,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "schuldschein, aber bekomme kein geld"!
Gruß
...na dann müssen sie auch damit leben, dass dann ggf. der GV bei ihnen klingelt. kannst ja mal bei seiner mutter anführen........ ;-)
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ja mal schauen ^^
wenn heute kein anruf kommt gehts morgen ab zum anwalt, dieses online mahnverfahren ist mir zu kompliziert, ich weiß nicht was ich wo reinschreiben soll :D
ich habe da grade mal durchgeklickt aber das ist doch selbsterklärend einfach immer auf weiter klicken O:o
Auf der Seite steht auch etwas von Ansprechpartner, wenn du nicht weiter kommst.
Mahnbescheid ist kacke. Zumindest ein selbst eingeleiteter. Wenn er Widerspruch einlegt ist es (für ihn) vorbei. Dann bist Du genauso weit wie vorher.
Ein Brief vom Anwalt verleiht der Sache deutlich mehr Nachdruck.
Wenn der Typ nichtmal 350 Euro zurückzahlen kann, weiss er sicher was ein Mahnbescheid ist. So einen wird er nicht zum erstenmal kriegen. Damit lockst Du heute niemanden mehr aus der Reserve.
Bearbeitet von: Stefan177 am 14.09.2009 um 19:13:25
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
geh doch zu hin, weil rein kannst du ja locker
MAMA macht ja auf :-)
und dann klatsch du ihn halt weg, und nehmst halt alles mit was geld macht
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wenns nach mir ginge hätte ich ihn schon lääängst auseinander genommen!
jedoch möchte ich nach meiner jetzigen ausbildung als mechatroniker eine ausbildung als karsosseriebauer bei mercedes hintendran hängen
und mit einer anzeige macht es sich nicht gut sich zu bewerben
sonst wäre der junge schon längst krankenhausreif
im normalen führungszeugnis, was betriebe wollen, steht erst was drin wenn du im knast warst und das dauert... mach dir also keine sorgen das da was drin steht im führungszeugnis :) #
das war keine anstiftung zum hauen!
Zitat:
geh doch zu hin, weil rein kannst du ja locker
MAMA macht ja auf :-)
und dann klatsch du ihn halt weg, und nehmst halt alles mit was geld macht
(Zitat von: c_colucci)
is klar!! und danach wir er bestimmt die kohle bekommen und alles ist gut.......wtf??
also das mit dem umhauen ist mal großer schwachsinn...bringt nix außer ärger und die kohle wirst du ihm bestimmt nicht in seinem eigenen haus und vor seiner mutter rausprügeln!!!
also ruhig blut.......und ich spreche aus erfahrung ;-)
Zitat:
im normalen führungszeugnis, was betriebe wollen, steht erst was drin wenn du im knast warst
(Zitat von: b-mw-323)
Das stimmt so nicht.
Gem. § 32 II Nr. 5a BZRG werden Verurteilungen dann nicht aufgenommen, wenn sie weniger als 90 Tagessätze betragen oder eine der Sachen mit den BTM-Zeug aus § 32 II Nr. 6 BZRG zutrifft (also Strafe nach § 35 oder § 36 BTMG zurückgestellt bzw. zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 56 oder § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt und aufgrund einer BTM-Abhängigkeit begangen) und jeweils nix weiteres eingetragen ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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hallo,
also ... das was über den gerichtlichen Mahnbescheid gesagt wurde stimmt
und ist private streitigkeiten sicherlich der einfachste und effektivste
weg, um an sein geld zu kommen ... ein RA verlangt erstmals 40 - 50 € be-
vor der aktiv wird ... und weitere Kosten - die Kosten für einen MB sind
bei der gen. Summe relativ gering - man kann sich den auch im Schreib-
warenhandel kaufen (1,75 €) und daheim selbst in Ruhe ausfüllen - dann
noch 2 Kopien machen (1 x für dich + 1 x die du ihm zusendest, damit er
sieht, es wird eng, ernst, ... )- vielleicht hilft ja das alleine schon -
vielleicht noch eine extra kopie an die eltern selbst (würd ich machen)-
in diesem MB gibt es ein kästchen, dort kann man ankreuzen, was geschehen
soll, wenn WIDERSPRCUH eingelegt wird -- hier nun ... VERHANDLUNG GERICHT
ankreuzen - damit käme es bei einem WIDERSPRUCH definitiv, d.h. ohne wenn
und aber zu einer gerichtsverhandlung - ich hab jetzt keinen plan wegen
der kosten, kann man(n) aber auch im i-net herausfinden und sollten so
um die 35 € liegen (bei dem streitwert von 350€) - die müsstest du erst-
mals selbst übernehmen, aber ich denke, dass allein der MB, oder spätestens
die " EINLADUNG " vom gericht wirkung zeigt, wenn nicht, dann wirds sowie-
so ganz schwierig - und lass das mit der drohung von körperlicher gewalt-
das bringt ausser problemen für dich nichts - er könnte dich deswegen an-
zeigen - aber das hattest du ja bereits erwähnt - also, good lack
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