Sehr abenteuerlich was hier für Stammtischgeschichten erzählt werden !
Zitat:
"Man darf den Personalausweis und Dienstausweis des Polizisten vergleichen". Im Prinzip richtig. Jedoch "nur" bei begründeten Zweifeln an seiner Person (Autorität).
So ein Quatsch ! Kein Polizist wird dir jemals seinen Dienstausweis AUSHÄNDIGEN.
Du darfst ihn Dir evtl. mal ansehen (mit den Augen, nicht mit den Händen), mehr aber auch nicht.
Die Personalausweisgeschichte vergessen wir ganz schnell mal wieder !
Wenn dies der Fall wäre, wäre schon so mancher Polizist zu Hause "nett empfangen worden".
Zitat:
Im Prinzip darf ein Polizist genau das, was ein normaler Bürger auch darf.
Wofür gibt es denn die StPO und die Polizeigesetze der Länder wo die Befugnisse der Polizei geregelt werden ? Wurden diese Werke einfach aus Spaß an der Freude erlassen ?
Zitat:
Nur in besonderen Situationen darf dich ein Polizist verhaften, aufhalten, und und und. Hab's sogar schon erlebt, dass ein guter Freund knappe 1.000 Euro Entschädigung von der Polizei erhalten hat wegen "Festhalten ohne beweisbare Straftat". Der wurde in seiner Arbeitszeit wegen "angeblichen zu schnell fahren innerorts" von der Polizei aufgehalten und mit auf die Wache gebracht, weil er sich geweigert hat die Strafe zu zahlen. Nach ca. 5 Stunden in gewahrsam haben ihn die Polizisten wieder laufen lassen, weil sie ihm nichts beweisen konnten. Mein Kumpel hat deshalb 2 Termine seiner Arbeit (Immobilienmakler) verpasst und dadurch 2 potenzielle Käufer verloren. Hat dann die Polizei verklagt (also die 2 Polizisten). Nach 3 Gerichtsverhandlungen bekamm er dann ca 1.000 Entschädigung (denn er hätte ja die 2 Häuser verkaufen können an die Kunden in dieser Zeit und ca. 2.000 Provision einstreichen können).
Zeig mir mal im StGB den Tatbestand des "Festhalten ohne besondere Straftat".
Bei dieser Geschichte lach ich mich echt tot !
Wenn er a) FESTGEHALTEN worden wäre, wäre er b) nicht im GEWAHRSAM gewesen, denn dieses wäre c) eine INGEWAHRSAMNAHME.
Davon abgesehen wäre ein zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Vielen Dank für diese frei und schlecht erfundende Geschichte !
Zitat:
Naja, der Polizist hat dann behauptet, ich hätte mich erst angeschnallt, als ich bei ner Kreuzung Vorfahrt hatte. (Habe blau H-Gurte und blaues Shirt an). Naja, der Polli wollte mir dann 35 Euro abknüpfen...dann hab ich ihn nur ausgelacht.
Wohnst Du im Ausland ?
Wirf doch mal einen Blick in den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.... Das kostet seit Jahren 30 Euro und nicht 35 Euro !
So, weiter zu einigen Unklarheiten:
Zitat:
ich habe irgendwo einmal gelesen das du bei tests nicht mitwirken musst, sobald kein tatverdacht besteht. d.h. wirst du angehalten und sie fragen dich ob du einen drogentest mit dir machen lässt oder ob du mal pusten möchtest, bist du hierzu nicht verpflichtet. die können dir das teil vor die nase halten, du musst nicht pusten.
Das ist richtig !
Alkohol- und DrogenVORtests sind freiwillig.
Hat der Polizist jedoch einen Anfangsverdacht einer Straftat und begründet diese (auf dem Papier), wirst Du zur Blutentnahme der Wache zugeführt.
Alkohol- und DrogenVORtests können dementsprechend auch ENTLASTEND sein, sofern sie vor Ort durchgeführt werden.
Zitat:
also im sommer besteht jetzt lockerere tragepflicht, polizisten sind halt auch nur menschen ;) aber sonst hat sie ein polizist zu tragen.
Das ist von Behörde zu Behörde verschieden wann und wo eine Mütze getragen wird.
Diese Entscheidung obliegt i.d.R dem Behördenleiter.
Zitat:
Die Diskussion bei der Arbeit: Hätte er auch behaupten können er habe NICHT telefoniert und sich geweigert zu zahlen?
Klar hätte er das behaupten können.
Seine Äußerung wird lediglich in die Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben, die von der zuständigen Bußgeldstelle bearbeitet wird.
Vor Ort hätte aus aus diesem Grund sowieso KEINEN CENT bezahlt, kommt alles schriftlich.
Dein Kumpel kann beim Provider einen Einzelgesprächsnachweis anfordern und diesen als Beweismittel in das Verfahren einbringen. Wenn er nicht telefoniert haben sollte, sollte dies für ihn ja kein Problem darstellen...
Bin mal gespannt, was hier noch so alles auftaucht....