Hi,
ich habe einen 135i Cabrio als Mitarbeiterfahrzeug (3/4 Jahr alt) von BMW gekauft. Gibt es ein Gesetz das BMW nur eine bestimmte Anzahl an Reparaturversuchen machen darf bevor das Recht hat auf wechsel des Fahrzeuges oder Rückgabe.
Danke für eure Hilfe...