muss versicherung auszahlen
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.08.2008
Beverungen
Deutschland
75 Beiträge
hallo, ich hatte einen wildunfall und hab jetzt nen kostenvoranschlag gemacht, jetzt wollte ich fragen ob meine versicherung den kostenvoranschlag auszahlen muss wenn ich das will?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo jasch,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "muss versicherung auszahlen"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Ja, du kannst es dir auf Kalkulationsbasis auszahlen lassen.
Allerdings bekommst du nur den Nettobetrag.
.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.08.2008
Beverungen
Deutschland
75 Beiträge
kann die versicherung auch sagen das sie nicht auszahlen, oder müssen sie wenn ich das will
Sie müssen das auszahlen, wenn du sie besser überzeugen willst, kannst du ja angeben, dass du dein Wagen verkaufen möchtest und dass du es deswegen ausbezahlt haben willst, da der Unfall ja einen Wertverlust verursacht hat !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Die Versicherung muß dir den Betrag so wie er im KV ausgeschrieben ist, auszahlen. Da aber im KV auch noch immer die Märchensteuer mit aufgeführt ist, bekommst du diese nicht ausgezahlt. Du kannst dein Auto selber reparieren oder so wie es da steht verkaufen. Es kann durchaus möglich sein, daß die Versicherung den KV anzweifelt und einen eigenen Sachverständigen beauftragt. So lange mußt du dann aber warten.
aktuell gesperrt
Regensburg & Amberg
Deutschland
340 Beiträge
Die meisten Versicherungen überweisen das Geld meistens direkt, nachdem der KVA bei denen eingegangen ist.
Außer wenn sie den KVA zu hoch finden und dir noch nen Gutachter vorbeischicken wollen.
Ansonsten solltest du das Geld (natürlich nur den Netto-betrag) bekommen.
Und wenn du dein Auto dort reparieren lässt, wo der KVA herkommt und denen die Rechnung schickst, überweisen sie dir meistens den Restbetrag direkt danach.
Ist zumindest bei den Versicherungen von mir und meinen Freunden so.
Einfach mal anrufen und fragen.
Aber normalerweise bekommst du das Geld ohne darauf zu bestehen, dass du ausgezahlt werden willst.
Schaden ist Schaden...der Versicherung kann egal sein, ob du deinen Wagen reparieren lässt oder nicht.
mfg,
Tom
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Kannst dir den Wert auszahlen lassen und sie müssen ihn auszahlen.
Allerdings nicht den vollen Betrag vom KV.
Du bekommst:
Wiederbeschaffungswert - Restwert - 19% = Auszahlungsbetrag
Hatten den Fall vor einigen Wochen.
Gott sei Dank ein alter Wagen.
Schaden 2250€ ausgezahlt werden ca.1600€.
E60 530D BJ.2006
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.08.2008
Beverungen
Deutschland
75 Beiträge
ok, weil die paar kratzer an der stoßstange kann ich als lackierer selber lackieren;)
Zitat:
Kannst dir den Wert auszahlen lassen und sie müssen ihn auszahlen.
Allerdings nicht den vollen Betrag vom KV.
Du bekommst:
Wiederbeschaffungswert - Restwert - 19% = Auszahlungsbetrag
Hatten den Fall vor einigen Wochen.
Gott sei Dank ein alter Wagen.
Schaden 2250€ ausgezahlt werden ca.1600€.
(Zitat von: Waldfee666)
Stop - des is die Rechnung für nen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn nicht repariert wird.
Wenn kein wirtschaftl. Totalschaden vorliegt, werden die Reparaturkosten abzüglich MwSt. lt. Gutachten plus angefallene MwSt. ausgezahlt. Also heb mal die Quittungen vom Lack auf...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"