Bußgeldverfahren> Einstellung bei Videoüberwachung
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Moment mal, wenn das Verfahren läuft dann verjährt nix!
...don´t care about tomorrow!
Mitglied: seit 2005
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Hallo Fogg,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bußgeldverfahren> Einstellung bei Videoüberwachung"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.05.2007
Deutschland
395 Beiträge
Leider ni mein anwalt hat vorhin grade angerufen....na mal abwarten habe noch 10 Punkte in der Überliegefrisst mal sehn ob das wenigstens gelöscht wird !
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Deine Chance war doch eigentlich die Anfechtung auf Grund der nichtzulässigen Beweise im Sinne einer Videoaufnahme, welche auf Grundlage des BvR941/08 ausgeschlossen wird.
Damit wäre es uninteressant, was die auf der CD haben, da es ja eh nicht zugelassen werden dürfte.
In dem Moment, wo die das Video als Beweislast aufführen und sich ansehen, ist es in deren Köpfen schon zugelassen und du hast verloren. Sorry...
Mitglied seit: 28.03.2008
Nürnberg
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56 Beiträge
Die Punkte werden nicht gelöscht, da wie gesagt der Tatzeitpunkt entscheidend ist und der war, als Du noch Punkte hattest, zudem wurde noch eine Überhangfrist von einem Jahr eingeführt, das heißt, das Deine Punkte zwar gelöscht werden, vorerst, sollte aber ein Verfahren anhängig sein oder noch kommen, sieht der Richter Deine Punkte noch und können so länger Haltbar gemacht werden ;-)
Erst nach dem Überhang-Jahr sind Deine Punkte endgültig weg.
Also hast Du schlechte Karten, leider
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