einbruchschaden laut GUTACHTER EIN TOTAL SCHADEN"
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Hi Leutz ...
Mein Bruder hat sich vor paar monaten einen 318i Touring gekauft der einen Unfall schaden hatte, der wagen hat ihn 2600€ gekostet und am auto mussten diese sachen erneuert werden ...
Daten von auto :
Ez 2000
250000km
das wurde erneuert:
-Motorhaube
-Stoßstange
-Luftführung
-Schloßträger
also war der wagen mit 800€ fertig ...mit allem lackeren und einbauen fertig.
so jetzt das problem ....
am samstag wurde bei ihm eingebrochen ... und verschiedene sachen beschädiegt.
-beifahrer tür und hientere tür versucht eizubrechen mit einem eissen stange.
-scheibe eingeschlagen.
-navi Buisness mit genommen
-BMW Autotelefon mit genommen
-amaturbrett beschädigt
-türverkleidung beschädigt
jetzt sagt der Gutachter das der schade mehr ist als der wert von dem wagen
wie läuft das den jetzt ab ? kann mir einer da was sagen,ich meine das ist doch nicht gut wenn ein wagen mit solche schaden einen totalschaden ist und auf schreibt oder ....?
danke im vorraus
Bearbeitet von: Snake696 am 13.08.2009 um 17:23:02
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
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Hallo Snake696,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "einbruchschaden laut GUTACHTER EIN TOTAL SCHADEN""!
Gruß
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Da wirst du, oder in diesem Fall dein Bruder, leider Pech haben.
Das Problem sind die ganzen (teuren) beschädigten Teile. Der Gutachter geht immer vom Neuwert der Teile aus. Allein das Armaturenbrett kostet schon einen Haufen und wird sicherlich komplett ersetzt werden müssen. Außer vielleicht ein paar Kleinigkeiten. Dann noch die Türen, das Navi usw. pp.
Damit ist man schnell über den Wert des Fahrzeugs drüber hinweg, vor allem, da es sich ja um einen Unfaller handelt. Das lässt den Wert des Fahrzeugs nicht grad steigen.
Bleibt also nur: Wiederbeschaffungswert errechnen lassen und gucken was die Versicherung dann noch zahlt. Mit dem Geld müsst ihr dann, wohl oder übel, die Reparaturen vornehmen.
Ich hoffe, es wird nicht so wenig unterm Strich bei rauskommen.
Viel Glück
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2189 Beiträge
also das heiß wenn der wagen z.b. einen wert von 4000€ hat und der schaden 4500€ ist also über den wert ist, zahlt die vrsicherung die 3000€ und der restwert von dem wagen ist nur noch 500€ oder wie verstehe ich das jetzt ... sry aber ich stehe voll auf dem schlauch ....
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
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Wiederbeschaffungswert + 30%...
So hoch dürfen deine Reparaturkosten MAXIMAL sein. Das heißt in deinem Fall:
Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von 4000 EUR + 30% = 5200 EUR Reparaturkosten.
Dann wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Alles darunter müsste reparabel sein!
Ansonsten einen Anwalt fragen.
PS: Entschuldige die vorher falsche Angabe!
EDIT:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Auszahlungsbetrag
Also wenn der Wiederbeschaffungswert 4000 EUR wäre, und der Restwert des Fahrzeugs noch 1500 EUR, dann würde die Versicherung "nur" 2500 EUR zahlen.
Wenn es wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte!
Bearbeitet von: daspertl am 13.08.2009 um 18:11:45
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2189 Beiträge
der gutachter sagte das es einen totalschaden hienaus laufen könnte ....
der gutachter war von der versicherung aus ...
wenn das gut achten da ist und das Gutachten uns nicht schmeckt ...werden wir einen gegen gutachten machen und unsere Rechtschutz in gebrauch nehmen ...
hoffe das bringt was !
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Setzt Euch am besten mit nem Anwalt in Verbindung. Die 30%-Regel sollte eigentlich auch bei Teilkaskoschäden greifen (Sachlage is ja mit Haftpflichtschäden weitestgehend vergleichbar), aber sicher bin ich mir da nicht.
Im Zweifelsfall würd ich auf so Dinge wie das Navi und das Tel erst mal verzichten. Weil beides wird wohl das sein, was die Reparaturkosten so nach oben treibt. Und ich befürchte, es wird wohl beim wirtschaftlichen Totalschaden bleiben. Ein neun Jahre alter 318er mit 250.000 km und nem reparierten Unfallschaden - so viel wert is der auch nicht mehr...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
EDIT:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Auszahlungsbetrag
Also wenn der Wiederbeschaffungswert 4000 EUR wäre, und der Restwert des Fahrzeugs noch 1500 EUR, dann würde die Versicherung "nur" 2500 EUR zahlen.
Wenn es wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden sein sollte!
Bearbeitet von: daspertl am 13.08.2009 um 18:11:45
(Zitat von: daspertl)
Kurze Korrektur:
Wiederbeschaffungswert - Restwert - 19% Märchensteuer = AuszahlungsbetragHatten das Theater erst vor ein paar Wochen auf Grund eines Unfalls.
Bearbeitet von: Waldfee666 am 14.08.2009 um 08:04:20
E60 530D BJ.2006
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Bist Du Dir da mit der Mwst. sicher? Ich kenn den Abzug der Mwst. nur, wenn man sich die Rep.Kosten lt. Gutachten auszahlen lässt.
Damit wir jetzt nicht aneinander vorbei reden, meinte ich dies so:
Wiederbeschaffungswert - Restwert - 19% Märchensteuer = Auszahlungsbetrag
wenn du den Wagen nicht reparieren läßt, weil es sich z.B. bei dem Wagen nicht lohnt, sondern einfach nur das Geld auszahlen lässt.
Bsp.:
Wiederbeschaffungswert liegt bei 2500€
Schaden liegt bei 2250€
Restwert 500€
Der Wagen ist aber 14 Jahre alt, also nehme ich das Geld.
2500€ - 500€ - 19% = 1600€ Auszahlungsbetrag
E60 530D BJ.2006
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2189 Beiträge
das mit dem 19% ist schon richtig ...
wenn man es nicht in einem werkstatt reparieren lassen möchtet kann man ohne 19% Mst abrechnen ...
ic hab mir gestern sagen lassen dass das navi und das autotelefon zeitwert abgerechnet wird... das eisst der wagen ist neun jahre alt und 250.000km gelaufen bekomme ic also nicht das was der navi und telofon wert ist ... was auch sehr logisch ist ...
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
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2189 Beiträge
das mit dem 19% ist schon richtig ...
wenn man es nicht in einem werkstatt reparieren lassen möchtet kann man ohne 19% Mst abrechnen ...
ic hab mir gestern sagen lassen dass das navi und das autotelefon zeitwert abgerechnet wird... das eisst der wagen ist neun jahre alt und 250.000km gelaufen bekomme ic also nicht das was der navi und telofon wert ist ... was auch sehr logisch ist ...
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Mitglied seit: 29.03.2008
München & Bremen
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459 Beiträge
Ich dachte aber auch, dass man die 19% MwSt wiederbekommt, wenn man sich dann ein neues Fahrzeug mit ausweisbarer MwSt kauft.
So wurde mir das zumindest mal gesagt. Aber auch nur dann, glaube ich.
Ansonsten habe ich diesen kleinen Fehler bei mir wirklich übersehen, danke für die Korrektur.
Wie es aussieht, wenn man sich einen Wagen mit ausweisbarer Steuer kauft, weiß ich nicht. Habe mich nie damit beschäftigt.
Weiß jetzt halt nur, wie es aussieht, wenn man den Schaden nicht reparieren lässt sondern das Geld nimmt. Was man dann mit dem Geld macht, ist jedem selbst überlassen.
Das ganze hätte mich eigentlich überhaupt nicht interessiert, wenn ich wie gesagt nicht vor ein paar Wochen selbst damit zu tun gahabt hätte.
E60 530D BJ.2006
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Ich hab mich etz noch mal informiert. Bin etz da selst durcheinander gekommen.
Wenn Totalschaden dann
Wiederbeschaffungswert - Restwert vom Wrack = Auszahlung
Da wird keine Mwst abgezogen. Zumindest im Privatbereich. Gewerblich weiß ich nicht, spielt hierfür aber auch keine Rolle. Beim Totalsschaden kann man sich auch die Rep.Kosten nicht auszahlen lassen, sondern nur nach o.g. Formel.
Wenn kein Totalschaden, also wenn Rep.Kosten weniger als Wiederbeschaffungswert bzw. bis 30 % mehr wenns in Fachwerkstatt gemacht wird, kann man sich die Rep.Kosten auszahlen lassen. Hier wird dann die Mwst. abgezogen.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Damit wir jetzt nicht aneinander vorbei reden, meinte ich dies so:
Wiederbeschaffungswert - Restwert - 19% Märchensteuer = Auszahlungsbetrag
wenn du den Wagen nicht reparieren läßt, weil es sich z.B. bei dem Wagen nicht lohnt, sondern einfach nur das Geld auszahlen lässt.
Bsp.:
Wiederbeschaffungswert liegt bei 2500€
Schaden liegt bei 2250€
Restwert 500€
Der Wagen ist aber 14 Jahre alt, also nehme ich das Geld.
2500€ - 500€ - 19% = 1600€ Auszahlungsbetrag
(Zitat von: Waldfee666)
Aber hier handelt es sich
NICHT um einen Totalschaden.
Ev, könntest du sogar dagegen vorgehen und die Schadensummen 2250 abzüglich MWSt. einklagen. Wenn die Versicherung es als Totalschaden abrechnen will, darf sie die MWSt nicht in Abzug bringen.
Wenn du rechtschutzversichert bist sofort dagegen vorgehen, da versucht man's mal wieder mit allen Mitteln.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Dann wurden wir ja schön verarscht.
Wiederbeschaffungswert 3000
Schaden 2000
= wirtschaftlicher Totalschaden
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
2189 Beiträge
leute noch habe ich kein gutachten in der hand ....
ich gehe von laut gutachers aussage aus was er zu mir beim begutachten vor ort gesagt hat,er sagte zu mir "es könnte eine totalschaden sein"
also warte ich erstmal noch ab bis das gutachten da ist .. und dann weiss ich mehr und kann dann immer noch reagieren und zum anwalt gehen mit einem gegen gutachten den ich dann machen werde ...
gott sei dank habe ich einen KFZ Rechtschutz und werde es dan auch in gebrauch nehmen ....
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Zitat:
der gutachter war von der versicherung aus ...
wenn das gut achten da ist und das Gutachten uns nicht schmeckt ...werden wir einen gegen gutachten machen und unsere Rechtschutz in gebrauch nehmen ...
hoffe das bringt was !
(Zitat von: Snake696)
Hi,
jetzt mach mal nicht die Pferde scheu.
Du hast das Gutachten noch gar nicht nicht in der Hand.
Erst essen, dann kotzen - nicht umgekehrt!
Es
kann sein, dass der Reparaturpreis den Zeitwert des Autos übersteigt.
Und dass beim Gutachten die Ersatzteilpreise und Stundensätze von BMW genommen werden, ist ein Fakt, an dem kannst Du auch mit einem Gegengutachten nicht rütteln.
Dass Du sebst den Schaden für viellecht 20% der Gutachtensumme reparieren kannst, spielt überhaupt keine Rolle.
Außerdem ist das ein Kaskoschaden, Du hast kein Recht auf einen eigenen Gutachter.
Du kannst das ganz große Programm auffahren und gegen die Versicherung klagen.
Wenn es dann zur Verhandlung kommen sollte, wird noch ein unabhängiger Gutachter eingeschaltet.
Dass der ein Gutachten erstellt, welches Dir gefällt, ist unwahrscheinlich...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...