Zitat:
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Ne, stop: Du musst dem Verkäufer (egal ob privat oder gewerblich) nicht nachweisen, dass er von dem Unfall gewusst hat, wenn er die Unfallfreiheit zugesichert hat. Du musst nachweisen, dass der Unfall vor dem Gefahrenübergang stattfand.
(Zitat von: mb100)
Ist doch das selbe in der Praxis. Wie sollte man sowas denn beweisen können?
(Zitat von: Stefan177)
Ist nicht mal ansatzweise das selbe. Wenn Du die subjektive Seite, also die positive Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis nachweisen willst, musst Du bedeutend tiefer gehen als wenn Du nur die objektive Seite (also die Frage "wann fand der Unfall statt?" - die Frage musst Du ja ohnehin auch für die subjektive Seite nachweisen) nachweisen willst. Letzteres lässt sich durchaus auch durch ein Sachverständigengutachten klären. Indem man beispielsweise den Verrostungsgrad der Schrauben untersucht. Oder beispielsweise denjenigen ausfindig macht, der repariert hat. Oder indem man polizeiliche Protokolle heraussucht, die belegen, wann der Unfall stattfand. Wird oft nicht gemacht, weils eben auch nicht hundertpro sicher ist - aber dafür sauteuer. Und die Gegenseite natürlich auch ein Gegengutachten machen darf. Und man - wenn man verliert, dann zwei Gutachter zahlen darf. Und der Prozess im Endeffekt teurer kommt als das, was man hätte erstreiten wollen.
Wenn Du nachweisen willst, dass der Verkäufer von dem Unfall gewusst hat bzw. gewusst haben muss, dann brauchst Du nach Möglichkeit Schriftverkehr zwischen Verkäufer und nem Dritten, alte Kaufverträge, Zeugen, ... - und ein Ding der Unmöglichkeit wirds, die Kenntnis nachzuweisen, wenn der Verkäufer tatsächlich nix davon gewusst hat.
Das is nämlich der große Unterschied zwischen der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und der Gewährleistungsgeschichte. Bei der Gewährleistung musst Du dem Verkäufer nur die objektive Seite nachweisen. Also "Zustand des Fahrzeugs vor Gefahrenübergang = nicht unfallfrei" + "Zusicherung, dass Fahrzeug unfallfrei ist" (also ein eventueller Haftungsausschluss unwirksam ist).
Bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung musst Du dem Verkäufer das nachweisen, was Du die ganze Zeit machen willst. Also "Zustand des Fahrzeugs vor Gefahrenübergang = nicht unfallfrei" + "Zusicherung, dass Fahrzeug unfallfrei ist" + "positive Kenntnis des Verkäufers, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist".
Nachteil beim Gewährleistungsweg ist die sehr kurze Verjährungszeit, also 2 Jahre nach Gefahrenübergang (ich müsst im Kommentar nachschlagen, ob im Bezug auf die Zusicherung der Unfallfreiheit die Verjährung auf ein Jahr zu verkürzen geht).
Vorteil hingegen bei der Anfechtungs-Geschichte: längere Verjährungszeit; und die Verjährung beginnt auch erst dann, wenn der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt (§ 124 II S. 1, 1. Alt. BGB). Soll heißen: angenommen, Du kaufst heut mein Auto, ich hab Dir die vorhandenen Unfallschäden absichtlich verschwiegen und Du entdeckst sie in fünf Jahren: dann kannst Du auch nach der Zeit immer noch gegen mich vorgehen. Bei der Gewährleistungsmöglichkeit kriegst Du von mir einfach nen Brief mit der Antwort: "Sorry, Du bist viel zu spät dran."
Und genau weil der Nachweis der subjektiven Seite eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, stürzt sich der gemeine Anwalt nur dann auf die arglistige Täuschung, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt (s.o. - Verjährung) oder wenn ihm ein anderer die Arbeit abgenommen hat (z.B. der Staatsanwalt und der Strafrichter, die gesagt haben, dass ein Betrug vorliegt). Und natürlich, wenn er eine Chance sieht, die objektive und die subjektive Seite nachzuweisen.
Auch ich überseh hin und wieder mal was. Keine Frage. Aber glaub mir: wenn ich hier was zu ner juristischen Frage zusammenpinsel, dann hab ich normalerweise ein Gesetz, mind. ein Lehrbuch, mind. ein Fallbuch und öfters noch einen Kommentar um mich rum aufgebaut. Und mach mir hier wirklich Mühe. Auch deswegen fallen meine Antworten immer so lang aus.
Aber ich überleg mir ernsthaft, ob ichs mir in Zukunft net sparen soll. Weil hier glaubt ja eh jeder nur das, wovon er selbst überzeugt ist. Wenn ich das alles meinem Kleiderschrank erzähl, kommt oftmals mehr raus. Und mich kostets weniger (Geld für den Psych)
Aber solange Du mein Buch kaufst, is alles in Ordnung! :-)))
Bearbeitet von: mb100 am 14.08.2009 um 17:03:29