Zitat:
Ja also, das mit der Reifengröße ist ja schon mal geklärt.
Aber mit der Einpresstiefe kennt sich scheinbar von euch keiner aus.
Also es darf auf jeden Fall schon mal nichts streifen.
Und dann darf die Spurverbreiterung durch die Einpresstiefenänderung nicht mehr als (ich glaube) 2% sein, sonst ist ein Nachweis über die Fahrwerksfestigkeit erforderlich.
olli
und hier ist meiner
(Zitat von: ollit)
Na das Prob mit der "Achsverbreiternden Wirkung" der Felgen hatte ich auch.
War alles soweit schick, aber dann wurde vom TÜV chef nachgerechenet
Radaufstandsfläche -- Radaufstandsfläche(je die Mitte) beschreibt die Spurweite.
Die war mit 8,5 Zoll bei ET 13 jenseits der 2% beim E36.
Problem war, BBS hatte keinerlei Gutachten für diese Wirkung der Felgen am E36.
Hätte ich die Spurweite mittels Distanzscheiben erwirkt, hätte ich ein Gutachten über die "verbreiternde Wirkung" der Scheiben i.V.m. den Felgen...
Mann kann da genau genommen nichts machen, nur auf Glück und gute Worte hoffen...
Vergleichsgutachten sieht der TÜV nicht mehr so gerne, renomierte Tuner-Buden
haben nen ganz anderen Draht zum VÜV-er,
so à la:
"Komm Peter, Du hast mir schon zig mal 5.er Felgen auf nem E36 eingetragen, wieso jetzt nicht? Du weisst doch das die Festigkeit gegeben ist. Das sind vernünftige Felgen (BBS/BMW) an nem vernünftigen Auto"
Einfach 2 Gutachten mitnehmen, a: für die Felge am E38(, b: vergleichbare Felge gleichen Herstellers/Typ für den E36.
Natürlich müssen die anderen Gegebenheiten stimmen: Abdeckung Lauffläche, restfederweg ohne schleifen, Reifenfreigabe der E38 felge+verglb.E36 Felge, Zentrierringe, Passende Radbolzen wir der Tüver nicht sehen, aber für die eigene Sicherheit steht das ausser Frage...
tschööö & viel Glück
Martin
"Ich habe keine Zeit zum hetzen..."