Kennzeichengröße - Abweichung von Eintragung
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Ich habe mir kürlich einen Ford Mustang gekauft. Es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen amerikanischen Wagen. Das hat zur Folge, dass die Aussparung fürs hintere Kennzeichen nicht ausreichend groß ist für ein normales Autokennzeichen. An sich ja eigentlich kein Problem...dachte ich.
Aber die Zulassungsstelle hat mir die Zuteilung einer passenden Nummernschildgröße, nämlich 135x240 (80er Kennzeichen) verweigert. Auf die Details geh ich später noch kurz ein. Das ist eine Größe die optimal in die vorhandene Mulde passt und damti die NS-Beleuchtung gut funktioniert.
Ich habe dann ein Kennzeichen in der Größe von 200x250 erhalten. Üblicher Weise ein Motorradkennzeichen, umgangssprachlich als Kuchenblech bekannt. Das Resultat ist allerdings, das Schild steht unten ca. 2 - 3 cm über die Mulde hinaus. Kennzeichenbeleuchtung...na ja geht schon so. Aber sieht halt scheiße aus.
Eingetragen im Fahrzeugschein ist eine Größe von 330x170 als Maximalmaße.
Passend wäre also 135 x 240
Eingetragen ist 170 x 330
Und vorhanden ist 200 x 250
Jetzt stellt sich mir die Frage, gibts evtl. Ärger weil ich ja eine andere größe drauf hab, als eigentlich als maximale Größe eingetragen ist?! Ist im Ernstfall die ABE des Fahrzeugs noch gültig, da ja etwas anderes montiert wurde, als eingetragen ist?
Soweit die Fragestellung der Rest vom Text ist mehr Info. Vielleicht haben wir hier ja so einen Verwaltungsprofi hier.
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Der Grund für die Verweigerung liegt in einer Arbeitsanleitung zu StVZO und FZV. Hier wird unter Berufung darauf, dass es ja nun selbstleuchtende Kennzeichen gibt sämtliche Ausnahmeregelung abgelehnt. Gültig seit 03.03.2008 in Bayern.
Problem ist nur, diese selbstleuchtenden Kennzeichen gibts nur für PKW-Größen. Kann so ein Schild ggf. noch an der Stoßstange anbringen, aber 1. siehts scheiße aus, 2. Stoßstange kaputt- 2 Löcher- wertmindernd 3. gem. StVZO nicht an der dafür vorgesehenen Stelle.
Ein Umbau der Kennzeichenmulde ist nicht so einfach. Kostenschätzung lag bei ca. 8.000 €, da die gesamte Stoßstange geändert werden muss.
Mitglied: seit 2005
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Hallo Marco535,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kennzeichengröße - Abweichung von Eintragung"!
Gruß
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Hi,
kommt immer darauf an, wo und wie Du das durchziehst.
Für Zuteilung, Herstellung und Abstempeln sind ja immer unterschiedliche Leute verantwortlich.
Also Nummer zuteilen lassen und beim Schildermacher ein Blech in Deiner Größe anfertigen lassen.
Da Du die Nummer schon hast - Schild ist kaputt, brauchst ein Neues.
Schlimmstenfalls hast Du den Betrag in den Sand gesetzt.
Das Blech gibst Du dann zum Abstempeln.
Versuch macht kluch... ;-)
Wenn das nicht klappt, den laaaaangen Behördenweg einschlagen:
Mit Hinweis auf die unzumutbaren Umbaukosten (Kostenvoranschlag der Werkstatt) auf die Zuteilung eines kleinen Kennzeichens gemäß Fahrzeugbrief bestehen.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Das Motorrad Kennzeichen gibt es ja auch noch kleiner.
Was für eine Buchstabenkombination, also Anzahl, hast du denn drauf und ist es ein Ganzjehreskennzeichen oder Saison?
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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2356 Beiträge
Das mit dem kaputt wäre mal einen Versuch wert.
Den Behördenweg hab ich ja schon versucht. Beim Anmelden vor Ort von der Sachbearbeiterin direkt zum Chef geschickt worden. Ein A..... wie er im Buche steht. Mit Sprüchen wie "wenn sie sich so ein auto kaufen sind sie selber schuld" und "klar sagt das der tüv (bzgl. eintragung auch korrekt) der will sie ja wieder los werden." hat sich gleich richtig beliebt gemacht bei mir. Auch der Landrat war bisher keine Hilfe. Schreibt den gleichen scheiß von wegen selbst leuchtendes kennzeichen und umbaumaßnahmen. Wäre ja auch durchaus bereit, aber da passt ja auch nix zusammen. Werd aber sicherlich noch etwas mit denen kämpfen.
Aber mir gings nun darum obs evtl. Ärger beim TÜV/Polizeikontrolle geben könnte, weil ja das vorhandene Kennzeichen nicht den eingetragenen Maßen entsprechen. Kenn das halt so, dass Eintragungen einzuhalten sind. Wenn nicht eingehalten, dann Ärger.
Das ist das kleinste Motorradkennzeichen. Die noch kleineren sind dann die als 80er Kennzeichen bekannten größen. Die wurden mir verweigert.
Kennzeichen ist RH-GT XX
Bearbeitet von: Marco535 am 06.08.2009 um 14:28:39
am besten hörst dich mal im
www.ami-forum.de bzw. bei
www.dr-mustang.com zum thema um wie die das handhaben...
sind zudem auch
sehr informative und gesellige foren zum thema us-car....
das nr.schild darf die funktion der kennzeichenbeleuchtung nicht beeinträchtigen und ebenso wenig über die fahrzeugkanten hinausragen..
gibt klare vorschriften..
und ein umbau muss nur ausgeführt werden wenn das ganze verhälnismässig ist..
also dran bleiben..
der eintrag mit kurzen kennzeichen steht da ja nich als option sondern als muss!
zur not wende dich sonst mal an die stelle, die die genehmigung ausgestellt hat...
Bearbeitet von: plop am 06.08.2009 um 14:47:32
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Geh doch mal zur Polizei und frage dort nach wie es aussiehr bei einer Kontrolle mit Deinem jetzigen Kennzeichen.
Wenn die sagen dass es ein Problem ist, laß es Dir schriftlich geben und geh mit dem Wisch nochmal zur Zulassungsstelle.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 28.02.2005
Kloster Lehnin
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Wenn man das liest bekommt man ja echt hass. Da frag ich mich wie so manch einer diese 80er Nummernschilder bekommt dessen Platz locker für ein normales PKW Kennzeichen reicht. Selbst vorne. Und die die es eher brauchen bekommen keins. Das geilste was ich mal gesehen habe war ein Amischlitten der vorne auch solch schönes Kuchenblech dranne hatte wels von der Breite her reingepasst hat und nach unten war ja eh luft :-) sah einfach sch. aus. der hat den Teil der frei hing nach hinten weggebogen. Zwar auch nicht zulässig aber ich glaub der hatte das gleiche Problem. Meine Schwiegermutter hatte damals das gleiche Problem mit ihrem Camaro der wollten se das gleiche Kuchenblech andrehen. Hat dann den Leiter verlangt der hat sich das alles angeguckt und hat die Sachbearbeiterin zusammengestaucht es ist ein Ami nun geben sie ihr das gewünschte Nummernschild. So unterschiedlich kanns sein. Ich wünsch dir viel Erfolg das du eins bekommst.
"Quer sieht mehr"
Hi,
also Probleme wirst Du bei der Polizei nicht bekommen, da das Kennzeichen von der Zulassungsstelle gesiegelt wurde. Es kann nur passieren, dass die Polizei eine Gefahr sieht, dass von diesem Kennzeichen eine Verletzung bei anderen Verkehrsteilnehmer ausgehen kann.
Die Zulassungsbehörde kann einen Umbau verlangen bis zu 10% des Kaufpreises. Dazu gab es mal einen Erlaß der von Gerichten bestätigt wurde. Wobei hier der Kaufpreis + Einfuhrumsatzsteuer + MwST defeniert ist. Von dieser Summe 10%. Nur dieses Verfahren wenden die wenigsten Zulassungsstellen an.
In der Tat hat die Zulassungsbehörde recht, dass ohne weiteres seit letztem Jahr ein selbstleuchtendes Kennzeichen zumutbar ist, und somit keine Ausnahme mehr erteilt werden muss. Der Gesetzgeber sieht nicht die ästhetik eines Fahrzeuges, sonder nur die Rolle Draht als solches. ;-)
Jedoch ist es in Mettmann so, dass wenn ein Fahrzeug diese Eintragung hat, muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Wenn sich dann tatsächlich keine andere Möglichkeit gibt, wird ein kleineres Kennzeichen zugeteilt. Nach der FZV ist es sehr wohl möglich ein kleineres Kennzeichen zu erteilen. Da Du in dem Zulassungsbezirk RH wohnst, müste ein RH- 1Buchstabe und 1 Zahl in Engschrift passen. So wird es in Mettmann gemacht. Du würdest dann auf eine Breite von 320*150mm kommen. Natürlich hat keiner ein Anspruch auf sein bzw. ein Wunschkennzeichen.
www.lindlar.org
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Dr. Mustang kenn ich, bin ich auch angemeldet. Aber dort wird über die gleichen Probleme geklagt. Sind manchmal auch nciht ganz einfach die leute dort im forum.
Wenns grundsätzlich so wäre, dass KEINER so ein Kennzeichen bekommt wärs halt einfach so und naja..... aber erst vor 2 wochen ein kumpel mit DeLorean ohne wenn und aber ein 80er Kennzeichen bekommen. 2010er Mustang, ebenfalls aus Bayern, aber anderer Landkreis - 80er Kennzeichen usw. kenn da nun durch die nürnberger szene einige die es bekommen haben. zwar auch nciht ganz ohne probleme, aber das Ergebnis zählt.
Und der Leiter der Zulassung hat mich behandelt wie in der 3. Klasse. Ich hab dann irgendwann dessen Büro mit den üblichen grußformeln verlassen müssen, sonst hätt ich an dem tag kein nummernschild sonder ne vorstrafe bekommen. und ich bin eigentlich nicht leicht aus der ruhe zu bringen.
werds vielleicht auch tatsächlich mal mit der polizei versuchen. musste da erst gestern 70 € abdrücken, vielleicht ist da sowas dann im Service dabei :-)
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Zitat:
Hi,
also Probleme wirst Du bei der Polizei nicht bekommen, da das Kennzeichen von der Zulassungsstelle gesiegelt wurde. Es kann nur passieren, dass die Polizei eine Gefahr sieht, dass von diesem Kennzeichen eine Verletzung bei anderen Verkehrsteilnehmer ausgehen kann.
Die Zulassungsbehörde kann einen Umbau verlangen bis zu 10% des Kaufpreises. Dazu gab es mal einen Erlaß der von Gerichten bestätigt wurde. Wobei hier der Kaufpreis + Einfuhrumsatzsteuer + MwST defeniert ist. Von dieser Summe 10%. Nur dieses Verfahren wenden die wenigsten Zulassungsstellen an.
In der Tat hat die Zulassungsbehörde recht, dass ohne weiteres seit letztem Jahr ein selbstleuchtendes Kennzeichen zumutbar ist, und somit keine Ausnahme mehr erteilt werden muss. Der Gesetzgeber sieht nicht die ästhetik eines Fahrzeuges, sonder nur die Rolle Draht als solches. ;-)
Jedoch ist es in Mettmann so, dass wenn ein Fahrzeug diese Eintragung hat, muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Wenn sich dann tatsächlich keine andere Möglichkeit gibt, wird ein kleineres Kennzeichen zugeteilt. Nach der FZV ist es sehr wohl möglich ein kleineres Kennzeichen zu erteilen. Da Du in dem Zulassungsbezirk RH wohnst, müste ein RH- 1Buchstabe und 1 Zahl in Engschrift passen. So wird es in Mettmann gemacht. Du würdest dann auf eine Breite von 320*150mm kommen. Natürlich hat keiner ein Anspruch auf sein bzw. ein Wunschkennzeichen.
(Zitat von: Der_Gute)
Umbaukosten wären ja lt. Karosseriebauer ca. 8.000 €. NP inkl. allem ca. 40.000 €. 10 % = 4.000 € 20 % = 8000 €.
Wobei die 10 % schon auch arg sind finde ich. Ein Umbau für mehrere 1000 € im Gegensatz zu einem simplen Nummernschild für 15 € oder so. Verhältnismäßigkeit wird hier wohl groß geschrieben.
Grundsätzlich wäre ich ja auch für 1 Buchstabe und 1 Zahl. Hab zwar nun ein wuschkennzeichen, würde aber drauf verzichten. aber diese kombinationen geben die nicht raus. sind für was auch immer reserviert oder vergeben. Ich bekomms auf jeden fall nicht.
deutschland und seine gesetze! fällt mir dazu nur ein!
Zitat:
Zitat:
Hi,
also Probleme wirst Du bei der Polizei nicht bekommen, da das Kennzeichen von der Zulassungsstelle gesiegelt wurde. Es kann nur passieren, dass die Polizei eine Gefahr sieht, dass von diesem Kennzeichen eine Verletzung bei anderen Verkehrsteilnehmer ausgehen kann.
Die Zulassungsbehörde kann einen Umbau verlangen bis zu 10% des Kaufpreises. Dazu gab es mal einen Erlaß der von Gerichten bestätigt wurde. Wobei hier der Kaufpreis + Einfuhrumsatzsteuer + MwST defeniert ist. Von dieser Summe 10%. Nur dieses Verfahren wenden die wenigsten Zulassungsstellen an.
In der Tat hat die Zulassungsbehörde recht, dass ohne weiteres seit letztem Jahr ein selbstleuchtendes Kennzeichen zumutbar ist, und somit keine Ausnahme mehr erteilt werden muss. Der Gesetzgeber sieht nicht die ästhetik eines Fahrzeuges, sonder nur die Rolle Draht als solches. ;-)
Jedoch ist es in Mettmann so, dass wenn ein Fahrzeug diese Eintragung hat, muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Wenn sich dann tatsächlich keine andere Möglichkeit gibt, wird ein kleineres Kennzeichen zugeteilt. Nach der FZV ist es sehr wohl möglich ein kleineres Kennzeichen zu erteilen. Da Du in dem Zulassungsbezirk RH wohnst, müste ein RH- 1Buchstabe und 1 Zahl in Engschrift passen. So wird es in Mettmann gemacht. Du würdest dann auf eine Breite von 320*150mm kommen. Natürlich hat keiner ein Anspruch auf sein bzw. ein Wunschkennzeichen.
(Zitat von: Der_Gute)
Umbaukosten wären ja lt. Karosseriebauer ca. 8.000 €. NP inkl. allem ca. 40.000 €. 10 % = 4.000 € 20 % = 8000 €.
Wobei die 10 % schon auch arg sind finde ich. Ein Umbau für mehrere 1000 € im Gegensatz zu einem simplen Nummernschild für 15 € oder so. Verhältnismäßigkeit wird hier wohl groß geschrieben.
Grundsätzlich wäre ich ja auch für 1 Buchstabe und 1 Zahl. Hab zwar nun ein wuschkennzeichen, würde aber drauf verzichten. aber diese kombinationen geben die nicht raus. sind für was auch immer reserviert oder vergeben. Ich bekomms auf jeden fall nicht.
(Zitat von: Marco535)
Da ich nicht weiß und keine Lust hatte zu suchen wie teuer so ein Auto ist, habe ich nur den Wert aus dem Erlaß wieder gegeben.
Sicherlich übersteigt dieser Wert die Verhältnismäßigkeit! Daher gibt es ja möglichkeiten für einen Ausnahmetatbestand. Wenn nicht für solche Fahrzeuge die 1 Buchstaben und 1 Zahl, für welche den dann? Ich würde mich mit dieser Frage doch mal an den Zulassungsstellenleiter wenden. Dazu würdenm mir folgende Punkte einfallen:
1. Welche Fahrzeuge bekommen 1 Buchstabe und 1 Zahl zugeteilt?
2. Motorräder können ja wohl nicht davon betroffen sein, da diese ein normales zweizeiliges Kennzeichen befestigen können und nach §10 FZV von gewissen umständen befreit sind für die Anbringung eines Kennzeichen.
3. Es wäre unverhältnissmäßig, wenn ein Krad mit einer Europäischen Betriebserlaubnis oder alten deutschen Betriebserlaubnis ein Kennzeichen ohne weiteres zugeteilt bekommen würde mit einem Buchstaben und 1 Zahl wenn hier bis zu 28cm Platz sein müssen!!! Siehe FZV und derer Anlagen!
4. Ein Argument für Oldtimer würden diese Kennzeichen benötigt würde ebenfalls nicht richtig sein können. Nicht alle Oldtimer müssen verkleinerte Kennzeichen bekommen. Dazu stellt sich dann die Frage, bei welchem Platz würden die dann ausgegeben? Bei 330 in der Breite passt bei bei 2 Buchstaben im Unterscheidungskennzeichen kein Oldtimerkennzeichen in Engschrift mit einem Buchstaben und einer Zahl! Hier bliebe nur Leichtkraftradkennzeichen. Da wiederrum könnte man auch 2 Buchstaben und 2 Zahlen geben, da hier der Platz bei einem LKR-Kennzeichen vorhanden ist.
Somit wäre als Fazit zu ziehen, dass die die Kennzeichen mit 1 Buchstaben und 1 Zahl gar nicht ausgeben wollen, oder gar nicht ausgeben können weil keine geeigenten Fahrzeuge angemeldet werden.
Ich würde zudem sagen, dass ich einen schriftlichen Ablehnungsbescheid haben möchte, dass ich keine kleines Kennzeichen bzw. LKR-Kennzeichen erhalte. Die Arbeit macht sich kaum einer. Wenn doch, wiederspruch erheben. Das geht ggf. an die Bezirksregierung.
Dazu würde ich mich ans Ministerium wenden, und den Fall schildern.
Als letzte Möglichkeit gibt es noch, dass nach §10 FZV die Beleuchtung auf 20 m Sicht nicht ausreichend gewährleistet ist. Dies kann ein amtlich anerkannter Sachverständiger bestätigen.
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329 Beiträge
Hol dir einfach das Kennzeichen das du brauchst
und mach die TÜV pappen ans neue dran.
Dir passiert rein garnichts. kenne genug die
so ein kennzeichen haben (wohl gemerkt auch an
NICHT US-Fahrzeugen und die polizei juckt das kein stück.
das ist das einfachste - und ich bezweifle mal ganz gnaz stark,
das irgendwer dein kennzeichen nachmisst.
Also - Bisschen basteln und alle sind glücklich :)
Bearbeitet von: drakiii am 07.08.2009 um 11:38:53
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
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^^
Hobbythek mit Jean Pütz oder wie!?
Ich muss sagen das es bei uns auffer Zulassung eig. keine Probleme damit gibt dem Fahrzeug seine passenden Schilder zu verpassen.
Das einzige sind die sog. 80er Schilder, die sind eig. nicht für Autos gedacht und werden bei uns auch so gut wie nie ausgegeben.
...don´t care about tomorrow!
Zitat:
Hol dir einfach das Kennzeichen das du brauchst
und mach die TÜV pappen ans neue dran.
Dir passiert rein garnichts. kenne genug die
so ein kennzeichen haben (wohl gemerkt auch an
NICHT US-Fahrzeugen und die polizei juckt das kein stück.
das ist das einfachste - und ich bezweifle mal ganz gnaz stark,
das irgendwer dein kennzeichen nachmisst.
Also - Bisschen basteln und alle sind glücklich :)
Bearbeitet von: drakiii am 07.08.2009 um 11:38:53
(Zitat von: drakiii)
Bomben Idee!!! Womit soll man Anfangen? Urkundenfälschung? Wie geht es weiter? Brauch nur mal einer vom Amt sehen, dass an dem Fahrzeug plötzlich ein LKR-Kennzeichen hängt. Wie das wohl nur kommt... Es wird auf jedenfall eine Anzeige kommen!!!
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drakiii, ich glaube das ist nix für mich. Wüsste nun auch so spontan gar nicht, wie ich Plaketten beschädigungsfrei übertragen könnte. Aber dennoch Danke für Deine Bemühungen.
@der-gute: ich seh schon, du hast mit sowas schon mal zu tun gehabt ;-) Werde Deine Ratschläge beherzigen und die dort noch weiter nerven. am besten gefällt mir die sache mit dem bescheid. denn nur das ist was offizielles. alles andere war ja eigentlich bisher nur unnützes geplänkel.
Vielen Dank an alle für die Tips und die "Anteilnahme".
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Zitat:
Zitat:
Hol dir einfach das Kennzeichen das du brauchst
und mach die TÜV pappen ans neue dran.
Dir passiert rein garnichts. kenne genug die
so ein kennzeichen haben (wohl gemerkt auch an
NICHT US-Fahrzeugen und die polizei juckt das kein stück.
das ist das einfachste - und ich bezweifle mal ganz gnaz stark,
das irgendwer dein kennzeichen nachmisst.
Also - Bisschen basteln und alle sind glücklich :)
Bearbeitet von: drakiii am 07.08.2009 um 11:38:53
(Zitat von: drakiii)
Bomben Idee!!! Womit soll man Anfangen? Urkundenfälschung? Wie geht es weiter? Brauch nur mal einer vom Amt sehen, dass an dem Fahrzeug plötzlich ein LKR-Kennzeichen hängt. Wie das wohl nur kommt... Es wird auf jedenfall eine Anzeige kommen!!!
(Zitat von: Der_Gute)
Komm schon, wer kann dir bitte nachweisen, dass dir das Kennzeichen nicht ofiziell ausgestellt wurde so? Es ist ja nichts illegales dran, z.b. ein motorradkennzeichen am PKW zu haben, die daten die drauf stehen, sind die gleichen, und ob das teil jetzt länglich oder eher zum quadratischen geht ist absolut egal.
Wie gesagt, ich kenne genügend leute, die solche kennzeichen haben und bei kontrollen NIE auf das nummernschild angesprochen wurden.
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Und zum thema plaketten abmachen - PN an mich. Sonst geht das gemoser wieder los.
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
Zitat:
Komm schon, wer kann dir bitte nachweisen, dass dir das Kennzeichen nicht ofiziell ausgestellt wurde so? Es ist ja nichts illegales dran, z.b. ein motorradkennzeichen am PKW zu haben, die daten die drauf stehen, sind die gleichen, und ob das teil jetzt länglich oder eher zum quadratischen geht ist absolut egal.
Ähm, bei der Zulassungsstelle wird bei Erteilung des Kennzeichens die Größe vermerkt, nur mal so nebenbei. Und sich die Plaketten von einem auf das andere zu batschen ist Urkundenfälschung, so einfach ist das.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
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in ihrem computer wird das vermerkt oder was?
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
Bei uns wird das auf dem Antrag vermerkt und rechtssicher digitalisiert! Somit ist der, der die Urkundenfälschung gemacht hat, bzw. nutzt der Dumme!
Es gibt genug mittel und Wege ordentlich an ein gescheites Kennzeichen zu kommen. Natürlich ist nicht immer der "Traum" dabei. Aber jedes Kennzeichen in einem Zulassungsbezirk ist nunmal ein Unikat!
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Und bei unserer Zulassungsstelle wird der Zettel wo Kennzeichen und Größe bzw. Art draufstehen den man mit zum Präger nimmt anschließend den Unterlagen beigefügt.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.