Kann Teilegutachten / ABE ablaufen?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.04.2008
nähe Nordhorn
Deutschland
704 Beiträge
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 05.08.2009 um 22:03:45 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.War heute beim TÜV um mir ein Termin zu machen, muss mein G-Power ESD eintragen lassen.
Als der TÜV Prüfer das Gutachten gesehen hat, sagte er, dass das Gutachten vllt. Abgelaufen bzw. ungültig geworden ist, da es von 1993 ist.
Er war sich aber auch nicht sicher.
Kann das sein?
...Falsches UnterforumBearbeitet von: Pug am 05.08.2009 um 22:03:45
www.alpina-archive.com
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Neob18,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kann Teilegutachten / ABE ablaufen?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Könnte mir nur vorstellen das dieses Gutachten evtl zurückgezogen wurde.
Mfg
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Evtl. kam eine neuere Auflage herraus.
Dürftest du aber Problemlos beim Hersteller anfragen könnten.
Falls dies der Fall ist, bekommst du dort auch die neue ABE
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Ablaufen tut es nie. Aber es gibt andere mögliche Probleme:
- Entweder das TG wurde mittlerweile zurückgezogen, da irgend etwas nicht den Vorschriften entsprach. Dann gibt es eventuell eine neue Version
- Es ist kein Teilegutachten sondern ein alter Prüfbericht. Auch so einer Grundlage kann keine 19(3) gemacht werden und eigentlich soll sie auch nicht mehr für 21er verwendet werden.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.04.2008
nähe Nordhorn
Deutschland
704 Beiträge
Hab gerade gesehen, das es ein Prüfbereicht von G-Power ist.
War heute beim TÜV zum eintragen und hat ohne Probleme geklappt, also war der Prüfbericht anscheinend noch gültig.
www.alpina-archive.com
Wie schon gesagt. Für eine 19(3) bei Dekra, GTÜ,KÜS,... geht ein Prüfbericht nicht. Für eine Einzelabnahme beim Tüv wird er meistens noch akzeptiert, obwohl es hieß, dass sie nicht mehr verwendet werden sollen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.04.2008
nähe Nordhorn
Deutschland
704 Beiträge
Warum sind den die Prüfbrichte nicht mehr zugelassen, sind dort falsche bzw. unvollständige Daten aufgelistet?
Wie gesagt, der Herr von TÜV hat sich den ESD und MSD angesehen und mit dem Prüfbricht verglichen und fertig.
www.alpina-archive.com
Zitat:
Warum sind den die Prüfbrichte nicht mehr zugelassen, sind dort falsche bzw. unvollständige Daten aufgelistet?
(Zitat von: Neob18)
Das weiß ich leider auch nicht. Sie wurden ja von den Teilegutachten abgelöst. Da ich kein aaS bin, habe ich da auch keine so genauen Informationen dürber erhalten. Ist im Prüfbericht der Verwendungsbereich genau angegeben? Das ist nämlich manchmal bei Rädern der Unterschied.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.04.2008
nähe Nordhorn
Deutschland
704 Beiträge
Im Verwendungsbreich steht:
Typ: 3B
ABE-Nr.: F920
Ausführung: 18sA, 20sA, 25sA
Handelsbezeichnung: 318is, 320i, 325i
www.alpina-archive.com
Dann ist es natürlich vom Verwendungsbereich okay.... Dann gibt es bei diesem Bericht wenig unterschied zum TG. Bis auf den Namen...