10x17 et15 HA Radabdeckung
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Hallo zusammen
Bräuchte mal einen Rat und zwar war ich mit meinen Felgen beim Tüv
Freigängigkeit und alles andere okay nur jetzt soll ich mir hinten so scheiß Lappen dran machen damit die Lauffläche abgedeckt ist!
Kennt jemand einen kullanten prüfer der das ganze ohne die dinger einträgt?!?
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Hallo BMWdrivers,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "10x17 et15 HA Radabdeckung"!
Gruß
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Kannst nicht mal 10 min die Füße still halten?
Fahr doch einfach zum anderen Tüver, oder lass den Rotz von nen Tuner eintragen.
Was für lappen sollst du wo da ankleben?
wenn es so seitlich hinten ist, gibt es da so ecken von Mercedes die man einfach anklebt und dann zu not wieder entfernen kann.
Habe in diversen FS hier die teile schon gesehen.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Versuchs beim anderen Tüv oder stell die Stossstange seitlich aus.Klemm was dazwichen.So wird es mehr abgedeckt.
Wenn du zurück bist machste die Stossstange wieder normal fest
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ja danke für die tipps
also hab mir so abdeckungen gemacht bin zum tüv der hats mir eingetragen für insgesamt 100 € und zu hause hab ich sie einfach wieder abgemacht
war mir am einfachsten
Danke trotzdem
Sofern er die Abdeckung nicht mit eingetragen hat, dann passts ja.
Wenn er es doch mit eingetragen hat, könnte es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen.
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8 Beiträge
es ist mit eingetragen aber werd mir schon ne passende ausrede einfallen lassen
;-)
Kennen jemanden der hat das problem seit 10 jahren und wurde nur einmal angehalten glück muss man haben.....
Mittlerweile hat sich da in Sachen Vorschriften aber auch einiges getan.
meines wissens nach ist das nach den neuen EU-Richtlinien nicht mehr so streng (fällt v.a. auch bei den hohen MOtorrad Geländemaschinen auf, die nicht mehr so lange "SChwerter" hinten als Schutzblech haben müssen...). Jetzt kenne ich mich da leider zu wenig aus, aber am anfang hieß es mal, es kommt drauf an, ob das auto/motorrad noch eine ABE hat oder nach Eu-Recht abgenommen wurde....Ich kann jetzt also auch nicht genau sagen, ob und für wen die alten bestimmungen noch gelten und wie genau die neuen vorschriften sind!! Früher war es jedenfalls so, dass das profil, was von hinten gesehen 15cm oberhalt der Radnabenmitte liegt, abgedeckt sein musste.
Zitat:
Mittlerweile hat sich da in Sachen Vorschriften aber auch einiges getan.
meines wissens nach ist das nach den neuen EU-Richtlinien nicht mehr so streng (fällt v.a. auch bei den hohen MOtorrad Geländemaschinen auf, die nicht mehr so lange "SChwerter" hinten als Schutzblech haben müssen...). Jetzt kenne ich mich da leider zu wenig aus, aber am anfang hieß es mal, es kommt drauf an, ob das auto/motorrad noch eine ABE hat oder nach Eu-Recht abgenommen wurde....Ich kann jetzt also auch nicht genau sagen, ob und für wen die alten bestimmungen noch gelten und wie genau die neuen vorschriften sind!! Früher war es jedenfalls so, dass das profil, was von hinten gesehen 15cm oberhalt der Radnabenmitte liegt, abgedeckt sein musste.
(Zitat von: Insane76)
Heute ist es so, dass das ganze Rad vom Kotflügel abgedeckt werden muss und von der Heckschürze wenigstens die Lauffläche nicht sichtbar sein darf.
Also: Kommst du an nen Polizisten, welcher diesbezüglich ein wenig bewandert ist, kannst du dir deine Ausreden an den Nagel hängen...
hab jetzt nochmal nachgeschaut (hoffe dass es stimmt):
die Regel mit den 15cm scheint es nach wie vor zu geben:
Im §36a StvZO steht bisher: Die Räder müssen mit einer hinreichend wirkenden Abdeckung versehen sein (genau so eine schwammige vorschrift gibts auch für die tieferlegung, aber lassen wir das, sonst artet es wieder aus....:-)
In den Auslegungsvorschriften steht jedoch das mit den 15cm (in bezug auf die Abdeckung des profils).
Nach EU-Richtlinien sieht es folgendermaßen aus, siehe Richtlinie 78/549/EWG ANhang1, allgemeine Vorschriften:
1.1 . Kraftfahrzeuge müssen mit Radabdeckungen ( Karosserieteile , Kotfluegel usw . ) ausgerüstet sein
das wichtige steht aber in Anhang 2, besondere Vorschriften:
2.1.1.1 . Zur Bestimmung der Breiten nach 2.1.1 werden die Aufschriften , die Verzierungen , die Scheuerleisten oder -rippen auf den Reifenflanken nicht berücksichtigt.
--> es geht also nur ums Profil, nicht um die Flanken!
2.1.2 . Die hinteren Kanten der Radabdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden , die 150 mm über der Radmitte liegt
--> wie bereits erwähnt.
Für Motorräder sieht es anders aus:
Hat man hier nun ein EG-zugelassenes Motorrad, dann ist man fein heraus, da diese Richtlinie nur für 4-Rädrige fahrzeuge gilt. Eine entsprechende Richtlinie für die EG-Motorräder wurde wohl vergessen bzw. gibt es nicht! Hat man also ein Nicht-EG-Motorrad ohne EG-Zulassung von früher, so ist man im nachteil. Laut Tüv kann man sich dies dann aber eintragen lassen, da die alte vorschrift in diesem fall nicht tragbar bzw. haltbar ist.
Wie gesagt, hoffe das das jetzt so stimmt und ich keinen mist geschrieben habe, aber so scheint es momentan auszusehen....
und Stimmt, mit Ausreden kommt man nicht weit oder halt nicht immer. Wichtig ist, dass man genau weiß, was man darf und was nicht! Siehe auch Bodenfreiheit etc...
Bearbeitet von: Insane76 am 10.08.2009 um 19:18:36
Es muss definitiv die GANZE Felge abgedeckt werden!
Ich spreche hier aus Erfahrung!
In einem anderen Thread hab ich mich schon so aufgeregt, weil alle behaupten, das und das sei eingetragen und muss auch deswegen legal sein.
Nur einer hat dann wirklich beim TÜV Süd angerufen, weil er mir nicht geglaubt hat und hat gestaunt, weil es eine Richtlinie seit 2004 besagt, dass das ganze Felgenhorn abgedeckt werden müsse.
Hier lass ich mir auch nicht mehr dagegenreden, ich hatte selber diesbezüglich erst falsche Infos, welche ich beim TÜV dann mittels noch mehr ziehen einbüßen durfte!
Gerne könnt ihr beim TÜV (Süd) nachfragen! Kompetente Leute werden euch meine Antwort mit Sicherheit bestätigen!
ist eine interessante sache. werde bei gelgenheit mal nachfragen.
Die Vorschrift besagt im Prinzip "alle rotierenden Teile"
müssen abgedeckt sein, was im Prinzip die gesamte Felge
bedeutet. Aber die Realität sieht anders aus und es wird
regional gesehen hier und dort auch so eingetragen das
nur die Lauffläche bedeckt ist. Oder auch bei E36 Modellen
mit solchen breiten Felgen mit kleinen ETs wo sich dann
ein extremer Sturz ergibt, von oben gesehen ist alles
abgedeckt, aber unten steht das Rad 10cm über die Heck-
schürze. :)
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 18.02.2007
Hürth
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56 Beiträge
den fall wie nicore anspricht habe ich auch....
war jetzt bei 2 tüv prüfern....keine chance ohne spritzlappen oder karrosserie arbeit...
Bearbeitet von: bmwRacOr am 15.08.2009 um 10:39:04
Nichts für ungut, aber normal sollte man sich BEVOR man sich solche Felgen kauft erkundigen zu welchen Vorraussetzungen man die eingetragen bekommt ;)
Da bin ich auch erstmal schön auf die Schnauze gefallen.
Was hastn du für Felgengrößen auf welchem Auto?
Ist es bei dir nur wegen der Heckschürze?
Wenn ja, dann kauf dir doch solche Spritzlappendinger und mach sie nachm TÜV wieder ab.
@insane: Hast schon mal nachgefragt? :)
nein, bin diese woche noch nicht dazu gekommen, werde das aber sobald wie möglich machen und berichten ;-)
Mich interessiert das ja selber jetzt auch, aus genannten Gründen und der Problematik....
(kann auch nur noch anmerken, dass es bei uns hier nicht so streng ist, auch vom tüv her. erst letztes jahr war ich dabei, als bei einem e36m3 an der HA 10x18 mit einer entsprechenden ET direkt bei der TÜV-Haupt-Stelle abgenommen wurden. Von der Abdeckung her war das vom tüv kein problem (obwohl o.g. nicht eingehalten werden konnte/wurde,) nur vom Platz her im Radhaus/radlauf war es eng :-)
Deshalb ist es in Bezug auf die hier angesprochene Problematik schwierig, eine allg. zutreffende und gültige aussage zu treffen bzw. zu finden. Bin jedoch sehr gespannt, was dabei heraus kommt, wenn ich direkt mal nachfrage.
((Wie gesagt, ähnliches gilt für die Bodenfreiheit. Aber ich will jetzt hierauf auch nicht genauers drauf eingehen, habe ich schon in anderen Beiträgen gemacht. Nur soviel: In den Paragraphen der STVZO stehen z.b. keine Angaben über die genaue Bodenfreiheit! Entsprechende Maße sind in einer Richtlinie niedergeschrieben, aber die Prüfer müssen Sich nicht an diese halten! ist ja auch nur eine Richtlinie! Das Problem hierbei ist, dass die nicht alle prüfer sich genau damit auskennen, was sein muss und was auslegungssache ist!))
Bearbeitet von: Insane76 am 15.08.2009 um 14:08:40
Bearbeitet von: Insane76 am 15.08.2009 um 14:09:16
Bearbeitet von: Insane76 am 15.08.2009 um 14:33:03