schon wieder Probleme mit der Werkstatt
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Mitglied seit: 06.01.2007
Neuburg
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206 Beiträge
Hi zusammen,
ich habs jetzt langsam satt.
Mein BMW steht seit einer Woche in der Werkstatt. Es wird jeden Tag dran rumgebastelt aber der Fehler wurde bisher nicht behoben.
Der Werkstattleiter ist selbst mit der Kiste bei der Probefahrt (auf der AUTOBAHN) liegen geblieben weil er dachte der Fehler wurde behoben.
Fährt man denn bei einer Probefahrt auf die AUTOBAHN???
Auf meine Tipps (NWS) reagieren Sie nicht.
Welche Konsequenzen kann ich ziehen?
Kann ich heute einfach anrufen und sagen " Leute jetzt ists genug, ich lass die Karre abschleppen und zu einem Fachmann bringen"?
Kommen dann überhaupt Kosten auf mich zu?
Rechtsschutz habe ich :-)
Danke für Infos.
Gruß
Gary
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo HartgeV8,
schau mal hier
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Gruß
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es gibt da 2 arten von "verträgen", ich erklär das mal in laiensprache, zumal ich ja selber laie bin:
es gibt verträge, die sind erfolgsbasiert (also zahlung bei erfolgreicher arbeit) und verträge, bei denen du alle aufwendungen tragen musst, auch wenn kein erfolg eintritt.
ich vermute mal, dass du nicht zur werkstatt gesagt hast, dass du nur bei erfolg zahlst (da würde sich auch niemand drauf einlassen). wirst also alle reparierversuche zahlen müssen.
einzige möglichkeit: du kannst ihnen konkret nachweisen, dass sie an stellen gesucht haben, wo definitiv kein fehler in frage kommen kann für einen fachmann.
aber wie das rechtlich aussieht, keine ahnung. frag deine rechtsschutzvericherung.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Zitat:
Welche Konsequenzen kann ich ziehen?
Kann ich heute einfach anrufen und sagen " Leute jetzt ists genug, ich lass die Karre abschleppen und zu einem Fachmann bringen"?
(Zitat von: HartgeV8)
Kannst du gerne machen, wenn du willst.
Zitat:
Kommen dann überhaupt Kosten auf mich zu?
(Zitat von: HartgeV8)
Aber natürlich.
Eine eventuelle Überführung bezahlst du und natürlich die bisher entstandenen Kosten für die Fehlersuche (egal ob erfolgreich oder nicht) und die Rep.Versuche.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.01.2007
Neuburg
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206 Beiträge
kannst Du mir bitte erklären wieso?
Die Werkstatt hat doch 2 Möglichkeiten nachzubessern.
Wenn Sie es nicht kann, wieso ist es meine Schuld?
Die Fehlerdiagnose ergab eine defekte Benzinpumpe und einen Kostenvoranschlag sowie eine Rechnung.
Wenn das den Fehler nicht gelöst hat, dann werde ich das doch auch nicht bezahlen.
Und wieso soll ich eine NICHT erfolgreiche Fehlersuche und Reparatur"versuche" zahlen???
wär ja noch schöner wenn die mir sonstwas für Teile verbauen dürften um sie mir dann in Rechnung zu stellen auch wenn diese den Fehler nicht beheben.
Zitat:
kannst Du mir bitte erklären wieso?
Die Werkstatt hat doch 2 Möglichkeiten nachzubessern.
Wenn Sie es nicht kann, wieso ist es meine Schuld?
Die Fehlerdiagnose ergab eine defekte Benzinpumpe und einen Kostenvoranschlag sowie eine Rechnung.
Wenn das den Fehler nicht gelöst hat, dann werde ich das doch auch nicht bezahlen.
Und wieso soll ich eine NICHT erfolgreiche Fehlersuche und Reparatur"versuche" zahlen???
wär ja noch schöner wenn die mir sonstwas für Teile verbauen dürften um sie mir dann in Rechnung zu stellen auch wenn diese den Fehler nicht beheben.
(Zitat von: HartgeV8)
wie meinst du das denn mit dem nachbessern?
allgemein zahlt man für die fehlersuche, auch wenn sie keinen erfolg hat.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.01.2007
Neuburg
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206 Beiträge
Die Werkstatt sagte ja es ist ein fehler der Benzinpumpe.
Da basteln die ja auch immernoch rum.
Ich muss der Werkstatt das Recht geben 2 mal nachzubessern wenn Sie den Fehler nicht behoben haben.
Mitglied seit: 10.05.2008
Berlin und Braunschweig
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260 Beiträge
Tja leider siehts heutzutage so aus, dass
du ein Problem schilderst,
die Werkstatt sagt, das könnte das oder das sein,
du sagst "machen",
Teile werden getauscht,
Fehler noch da --> weitere Fehlersuche & trotzdem alles bezahlen
Jetzt kannst du dennen nur noch klar machen, dass du für nicht erbrachte Leistung auch nicht bezahlst!
Ui... da wird jetzt einiges durcheinander geschmissen mit Kaufverträgen, Dienstverträgen und Werkverträgen.
Zum einen: Reparaturverträge sind Werkverträge. Schon deswegen, weils im Gesetz steht (§ 631 II BGB - "Veränderung einer Sache"). Und die sind immer auf nen Erfolg (= beispielsweise "Auto fährt wieder) ausgerichtet. Bei Dienstverträgen ist nur der Dienst (also die Arbeit) geschuldet. Auf den Erfolg kommts nicht an. Als Beispiel wären hier die Verträge, die Ihr beim Arzt schließt, zu nennen. Der kann ja nicht garantieren, dass Ihr aus der Praxis rausgeht und nicht mehr kotzt wie ein Weltmeister.
Dann: das mit dem zweimaligen Nachbessern gibts beim Werkvertrag (so) nicht. Kann sein, dass man der Werkstatt mehr Versuche einräumen muss. Die Regel ausm Kaufrecht is hier nicht 1:1 übertragbar. Sondern allenfalls als Hilfestellung geeignet.
Und das mit der (kostenlosen) Nachbesserung kommt auch nur dann in Frage, wenn bei der Reparatur das ersetzte Teil wieder ersetzt werden muss.
Beispiel: mein BMW war vor kurzem wegen ner leuchtenden Motorwarnleuchte in der Werkstatt. Getauscht wurde u.a. ein Thermostat, aber auch noch anderes Zeug (DISA, ...).
Kurz darauf hatte ich wieder ne leuchtende Motorwarnleuchte, wieder war das Thermostat hin - und zusätzlich noch der LMM. Das Thermostat war ein Nachbesserungsfall, der LMM nicht, weil der bei der ersten Reparatur entweder übersehen wurde oder noch nicht kaputt war. Und ist auch logisch, dass ich den zahlen muss. Ich unterstelle mal, dass der bei der ersten Reparatur auch hin war und von der Werkstatt übersehen wurde. Mal angenommen, die hätten den gefunden: ich hätte ihn trotzdem zahlen müssen. Rein rechnerisch machts für mich also keinen Unterschied. Zu sagen, dass die Werkstatt bei der ersten Reparatur alles finden muss, was ursächlich für den Fehler ist, wäre irgendwo ne Benachteiligung für die Werkstatt, weil die dann ja alles, was sie übersehen haben oder was möglicherweise erst später kaputt ging, zahlen müssen. Das würde dann darin enden, dass tatsächlich im Reparaturfall "vorsichtshalber" alles getauscht wird, was für den Fehler ursächlich sein kann - einfach um auf der "sicheren Seite" zu sein.
Und nur so nebenbei: wenn was getauscht wird, was eigentlich noch vollkommen in Ordnung war, dann brauchst Du das natürlich nicht zahlen. Nur das mit dem Nachweisen wird ein Problem...
Lange Rede, kurzer Sinn - wie üblich.
@HartgeV8: für Deinen Fall müsste man erst mal wissen, ob der Wagen das erste Mal wegen nem Gewährleistungsfall, der aus dem Fahrzeugkauf resultiert, in der Werkstatt stand, also der erste Reparaturfall ne Nachbesserung im Rahmen des Kaufvertrags war - oder ob es ein Fehler war, der nach dem Gefahrenübergang aufgetreten ist (also ne ganz normale Reparatur, für die Du auch ganz normal gezahlt hast).
Bearbeitet von: mb100 am 27.07.2009 um 21:28:59
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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206 Beiträge
es war eine ganz normale Reparatur.
Ich habe den BMW bereits seit 2,5 Jahren.
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206 Beiträge
ich soll ihn heute abholen.
anscheinend waren 2 Sicherungen für Benzinpumpe bze Relais oxidiert.
Prbefahrt über 20 km ging gut.
Mal schauen was jetzt dabei rauskommt.
Um 14 Uhr weiss ich mehr
Das soll jetzt bedeuten, Du hast ne neue Benzinpumpe eingebaut bekommen weil der "Fachmann" zwei defekte Sicherungen nicht erkannt hat.
Alle Achtung.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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was ich bezahlen muss weiss ich noch nicht.
Ich denke es wird ne lustige Rechnung werden.
er stand ja jetzt über eine Woche in der Werkstatt.