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N´abend!!
Mal ne kleine Frage... war vllt schon hier, aber ich konnte es in der Suche nicht finden..
Also wenn man (wie ich) die HU/AU überzogen hat. Und es also z.b. 1 Monat später machen lässt. Bekomm ich die Aufkleber dann für den aktuellen monat, oder für den monat an dem der TÜV abgelaufen ist??
danke =)
Mitglied: seit 2005
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Hallo Smoke328,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "HU/AU überzogen"!
Gruß
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Mitglied seit: 08.08.2008
Rothenburg
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394 Beiträge
Wird zurück datiert auf den Monat wo er normalerweise fällig gewesen wäre.
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8 Beiträge
Zitat:
Wird zurück datiert auf den Monat wo er normalerweise fällig gewesen wäre.
(Zitat von: Betonkutscher)
Beides?
Also HU [b]und(/b] die AU? Weil auf dem AU ausdruck ja das Datum von einem Monat später draufstehen würde....
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Denk das wird beides zurückdatiert, beim TüV Bericht steht ja auch das aktuelle Datum und das wird auch zurückdatiert.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Es wird beides zurückdatiert.
HU und AU darfst Du gar nicht (mehr) überziehen.
Heißt, Du mußt in dem Monat zum TÜV, der in Deinem Fahrzeugschein für die nächste HU angegeben ist bzw. der auch auf der TÜV-Plakette ablesbar ist.
Du hast also 1 Monat Zeit, dies machen zu lassen.
Und in diesem einen Monat findet sich laut Gesetzgeber sicher ein Tag, an dem Du auch Zeit dafür hast.
Es bringt nichts mehr zu warten, denn (anders als früher) klebt der TÜV (auch DEKRA und KÜS usw.) zurück.
Ich weiß nicht seit wann das so ist.
Denn mein Vater hat es früher immer einen Monat herraus gezögert.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
die "neue" Regelung gilt seit dem 1. Dezember 1999
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Simon Beeck Auspuff
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Okay Danke Jungs...
dann bringts ja gar nichts, wenn man überzeiht.. :-D
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 14 Monaten
Mitglied seit: 13.05.2004
Bad Königshofen
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499 Beiträge
Wie sieht es denn aus wenn man, wie bei uns, zwar in dem Monat (August) bei der Untersuchung war in dem man muss, aber wegen Mängel nur die AU bekommen hat??
Dazu zu sagen wäre das wir die Mängel allerdings wohl erst nächsten Monat vollständig beheben werden können, da den Monat das Geld nicht ganz reicht.
Ausserdem würde mich auch interessieren ob die Versicherung sich evtl. quer stellen kann, selbst wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.
Wenn jemand einen Link haben sollte der mir da weiter helfen kann, am besten von jemand der sich mit der Rechtslage beruflich auseinander gesetzt hat, wäre ich sehr dankbar.
Schönen Sonntag noch.
El perro loco
Suche rote MHW Rückleuchten für E30
Das Datum des Stempels zählt..
Probleme mit der Versicherung kann es geben, wenn festgestellt wird, das es ein sicherheitsrelevanter Mangel war, der zu dem Unfall geführt hat (als Beispiel Bremsen runter-aufgrunddessen nen Unfall)
Mitglied seit: 13.05.2004
Bad Königshofen
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499 Beiträge
Gut das sagt mir ja schon mein gesunder Menschenverstand, aber wie siehts denn aus wenn der andere Schuld is? Wenn er mir z.B. reinfährt oder so? Wenn ichs, egal wie gut oder schlecht der Zustand des Fahrzeugs ist, nicht hätte verhindern können?
El perro loco
Suche rote MHW Rückleuchten für E30
Naja ich denke der Einzelfall und der Name des Versicherungsunternehmens sind hier entscheident...pauschalisieren lässt sich so eine Aussage sicherlich nicht
ich denke auch wenn ein technischer Mangel in keinem Verhältnis zu dem Unfall steht, dann gibt es mit der Versicherung Probleme (vorausgesetzt es wird festgestellt). Schlussendlich zählen da dann nur noch die Fakten, wenn es darum geht, Schadensersatzforderungen (nicht) zu erfüllen
ist genau wie bei Gewährleistungs-Garantieausschluss bei nicht Scheckheftgepflegten (also in einer anderen Fachwerkstatt durchgeführt als die Fahrzeugmarke) Neuwagen. Ein Bekannter hat letztens erzählt, das er für seinen Seat Leon nen Stempel von Seat benötigt, wenn er einen Gewährleistungsanspruch durchsetzen bzw. anerkannt haben möchte...ein VW-Stempel wird nicht akzeptiert
kranke Welt
Mitglied seit: 13.05.2004
Bad Königshofen
Deutschland
499 Beiträge
So was bescheuertes, vw, seat, skoda... is doch alles das selbe. *augenroll*
Nagut dann hoff ich ma das nix passiert bis das nächsten Monat alles erledigt is ;)
El perro loco
Suche rote MHW Rückleuchten für E30
Du hast genau einen Monat Zeit um die Mängel beheben zu lassen! Wenn auf deinem Bericht 28.8 steht solltest du spätestens am 28.09 zur Nachprüfung, ansonsten ist eine komplett neue HU fällig und somit auch deutlich höhere Kosten!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
du bekommst mitlerweile nur noch die AU mit der HU. da es keine plakette mehr für die AU gibt.
und man darf 2 monate überziehen ohne jegliche strafen, nur es wird auf den monat zurückdatiert indem TÜV fällig war.
Zu wenig Leistung? Nein Spritsparmodus ;)
Außer soweit ich weiß Hessen, die kleben den Monat in dem du erscheinst! Die datieren nicht zurück!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw