Schloss von AHK defekt -wie abnehmen?
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Klettgau
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Hallo Freunde,
ich habe ein Problem mit meiner nachgerüsteten abnehmbaren Anhängerkupplung von Westfalia.
Und zwar kann ich die Kupplung nicht mehr abnehmen.
Ich kann den Schlüssel einstecken aber nicht drehen - in keine Richtung. Habe es mal mit Caramba probiert, hat nix genützt.
Ein Schlüssel ging mir dabei kaputt (nicht drin steckengeblieben). Jetzt habe ich noch den zweiten.
Ich weiss nicht ob da Dreck hineingeraten ist. An sich macht das Schloss einen sauberen Eindruck.
Vielleicht ist das Schloss auch einfach nur verklemmt.
Kennt ihr eine Möglichkeit feste Schlösser wieder gängig zu machen?
Das Problem ist, wenn mir einer hinten reinfährt kriege ich Ärger wegen diesem Ding. :-(
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Hallo outsch,
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Gruß
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Zitat:
Das Problem ist, wenn mir einer hinten reinfährt kriege ich Ärger wegen diesem Ding. :-(
wieso das denn ???
An einer Seite ist da ja noch so ein "Verriegelungsrad".
Läßt sich das noch etwas drehen ?
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
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Mitglied seit: 02.11.2007
Klettgau
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33 Beiträge
Man kriegt Ärger weil die Abhängerkupplung sich tief in den Motorraum des anderen Fahrzeuges hineinbohrt und ein größerer Schaden entsteht als ohne diese Kupplung.
Und da sie abnehmbar ist (eigentlich...) wäre jener Schaden vermeidbar gewesen und man bekommt eine Teilschuld...
Also an dem Verriegelungsrad kann ich ein wenig drehen. Bis zum vorgesehnen Anschlag eben. Aber das ändert nichts - der Schlüssel geht zu keinem Zeitpunkt. :-(
Hallo
Versuch mal ein Rostlösendes Produkt oder das Kriechöl mit Druckluft in en Zylinder zu blasen und dann halt mal ein paar Stunden einwirken lassen.
Dann mit Gefühl auf das Schloss / den Zylinder klopfen, damit sich ev. festsitztende Mechanik lösen kann.
Ev. ne Mail an Westfalia... vieleicht können die dir ein Produkt empfehlen...
Grx Phi
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Mitglied seit: 02.11.2007
Klettgau
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33 Beiträge
Ok, mit Druckluft wäre auch eine Möglichkeit. Ich werde es versuchen. Klopfen allein hatte nichts gebracht.
Sonst muss ich mal Westfalia anschreiben. Auf der Homepage allein habe ich nichts Hilfsreiches gefunden.
Zitat:
Man kriegt Ärger weil die Abhängerkupplung sich tief in den Motorraum des anderen Fahrzeuges hineinbohrt und ein größerer Schaden entsteht als ohne diese Kupplung. Und da sie abnehmbar ist (eigentlich...) wäre jener Schaden vermeidbar gewesen und man bekommt eine Teilschuld...
Nicht böse gemeint, aber sorry, aus welchem Land der Märchen und Halbwahrheiten hast das ausgegraben? Eine AHK - so vorhanden - ist entweder ein fester Bestandteil des Fahrzeuges ab Werk oder aber nachgerüstet und entsprechend eingetragen. Wenn das so sein sollte, wie du sagst, dann frage ich mich, warum überhaupt noch starre AHK´s verkauft werden? Wenn dir einer hinten rein fährt, dann ist der in so gut wie allen Fällen der Schuldige, wenn der sich ein Auto aussucht mit AHK, dann hat er halt Pech gehabt. Oder was passiert, wenn dir einer hinten reinfährt und du hast nen anhänger dran? Da kann der Unfallgegner dir auch keine Teilschuld aufdrücken, weil der Platz zum anhalten genug gewesen wäre, wenn du nicht grad mit Hänger rumgefahren wärst. Also darum würd ich mir kein Kopf machen...
MfG
Lieber s-line als M-Paket
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Bei einem Unfall könnt es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entstehen könnte. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.
Und back to topic,
sollte garnichts helfen so wirst wohl die ahk einfach samt träger entfernen müssen, aber wie oben gesagt probiers weiterhin mit gefühl und viel öl oder am ende das schloss ausbohren
Bearbeitet von: mbkisback am 19.07.2009 um 16:53:37
Zitat:
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß.
Theoretisch richtig, aber Auslegungssache.
Denn es gibt
§30c Stvzo Vorstehende Außenkanten
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.So, jetzt kan sich jeder seinen Teil denken ob eine abnehmbar AHK als "unvermeidbar" eingestuft wird wenn wirklich was passiert.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Vor allem, weil kaum jemand eine abnehmbare AHK nach Gebrauch auch wieder abnimmt! Wer einmal das Vergnügen hatte, so ein drecks sperriges Ding bei Regen oder im Winter unter einer nassen und verdreckten Karre ranzufummeln und sich dabei Hände und Klamotten zu versauen, der lässt sie danach dran.
Die vorstehende Außenkante steht ja auch kaum weiter ab als ein Auspuffendrohr, wie gesagt, dann dürfte es gar keine AHKs geben. Wenn das Fahrzeug damit ausgerüstet ist, dann ist es Komfortmerkmal, wenn sie abnehmbar ist, sorgt für eine bessere Optik des Fahrzeugs. Dennoch ist es eine AHK, entweder eingetragen bzw ab Werk oder aber eintragungsfrei mit e-Zeichen, die nunmal 15 cm hinten übersteht.
Und jetzt hört auf mit "Auslegungssache und Mutmaßungen", ehe hier ein an einem Auffahrunfall Schuldiger versucht, eine Mitschuld auf einen Fahrer eines Wagens mit abnehmbarer AHK aufzudrücken - das würde grad noch fehlen. Zur Not hängt euch halt nen roten Lappen an die AHK - könnte man auslegungssachentechnisch auch als notwendig erachten...
MfG
Lieber s-line als M-Paket
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Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten
Hallo Zusammen,
habe das gleiche Problem, hast du es gelöst outsch?
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 45 Monaten
Auch ich möchte die Geschichte aufwärmen. Ich stehe vor dem gleichen Problem und die Anleitung habe ich auch schon 10mal gelesen, Rostlöser ist auch drin, sanfte Gewaltanwendung auch...
Was tun? Der Schlüssel steckt zwar, dreht sich aber nicht?
Ich habe viel schneller eine Antwort von Wesfalia erhalten als gedacht.
Ich zitiere:
"...falls Rostlöser und Pressluft nicht mehr zum Erfolg führen, hilft nur noch ein 10 mm Bohrer.
Das Schloss dann bitte ausbohren und die Kugelstange zur Reparatur einsenden.
Diese kostet 97 Euro + Mwst...."
Ganz schön teuer der "Spaß"
So, meine AHK ist ab!
Mit viel Öl, Druckluft, Geduld und einer Menge hin und her gewackel hat sich dann endlich der Schlüssel drehen lassen. Danach ist mir die Kupplung dann entgegen gefallen.
Zum Glück ohne irgendwas zu beschädigen! Jetzt werde ich das ganze gut reinigen und erneut ölen bzw. fetten.
Viel Spaß dem Rest.