Zitat:
Ich will euch auch nicht den Tag versauen, aber der TÜV`er war der Leitende chef in Chemnitz :))
Was der TÜV abnimmt ist geltend, da kann der Grün-Weiße noch so lange diskutieren. Genau über das hab ich mit mich den beiden TÜV`ern auch unterhalten, ob das wirklich gültig ist... und das is es nu :P
Guckst du!
Ahja, es ist eigentlich egal, wer dir des eingetragen hat, obs der bundeskanzler war oder der hausmeister von nebenan!
Und glaub mir, es kommt nur auf den stempel an und ned auf den typen, der den stempel vergibt!daher spielt es wohl keine rolle, wer dein tüver war!
ich sag trotzdem, dass deine eintragung ohne grundlagen ist! und ich denke damit hab ich auch recht!
Unterhalten? Was nützt dir ne Unterhaltung?Wenn du mit mir redest und ich sagen, das gras ist blau, dann meinst du das gras ist blau oder wie? Ich hät mir ne Garantie geben lassen von dem Typen, dass deine Eintragung so wie es drinnensteht 100% passt!
Was der Tüv abnimmt ist sicherlich NICHT geltend! Oder warum kann was wieder ausgetragen werden? Selbst, wenn der Tüver, wie es bei manchen der fall bei tieferlegungen eine zeile des schriebs vergisst, ist die eintragung ohne grundlagen und somit fürn arsch!
ich weiß ja nicht ob im osten andere gesetzte des kba gelten, aber soweit sollte die angliederung schon sein! (ich will damit niemanden angreifen)
Aber alles was eingetragen ist und selbst mit eintragung NICHT konform ist, kann dir der nächste tüver wieder austragen!
Ich kenne genau 2 kompetente Tüver, MEHR NICHT! Und ich habe mittlerweile einige kennengelernt!
Oder steht bei deiner Eintragung zB was von der Lichtaustrittskante.....? Diese ändert sich normalerweise beim umbau auf xenon
Jogi hat gesagt, die ursprüngliche Zeile hier is ned so schick!
Wer sich angesprochen fühlt ist selber schuld!Bearbeitet von - wolpi am 22/02/2004 13:14:22