Aufkleber Windschutzscheibe TÜV Relevant !?
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Hallo zusammen!
Ich muss im Juli zum TÜV.
Wollte mal Fragen ob Aufkleber an der Windschutzscheibe TÜV Relevant sind.
Ich habe mir an der Beifahrerseite einen Aufkleber geklebt.
Hier mal ein Bild zum veranschaulichen:
(Windschutzscheibe, Lenkrad, Innenspiegel, Feinstaubplakette sind auf der Zeichnung zu sehen und das Rote ist der Aufkleber)
Habe keinen nerv dafür zum TÜV zu fahren und gesagt bekommen das ich mit dem Aufkleber nicht rüber komme.
Polizei hat nie was gesagt und auch so hat mich noch nie eine Werkstatt drauf aufmerksam gemacht das man das nicht darf bzw. man damit keinen TÜV bekommt.
Ein Arbeitskollege meint das das Sichtfeld beeinträchtigt wird und daher sei es nicht erlaubt.
Weiß jemand mehr?
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
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Hallo BMW318ti,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Aufkleber Windschutzscheibe TÜV Relevant !?"!
Gruß
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das ist ja nicht im sichtfeld.viele haben da ja auch ihre maut aufkleber oder so
Normalerweise dürfte es kein Problem sein. Viele haben an dieser Stelle die Mautaufkleber Schweiz oder Österreich. Schlimm könnte es werden, wenn du auf diesen Aufkleber irgend etwas drauf hast, was nicht ""angenehm"" ist. Das kann man aus deiner Frage leider nicht ersehen.
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So schauts in echt aus:
Also nichts was anstößig oder unangenehm rüber kommen könnte.
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Simon Beeck Auspuff
Mitglied seit: 15.11.2007
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Du wirst absolut keine probleme bekommen.
Sonst müsste ja jeder mit nem Syndikat Sticker
auf der Frontscheibe genauso viel Angst haben :-)
Einfach hinfahren und Tee trinken :-)
Mitglied im Regionalteam Schwaben.
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Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ...
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Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder!
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die Syndikat Aufkleber sind oben.
Dort darf man die ersten 14cm bekleben da dort kein Sichtfeld ist.
Die Seite ist ja eigentlich Sichtfeld.
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Simon Beeck Auspuff
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Mindelheim
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so dünn, wie die Schriftzeichen sind,
wird er wohl keine Probleme bekommen.
Da ist die A-Säule sichtbehindernder
als sein Aufkleber :-)
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Sorry, ist nur Neugierde, aber... was bedeuten denn diese Schriftzeichen??
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okay dann lass ich den Aufkleber dran.
Hätte ihn ansonsten abgemacht und nach dem besuch beim TÜV einen neuen hineingeklebt *g*
Ich bedanke mich für die Antworten und schreib mal wie es gelaufen ist.
@ Rechtshänder:
Die Schriftzeichen bedeuten eigentlich ewige Liebe
Da ich aber 5 Zeichen wollte habe ich einfach das letzte nochmal nach oben gemacht^^
kann eh keiner lesen =P
Davon ab habe ichs genommen weils gut aussah und nicht wegen dem was es bedeutet.
Von mir aus kann da auch Reis mit Soße stehen^^
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Simon Beeck Auspuff
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Ich komme soeben vom TÜV...
musste vor der Untersuchung den Aufkleber abmachen und die Scheibe reinigen =(
Die komplette WSS ist Sichtfeld (ausgenommen oben die paar cm)
Man darf NUR diesen Balken, die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe bekleben...
Trotzdem danke für eure Hilfe
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Simon Beeck Auspuff
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LOL und was ist dann mit Feinstaubplakette und co.???
Marauder haun eig alles vom Protoss weg was am boden herum latscht
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hatte ich auch gefragt.
Er sagte darauf das der Gesetzgeber keine Aufkleber auf der Windschutzscheibe duldet.
Ausgenommen Aufkleber die zum Straßenverkehr gehören
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Simon Beeck Auspuff
Daß der Gesetzgeber generell keine Aufkleber auf der Windschutzscheibe duldet, ist schlichtweg falsch, es gibt auch keine Unterscheidung, ob ein Aufkleber irgendetwas mit dem Straßenverkehr zu tun hat oder nicht.
Für die Anbringung von Aufklebern gilt generell folgendes:
1. Die beklebte Fläche auf einer Scheibe darf insgesamt nicht mehr als 0,1m² betragen. Hierbei werden alle auf einer Scheibe klebenden Aufkleber berücksichtigt, auch z.B. Mautvignietten u.ä.
2. Es dürfen maximal 25% der Scheibe beklebt sein. (Ist im Prinzip nur für sehr kleine Scheiben relevant, da die 0,1m² in der Regel eher erreicht sind)
3. Die Einfassungen der Scheiben (dort, wo die Scheiben verklebt sind bzw. im Gummi liegen) müssen frei bleiben.
4. Die freie Sicht muß gewährleistet sein.
Ob dieser Punkt erfüllt ist, wird folgendermaßen ermittelt:
Der unbelastete Fahrersitz wird in die mittlere Position gebracht. Nun wird auf der Sitzfläche von der Rückenlehne aus ein Abstand von 130 mm nach vorne ausgemessen und in diesem Punkt 700mm senkrecht nach oben gemessen. Der so ermittelte Punkt ist der sog. Augenpunkt. Eine ausreichende Sicht ist in jedem Falle gegeben, wenn der Aufkleber oberhalb dieses Augenpunktes endet.
(Anm.: Das heißt aber nicht automatisch, daß ein Aufkleber, der sich unterhalb des Augenpunktes befindet, die freie Sicht behindert, hier gibt es aber leider keine weiterführende Regelung, hier ist als ein gewisser Ermessensspielaraum gegeben. Meine Argumentation in so einem Falle wäre es, daß genug Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, die an einer Seite der Frontscheibe eine ganze Reihe Mautplaketten haben, da würde auch niemand auf die Idee kommen, dies zu bemängeln.)
Sind alle diese Punkte erfüllt, so stellt (stellen) der (die) Aufkleber keine Bauartveränderung dar, der (die) verwendete(n) Aufkleber benötigt (benötigen) somit weder eine Bauartgenehminung, noch ist eine Abnahme oder Eintragung erforderlich.
Grundlage für diese Angaben ist das Verkehrsblatt Nr 129 vom 27.Mai 1986 (Seite 557)
Wer für den Fall einer Kontrolle gerne etwas schriftliches haben möchte, dem empfehle ich, sich einen Sonnenblendstreifen der Firma dispo zu besorgen. Diesen liegt eine allgemeine, nicht auf den speziellen Streifen beschränkte Bescheinigung bei, die genau die oben genannten Aussagen bestätigt.