Zitat:
hallo,
ich würde dir raten 3 fristen zur zahlung zu setzen das ist gesetzlich vorgeschrieben ! danach ein mahnverfahren beantragen , nach 6 wochen ergeht dann die vollstrechung, ( sollte der gläubiger nicht rechtliche nachweise erbringen das die forderung deinerseits nicht rechtens ist ) sobald die vollstreckbare ausfertigung da ist ( bekommst du per post vom amtsgericht )kannst du das frimenkonto pfänden lassen auf die gesamtforderung inkl. aller zinsen. und somit muss er zahlen , bzw die firma!
solltest du hilfe bei dem mahnverfahren haben einfach melden , habe damit jeden tag zu tun
(Zitat von: mol-mo325)
Ablauf gerichtliches Mahnverfahren:
1. Gläubiger (das ist der, der sein Geld haben will) beantragt gerichtlichen Mahnbescheid und schickt diesen an das zuständige Mahngericht.
2. Mahngericht prüft die formelle Richtigkeit (nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung) des Mahnbescheids und stellt diesen dann dem Schuldner (das ist der der etwas zahlen soll) zu.
3. Gleichzeitig informiert das Mahngericht den Gläubiger, dass der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt wurde und auch wann.
4. Nach Ablauf von zwei Wochen und vor Ablauf von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen SOFERN DER SCHULDNER DEM MAHNBESCHEID NICHT WIDERSPROCHEN HAT. Das kann der Schuldner mit nem einfachen Kreuz auf dem ihm zugestellten Mahnbescheid (dem Gläubiger bleibt dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung auf den Klageweg durchzusetzen). Weder der Gläubiger noch der Schuldner muss in dieser Phase des gerichtlichen Mahnverfahrens die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit irgendwelcher Forderungen nachweisen.
5. Nach Beantragung und Zustellung des Vollstreckungsbescheids (gegen den der Schuldner übrigens auch Widerspruch erheben kann) kann der Gläubiger dann beim zuständigen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung veranlassen. Wie lange es vom Auftrag bis zur Durchführung der Vollstreckung dauert, hängt von der Überlastung des zuständigen Gerichtsvollziehers ab. Mit einigen Monaten Wartezeit sollte man allerdings rechnen.
siehe auch
Ablauf MahnverfahrenMfG
Papa76