Tüv Bescheid - Fahrzeugschein
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 18.06.2009 um 08:28:23 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.Hi Leute,
war letztens beim Tüv um meine Felgen / Reifen eintragen zu lassen, jetzt hab ich anschließend ja so nen Bescheid bekommen wo alles draufsteht....
Damit muss ich doch jetzt ins Landratsamt etc und die Sachen in den Fahrzeugschein eintragen oder reicht mir dieser Bescheid?
Habe nämlich gerade unterschiedliche Meinungen dazu gehört!
Danke
...Falsches UnterforumBearbeitet von - Pug am 18.06.2009 08:28:23
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo M-Style66,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Tüv Bescheid - Fahrzeugschein"!
Gruß
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soweit mir bekannt ist musst du dann zu zulassungstelle und die Sachen eintragen lassen.
Mitglied seit: 12.07.2006
Berlin-Karow
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384 Beiträge
Muß doch auf dem Bescheid stehen.
Eigentlich müßte "unverzüglich eintragen" irgendwo stehen.
Hast dann 3 Tage Zeit oder so.
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.
Bei mir steht drauf: Bei nächster Ummeldung in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Mir wurde auch beim TÜV gesagt ich müsse das nicht in den Schein eintragen lassen.
"Jedem Tropfen Benzin muss es eine Ehre gewesen sein, in diesem Motor zu verglühen. Seine Fans verneigen sich dankbar vor dem klassischen BMW-Sechser"
Zitat:
Bei mir steht drauf: Bei nächster Ummeldung in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
Mir wurde auch beim TÜV gesagt ich müsse das nicht in den Schein eintragen lassen.
(Zitat von: BigAl)
Genau so ist es.
Wurde mir bei meinen bisherigen Eintragungen (4 mal bereits) immer so gesagt.
Automobiler Individualist
Mitglied seit: 30.10.2008
Fulda
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21 Beiträge
War so ziemlich genau vor 4 Stunden beim Tüv und habe mehr oder weniger das selbe Prozedere, allerdings mit einem Gewindefahrwerk, welches nur unter den angegeben Reifen/Felgen zulässig ist.
Mit dem Wisch muss man zur Zulassungsstelle, die schreiben einem dann den Brief um.
Achso noch eine kleine Anmerkung zu den Leuten die immer Rufen "hey gewinde eintragen lassen, sind nur 30 öcken, das wars..."
107 Euro für die Eintragung zggl Gebühren der Zulassungsstelle
im brief schreiben die nix um, und das gibt es ja so nicht mehr ;) du kannt es wenn du das naächste mal zum amt gehts in der zulassungsbeschenigung 1 lassen. mußt jetzt gar nix machen.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Mitglied seit: 14.02.2007
Weil der Stadt
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133 Beiträge
Ihr müsst gar nichts machen - ihr bekommt normalerweise 2 Blätter, eines musste mitführen beim Auto und das andere, da steht nur ne Nummer drauf falls du das im Auto verlierst, dann kannst mit dieser Nummer zum Tüv und nochmal ausdrucken lassen.
Ihr KÖNNT - aber nur wenn ihr wollt, auch mit dem Wisch im Auto zur Zulassungstelle und euch das in euern Fahrzeugschein Eintragen lassen - was aber wiederrum Geld kostet. Falls ihr aus irgendeinem Grund auch immer vlt. mal euer Auto ab bzw. dann wider anmeldet oder ummeldet, könnt ihr das gleich mit machen aber unter normalen Umständen muss man nichts machen!!!
grüßle
Mitglied seit: 28.04.2007
Berlin
Deutschland
24 Beiträge
Ihr vergeßt immer zu Fragen nach welchem Paragraph geprüft wurde!
Es steht alles auf dem TÜV Bericht!!
Eigentlich bleiben keine Fragen offen!
Entweder ist es eine Abnahme nach §19/3 ,§19/4 (steht drauf)! Dieser Zettel muß nur bei Ummeldung oder Adressänderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!
ODER es ist eine Abnahme nach § 21( Einzelabnahme/Sonderabnahme) ,diese muß unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. steht aber alles drauf!
Warum fragt eigentlich keiner den Prüfer oder die Bude die es eingebaut hat.
Ist ja keine Wissenschaft oder Magie!
Und der Preis für die Abnahme richtet sich immer nach dem Aufwand!
Bei der Abnahme nach §19 ist der Grundpreis irgendwas bei 45 € + Mehraufwand
(Da ist jeder Prüfer anders)
Bei einer Einzelabnahme (§21) wird es teurer, da der Aufwand für die Prüfung höher ist. Hab da die Preis aber nicht im Kopf!
Ich hab aber die Erfahrung gemacht das GTÜ immer die Günstigsten waren!
TÜV und DEKRA waren immer teurer!
Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW
Mitglied seit: 12.07.2006
Berlin-Karow
Deutschland
384 Beiträge
Stimmt nicht ganz!
Ich hatte vor ca 14 Tagen die Räder meiner Freundin nach §19/3 eintragen lassen
und auf dem Wisch stand muß unverzüglich in den Papieren eingetragen werden.
Kann das jeder Prüfer entscheiden oder ist da festgelegt?
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.
Zitat:
Ihr KÖNNT - aber nur wenn ihr wollt, auch mit dem Wisch im Auto zur Zulassungstelle und euch das in euern Fahrzeugschein Eintragen lassen - was aber wiederrum Geld kostet. Falls ihr aus irgendeinem Grund auch immer vlt. mal euer Auto ab bzw. dann wider anmeldet oder ummeldet, könnt ihr das gleich mit machen aber unter normalen Umständen muss man nichts machen!!!
(Zitat von: badness)
Das ist wiederrum komplett falsch´! Und das ist auch der Grund warum wir auf den Straßen täglich 5 verstöße allein in einer kleinstadt finden mit Erlöschen BE.
Auf dem TÜV Zettel steht ganz klar drauf, was man machen muss...
Es gibt 2 Varianten
die 1te
sagt, dass man unverzüglich zum umtragen muss, das heißt, dass man nur vom tüv heim, und dann nur zur zulassungsstelle fahren darf, jede andere Fahrt ist eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis...
die 2te besagt,
dass man zunächst nicht zu der zulassungsstelle muss,
jedoch bei der nächsten gelegenheit, bei welcher man die zulassungsstelle aufsuchen muss, dann muss man es umschreiben lassen.
wenn man das nicht macht, begeht man eine kleine 15 euro OWi
DAS SOLLTE GENÜGEN.
andere varianten gibt es nicht
Mitglied seit: 28.04.2007
Berlin
Deutschland
24 Beiträge
Nichts anderes habe ich gesagt!
Hab es nur ein wenig ausführlicher geschrieben , da ja jeden Monat
jemand diese Frage stellt. Verstehe auch nicht warum die Leute nicht gleich beim TÜV oder der Werkstatt nachfragen, wenn sie sich was einbauen(Fahrwerk,Reifen oder Auspuff)!. Die müssen es wissen!
Außerdem wurde dieses Thema schon einige Male besprochen. Wie sagt man
so schön: " SUCHE benutzen".
Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW
Mitglied seit: 03.05.2007
Kreis Barnim
Deutschland
387 Beiträge
Hi,
jetzt muss ich da auch noch mal mein Senf zu geben...
"Suche benutzen" ist ja teilweise recht schwierig, man sieht ja allein in diesem Thread wie weit die Meinungen oder das Wissen auseinandergehen. Aber dennnoch kann man auch mit ein wenig Google-Hilfe leicht eine Antwort erhalten...
Zum Sachverhalt:
Zitat:
Ihr vergeßt immer zu Fragen nach welchem Paragraph geprüft wurde! Es steht alles auf dem TÜV Bericht!! Eigentlich bleiben keine Fragen offen! Entweder ist es eine Abnahme nach §19/3 ,§19/4 (steht drauf)! Dieser Zettel muß nur bei Ummeldung oder Adressänderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden! ODER es ist eine Abnahme nach § 21( Einzelabnahme/Sonderabnahme) ,diese muß unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. steht aber alles drauf!
Dem ist außer, dass eine Einzelabnahme auch unter 19.2 laufen kann absolut nichts hinzuzufügen.
Zitat:
Ich hab aber die Erfahrung gemacht das GTÜ immer die Günstigsten waren!
Zweiter Treffer! 30€ für ne kleine Änderungsabnahme, also meist 19.3 wie Auspuff oder Sportluftfilter MIT Teilegutachten. Nur zu bedenken ist, dass GTÜ oder andere technische Überwachungsstellen keine Einzelabnahmen machen dürfen außer der TÜV und teilweise der Dekra.
Zitat:
Bei einer Einzelabnahme (§21) wird es teurer, da der Aufwand für die Prüfung höher ist. Hab da die Preis aber nicht im Kopf!
Naja, theoretisch schon, praktisch habe ich aber was den Aufwand angeht andere Erfahrungen gemacht...aber teurer wirds auf jeden Fall.
Je nach Umfang, z.B. nur Räder oder Räder mit Distanzscheiben oder Räder mit Distanzscheiben und Fahrwerk wird es teurer...geht bei 80€ los. Ich hab für Räder und Scheiben 100€ gezahlt.
Zitat:
Stimmt nicht ganz! Ich hatte vor ca 14 Tagen die Räder meiner Freundin nach §19/3 eintragen lassen und auf dem Wisch stand muß unverzüglich in den Papieren eingetragen werden. Kann das jeder Prüfer entscheiden oder ist da festgelegt?
Mhhh...komisch, eigentlich ist das anders geregelt und das kann nicht jeder Prüfer entscheiden wie er lustig ist, es kommt eigentlich auf die Abnahmeart an. Ausnahmen bestätigen die Regel. :-)
Zitat:
sagt, dass man unverzüglich zum umtragen muss, das heißt, dass man nur vom tüv heim, und dann nur zur zulassungsstelle fahren darf, jede andere Fahrt ist eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis...
Möchte ich jetzt nicht aufs Blut anfechten, aber mir wurde seitens des TÜV gesagt, dass ich eine "zumutbare Zeit" bekomme, die läge so bei 10 Werktagen.
Gruß
Mitglied seit: 28.04.2007
Berlin
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24 Beiträge
Genau das was ich gesagt habe!!
Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW
Mitglied seit: 01.11.2005
Aschaffenburg
Deutschland
763 Beiträge
also ich hatte noch nie probleme mit den tüv zetteln in ner kontrolle und die umbauten an meinen fahrzeugen wahren fast alle einzelabnahmen.(haubenumbau,böser blick,felgen ohne gutachten für mein fahrzeug,stoßstange von nem anderen fahrzeug,sidepipe eigenbau auspuff, etc.)!?!?!
aber es kann natürlich sein das die cops hier bei uns das nicht so eng sehen.^^