Falsche Kilometerlaufleistung Kaufvertrag!
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Hab die Suche benutzt und bin fündig geworden, allerdings nichts spezifisches in meinem Falle.
Ich habe 03.04. diesen Jahres einen 523i e39 mit 194500km für 2900€ von Privat erworben. Diese Kilometerangabe wurde vom Tacho abgelesen und in das Feld "Gesamtfahrleistung" und "Laufleistung des Motors" angegeben , also nicht "laut Tacho".Somit ist ja darauf zu schliessen das der Tachostand dem des Fahrzeuges entspricht.
Nun zeigte mir mein Mechaniker bei einem Besuch die tatsächliche Kilometerangabe auf seinem Auslese/Diagnosegerät, sie beträgt 231000km statt der mitlerweile 195000. Also ca. 36000km Unterschied. Ganz schön beachtlich.
Ich möchte dem Verkäufer keine arglistige Täuschung unterstellen und bin mir auch sicher, dass er davon nichts wusste, da er mir den alten Kaufvertrag sowie sein Fahrtenbuch etc. zeigen will. Ich glaube es ihm wirklich. Allerdings nützt mir seine Unwissenheit nichts und ich bot ihm eine Entschädigung von 500€ oder die Aufhebung/Rücktritt des Kaufvertrages an.
Damit ist er nicht einverstanden und reagiert auf meine Drohung mit Anzeige und Anwalt gelassen und sagt ich solle es tun. Er habe seinen auch schon informiert(wer es glaubt...).
Ich habe mich im Internet schon durchgeforstet und habe festgestellt das es laut §437 BGB gute Chancen für die Aufhebung gibt.
Habe mir am Donnerstag einen Termin beim Rechtsanwalt geholt, da ich Rechtsschutzversichert bin.
Allerding wollte ich mich trotzdem mal erkundigen wie meine Chancen stehen und ob man für den Kilometernachweis ein Gutachten oder ähnliches braucht.
Mfg Tobi
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Hallo Heckpropeller,
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Gruß
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Das wird dir Dein Anwalt sagen, wie die Chancen stehen. Wegen 36.000 km fast 20% vom Kaufpreis zu fordern wird aber nicht klappen. Man muss das auch ein wenig in Relation zur Laufleistung des Wagens sehen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ob das so leicht wird?
Vll. bist du in den knapp 2 Monaten die Strecke auch gefahren und hast ihn zurück gedreht, weil du gemerkt hast, dass ein Defekt vorkommt und damit eine sehr teure Reparatur ?
Ich will dir nichts unterstellen, aber der gegnerische Anwalt könnte dies.
Morgen,
aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass du eigentlich keine Chance hast.
Hatte mal einen ähnlichen Fall und lt. Aussage des ADAC müsstest du dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen!
D.h. du musst Ihm nachweisen, dass er es wusste.
Da er es sogar nachweisen kann, dass er es nicht wusste kannst m.E. vergessen.
Des weiteren weiß ich nicht ob das bei knapp 200Tsd Kilometer das Kraut noch Fett macht, ob er jetzt 30Tsd mehr oder weniger drauf hat…
Meiner Meinung nach hast du Pech gehabt.
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Mitglied seit: 05.04.2005
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Ich wär mir sogar sehr sicher, dass der Verkäufer das Ding hat zurück gedreht.
Ist in diesem Fall auch ein klarer Hintergrund erkennbar.
Wenn ich ein Auto verkaufen will, macht es sich immer besser, wenn noch eine 1 vorn dran steht und nicht schon eine 2.
Kuckt bei Gelegenheit mal in mobile und Co. und schaut wie viele Autos kurz vor 100Tkm bzw. 200Tkm stehen. ;-)
In diesem Fall hier kann das durchaus mal 500,-EUR ausgemacht haben und ich finde diese Forderung sogar recht angemessen.
Der Verkäufer selbst hat das Ganze denke ich sehr dilletantisch gemacht, wenn man ohne weiteres in der erstbesten Werkstatt den wirklichen Kilometerstand sehen kann. Was wirklich böses wollte er auch nicht, da er es bei lediglich 36Tkm belassen hat um eben unter die 200T zu kommen. Da gibt es ganz andere Leute.
Gruß Mirko
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Mitglied seit: 13.01.2007
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3302 Beiträge
Ich vermute eigentlich eher das aufgrund von Pixelfehlern im Tacho dieser mal vor Jahren gwechselt wurde. Er meint halt, er könne alles per Kaufvertrag und Fahrtenbuch nachweisen.Er ist ihn leider auch nicht lange gefahren. Halbes Jahr. Verzwickt das Ganze.
Zitat:
Vll. bist du in den knapp 2 Monaten die Strecke auch gefahren und hast ihn zurück gedreht, weil du gemerkt hast, dass ein Defekt vorkommt und damit eine sehr teure Reparatur ?
Innerhalb von 2 Monaten fast um den Äquator....???
Ich vermute, dass glaubt selbst ein Gericht nicht.
Habe vergessen zu erwähnen das er auch erst Anfang Mai von mir zugelassen wurde.
Bearbeitet von - Heckpropeller am 10.06.2009 11:17:23
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Da hat er gute Chancen zu gewinnen, hatte ähnliches mit einem Unfallschaden BMW 540, da waren 70.000 gedreht, statt 170 tkm 240 tkm.
Habe vom Verkäufer 2400 Euro bekommen und es wären nochmehr drin gewesen vor Gericht, aber wollte es nicht auf die Spitze treiben.
Allerdings lag das auch daran, dass ich Schadensersatz geltend gemacht habe, weil ich sonst nie den Unfaller mit der KM Leistung gekauft hätte und "umsonst" repariert hab.
Arglistige Täuschung war nicht nötig !
Gruß Daniel
PS: Du wirst mindestens 1 Jahr mit der Gerichtssache rumhängen eher länger.
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Mitglied seit: 13.01.2007
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3302 Beiträge
Schön zu hören. =)
Ich will auch nicht auf arglistige Täuschung hinaus.
Wie hast du den Kilometerstand nachweisen müssen?
Wie viel Prozent betrug der Schadenersatz?
Hast du gleich auf Schadenersatz geklagt oder Aufhebung des Vertrages?
Wäre nett wenn du mir meine Fragen beantwortest. =)
Habe morgen einen Termin beim Anwalt.
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Sag dann mal bescheid, was dein Anwalt sagt, würde mich auch intresieren.
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Es ging nicht um Prozente, der Kaufpreis betrug 3300 Euro, allerdings war das Auto vorne ordentlich platt ( siehe meine Fotostory ), so dass eine Aufhebung des Vertrags nichts gebracht hätte, ( er wollte mir erst die 3300 wieder geben, aber für das reparierte Fahrzeug ).
Nachgewiesen habe ich die KM Leistung über den Kaufvertrag einer der Vorbesitzer und bei BMW war die letzte Inspektion bei 220.000 KM.
Im Vertrag war die Gewährleistung ausgeschlossen, allerdings hat mein Anwalt so argumentiert, dass für solch triviale Sachen wie KM Stand oder Farbe Baujahr usw. es keinen Sinn macht die Gewähr auszuschließen, da man dann gleich auf einen Kaufvertrag oder jegliche Angaben verzichten könnte, denn wozu was angeben, was ja eh nicht stimmen muss.
Und der andere hat seinen Anwalt wohl nicht richtig bezahlt, so dass der auch nicht soviel Bock hatte, hatte ich den Eindruck, also ich will hier nicht garantieren, dass man immer Erfolg hat, Recht haben und Recht bekommen eben ^^
Gruß Daniel
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