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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.06.2009 um 22:00:22 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo Leute,
hatte bis vor kurzem noch den alten Fahrzeugbrief und -schein. Eingetragen waren nur 15" Felgen. Nach der Umrüstung auf 16" bin ich dann brav zum TÜV vorgefahren, zur Eintragung. Danach zur Zulassungsstelle, die haben mir dann einen neuen Brief und einen neuen Schein in die Hand gedrückt. Beim neuen Brief steht weder eine Reifen- noch eine Felgengröße drin.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: was muss man heute überhaupt noch eintragen lassen, bzw. wie sieht das aus? Mit dem alten Schein wäre ich bei einer Kontrolle definitiv aufgefallen, da die Räder nicht eingetragen waren.
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 08.06.2009 22:00:22
T.D.
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Hallo TD,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifen: Eintragen?"!
Gruß
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reifen und felgen werden eingetragen. aber im neuen schein stehen nur die reifengrößen. und nur die werden bei kontrollen überprüft.
wenn du die 16zöller hast abnehmen lassen, dann legst den prüfbericht beim amt vor und lässt die reifengröße nachtregen.
ich bin eine butterblume
prinzipiell sagt das Gesetzt: "jede technische Änderung "
jedoch gibts sache die du nicht eintragen lassen brauchst da es Testverfahren gibt usw.. (scheinwerfer zb., werden sie vom hersteller auf ihre strassentauglichekeit getestet bestehens den test bekommen das berühmte e prüfzeichen und dadurch entfällt die eintragung)
Ich habe noch nie ein wildes Tier durch Selbstmitleid umkommen sehen.
ähm, das ist so nicht richtig.
unterbodenbeleuchtung hat auch ein e prüfzeichen, oder eine rundumkennleuchte. kann man alle mit e prüfzeichen kaufen. trotzdem bekommen die nie und nimmer eine zulassung im straßenverkehr.
ich bin eine butterblume
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ja, im Schein sind die Räder nun eingetragen, aber nicht im Brief! Beim neuen Wagen meiner Freundin sind im Schein nur die schmalen Reifen eingetragen, jedoch die Räder der Sportausstattung nicht.
T.D.
Im Brief (Zulassungsbescheinigung 2) wird auch nichts eingetragen.
Dafür gibt es ja den Schein ( Zlassungsbescheinigung 1).
MFG Mario
No hope Left!
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früher wars aber anders, da war im Brief alles eingetragen!
Und wie läuft das dann, wenn das Auto verkauft wird? Da wurde doch der Schein vernichtet!? Müssen die Sachen dann alle nachgetragen werden oder sind die irgendwo hinterlegt?
T.D.
Mitglied seit: 03.05.2007
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Hi,
Zitat:
Müssen die Sachen dann alle nachgetragen werden oder sind die irgendwo hinterlegt?
Nein, natürlich nicht...müssen nich nachgetragen werden!
Hier steht alles drin.
Schau auch mal
hier rein.
Gruß
Bearbeitet von - Taze am 09.06.2009 10:26:27
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bei mir fiel aber die Umrüstung auf Lenkanschlagbegrenzung an. Das wollte der Prüfer auch sehen.
Zudem war ich wie gesagt in der Klemme, da ich noch den alten Brief/Schein hatte.
T.D.