Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
Deutschland
118 Beiträge
Zitat:
Woher nimmst du das Wissen? Hast du einen Beleg dafür?
Oder hast du das aus dem Bauch entschieden?
(Zitat von: BMFI85)
Gegenfrage: Wie kommst du darauf, dass es eine Verpflegungspauschale dafür geben soll?
Einen Belg habe ich nicht. Aber die allgemeine Definition für Verpflegungspauschale kann man überall nachlesen. Diese lautet sinngemäß so:
Zitat:
Als Verpflegungsmehraufwand werden die zusätzlichen Kosten bezeichnet, die anfallen, weil sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.
Da das Deutsche Steuergesetz leider sehr kompliziert ist kann es natürlich überall Ausnahmen geben. Das kann dir aber nur ein Steuerberater sagen.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Tubs,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Abendschule absetzbar?"!
Gruß
Zitat:
Zitat:
Woher nimmst du das Wissen? Hast du einen Beleg dafür?
Oder hast du das aus dem Bauch entschieden?
(Zitat von: BMFI85)
Gegenfrage: Wie kommst du darauf, dass es eine Verpflegungspauschale dafür geben soll?
Einen Belg habe ich nicht. Aber die allgemeine Definition für Verpflegungspauschale kann man überall nachlesen. Diese lautet sinngemäß so:
Zitat:
Als Verpflegungsmehraufwand werden die zusätzlichen Kosten bezeichnet, die anfallen, weil sich jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.
Da das Deutsche Steuergesetz leider sehr kompliziert ist kann es natürlich überall Ausnahmen geben. Das kann dir aber nur ein Steuerberater sagen.
(Zitat von: Tubs)
Also sehe ich das so, wenn ich nach der Arbeit zu Hause war, steht es mir nich zu. Wenn ich aber nach der Arbeit direkt zur Schule fahre, steht mir die Pauschale zu, da wie im ZITAT steht "...aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält..." steht. Ich beziehe mich hier auf das "ODER" bei "UND" wäre es natürlich anders.
Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
Deutschland
118 Beiträge
Zitat:
Also sehe ich das so, wenn ich nach der Arbeit zu Hause war, steht es mir nich zu. Wenn ich aber nach der Arbeit direkt zur Schule fahre, steht mir die Pauschale zu, da wie im ZITAT steht "...aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält..." steht. Ich beziehe mich hier auf das "ODER" bei "UND" wäre es natürlich anders.
(Zitat von: BMFI85)
Ich ich es sehe habe ich ja schon weiter oben gesagt. Aber letztendlich zählt nicht wie beide das sehen, sondern das Finanzamt. Es hilft dir nicht weiter, wenn jetzt noch 10 Leute kommen und ihre Interpretation des Ganzen hier hinschreiben. Eine sichere Auskunft kann dir nur ein Steuerberater geben.
Aber was spricht denn dagegen es bei der Steuererklärung einfach anzugeben? Der Finanzbeamte wird dir dann sagen ob es er akzeptiert oder nicht. Wenn er es akzeptiert, dann hat sich jede Diskussion hier erübrigt. Wenn nicht dann kannst du dir immer noch Gedanken machen, ob ein Einspruch möglich ist.
Habe da mal eine kurze Zwischenfrage zum Thema...
Ich mache seit einem Jahr meinen Techniker neben dem Beruf in der Abendschule.
Habe auch für 2009 fleißig sachen abgesetzt...
Nun steht der kauf eines neuen Schreibtischstuhles an.
Ist dieser in meiner Situation für mich voll absetzbar?
Das gute Stück liegt preislich zwischen 150 und 200 Euro.
Klar könnte man es einfach mal versuchen doch es würde mich dennoch vorab mal interessieren ob es überhaupt möglich ist "Büromöbel" abzusetzen.
Ich meine mal etwas von absetzen auf Nutzungsdauer gehört zu haben.
Jedoch erst ab einem bestimmten Wert.
Bei Computern z.B. ...
Man kann einen Rechner (Netbook) bis 400 Euro in einem Jahr absetzten.
Alles darüber auf 3 Jahre verteilt.
Ist das bei einem Schreibtischstuhl ähnlich?
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff
Zitat:
Habe da mal eine kurze Zwischenfrage zum Thema...
Ich mache seit einem Jahr meinen Techniker neben dem Beruf in der Abendschule.
Habe auch für 2009 fleißig sachen abgesetzt...
Nun steht der kauf eines neuen Schreibtischstuhles an.
Ist dieser in meiner Situation für mich voll absetzbar?
Das gute Stück liegt preislich zwischen 150 und 200 Euro.
Klar könnte man es einfach mal versuchen doch es würde mich dennoch vorab mal interessieren ob es überhaupt möglich ist "Büromöbel" abzusetzen.
Ich meine mal etwas von absetzen auf Nutzungsdauer gehört zu haben.
Jedoch erst ab einem bestimmten Wert.
Bei Computern z.B. ...
Man kann einen Rechner (Netbook) bis 400 Euro in einem Jahr absetzten.
Alles darüber auf 3 Jahre verteilt.
Ist das bei einem Schreibtischstuhl ähnlich?
(Zitat von: BMW318ti)
Bei einem Stuhl für 1000€ wäre das auch so! Beträge unter 410€ Netto bzw. 487,90€ Brutto
sind direkt abziehbar.
Bei folgendem bin ich nicht 100pro sicher aber meine, wenn du ihn nur 50% Beruflich/Weiterbildung nutzt, kannst du von den 200€NP nur 100€ angeben.
Aber ich würde den Stuhl ja nur für die Weiterbildung nutzen ;-)
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!
Simon Beeck Auspuff