Hallo,
im Prinzip geht das, sogar mit regulärem TÜV.
ABER, im Gutachten muss stehen, dass die Federn nur für die VA
sind und im Zusammenhang mit original (M) Federn gefahren werden dürfen.
Ein Fahrwerk wie Du es hast würde ich nicht aufteilen, da VA und HA auf-
einander abgestimmt sind.
Es gibt ja auch von Eibach, H+R oder AP nur Federn für die VA, dies sollte
besser harmonieren.
Gruß