Fahrwerk richtig eingetragen?!
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.05.2009 um 21:50:56 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.Moin Leute!
Ich hab jetzt zum ersten mal nen BMW mit Gewindefahrwerk (nachträglich) eingebaut. Hab ein Angebot bekommen von einer freien Werkstatt die mir das dann einbauen und mit TÜV Eintragung machen sollten... Hab das Auto Montag wieder bekommen. So jetzt ist mir aufgefallen das bei mir im Fahrzeugschein garnix vom Gewindefahrwerk steht sondern nur ein paar Zettel dabei liegen mit Prüfbescheinigung usw. und nen Zettel der fast aussieht wie ein Fahrzeugschein mit den Spalten und da steht dann drin Gewindefahrwerk bla bla Restgewinde bla bla Spurplatten usw... Müsste das aber nicht im Original-Fahrzeugschein stehen?! Muss ich das selber noch umtragen lassen oder so?
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.05.2009 21:50:56
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Hallo cmaurer,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahrwerk richtig eingetragen?!"!
Gruß
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Ist richtig eingetragen.
Bei der nächsten Möglichkeit einfach "umtragen" lassen.
Mit diesen "paar Zetteln" mußt du zum Strassenverkehrsamt und die Sachen selber eintragen lassen. Dabei nicht vergessen, du mußt auch noch deinen KFZ Brief mitnehmen. Das hat schon seine Richtigkeit, denn die Werkstatt kann es nicht eintragen lassen, weil eben dieser KFZ Brief wichtig ist.
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Mitglied seit: 19.01.2009
Nordhorn
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Ok danke für eure Antworten.. wie gesagt hab damit keine Erfahrung und kannte das immer nur das das immer im Schein drin stand... THX!
Mitglied seit: 06.03.2006
Niederbayern
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437 Beiträge
Das ist doch eine Anbaubescheinigung oder wie das heist.
Muss man zusätzlich auch noch eintragen lassen?
Die beim TÜV sagen, die Zettel immer dabei haben.
es muss nicht zwingend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Mitglied seit: 28.04.2007
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24 Beiträge
Warum werden hier die Leute immer mit Halbwissen zugetextet! Nach welchem Paragraphen wurde geprüft? Wenn es zum Bsp eine §19/3 oder §19/4 Prüfung ist(Teilegutachten), werden diese Papiere im Fahrzeug mitgeführt. Ist es aber eine Prüfung nach §21(Einzelabnahme) muß
unverzüglich bei der Zulassungstelle die Prüfung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden! Dabei wird das Fahrzeug NICHT nochmal überprüft.
Ich hoffe das ich etwas Licht ins Dunkle bringen konnte.
Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW
Mitglied seit: 15.06.2005
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2370 Beiträge
Zitat:
Warum werden hier die Leute immer mit Halbwissen zugetextet! Nach welchem Paragraphen wurde geprüft? Wenn es zum Bsp eine §19/3 oder §19/4 Prüfung ist(Teilegutachten), werden diese Papiere im Fahrzeug mitgeführt. Ist es aber eine Prüfung nach §21(Einzelabnahme) muß
unverzüglich bei der Zulassungstelle die Prüfung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden! Dabei wird das Fahrzeug NICHT nochmal überprüft.
Ich hoffe das ich etwas Licht ins Dunkle bringen konnte.
(Zitat von: Sprinter)
Man muss garnix in den Schein eintragen lassen (außer Motor oder Leistungssteigerung). Ich hab mehrere Prüfbescheinigungen im Handschuhfach mehr nicht. Es steht nirgends dabei, das man es MUSS.
E36 332tiMitglied im Regio Team Schwaben
Mitglied seit: 28.04.2007
Berlin
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24 Beiträge
Abnahmen nach §21 und Einzelabnahmen müssen in die Papiere nachgetragen
werden ,alle anderen nicht. So steht es in den Gutachten die man für
Fahrwerk oder Räder usw bekommt. In deinen Zetteln steht bestimmt "Abnahme
nach §19" d,iese muß nicht in die Papiere nachgetragen werden!
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