Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.05.2009 um 09:11:44 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hallo Leute,
hat einer von Euch schon mal die Situation gehabt, dass nach dem Einbau eines Teils mit ABE bzw. Gutachten der Tüv plötzlich sagt,:
“leider ist die Freigabe, bzw. die ABE als ungültig erklärt worden, setzen Sie sich mit dem Hersteller auseinander, ich kann Ihnen das Teil nicht eintragen“
Da stehst du dann doof da und du kannst wieder schön heim fahren!
Ärgerlich, wenn es sich um ein FW handelt, da schon einiges investiert wurde, wie Distanzscheiben, Schrauben, Bördeln und Achsvermessung so wie der Einbau!
Der Tüv Mann sagt dann noch, das es bei ABE`S bzw. bei Gutachten aus Österreich öfter mal vorkommt. Es gebe eine Datenbank, wo die Leute vom Tüv so was abgleichen können!!
Ja, also kennt jemand diese Datenbank?
Kann jemand von Euch für mich mal in der Datenbank nachsehen ob der Tüv Mann da recht hatte?
Denn, der Hersteller sagt es stimmt nicht!
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.05.2009 09:11:44