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ja nein, ich will ja jetzt was verdienen, deswege frag ich
Verdient hast du sicher nichts, du machst ja nichts dafür. Betrügen ist das richtige Wort.
Du musst zu BMW fahren und machst für etwa 50€ einen Kostenvoranschlag mit Bildern und schickst das der gegnerischen Versicherung.
(Zitat von: Heckpropeller)
Das ist kein Betrug sondern sein gutes Recht.
(Zitat von: Leckerlgsicht)
Stimmt. Wenn der Reparaturbetrag lt. Gutachten höher ist als der endgültige Reparaturbetrag, dann macht man normalerweise Abstriche. Z.B. Smart-Repair, oder man greift auf Nicht-Original-Teile zurück oder man schränkt den Reparaturumfang ein oder man lässt in einer Nicht-Markenwerkstatt reparieren. Oder ähnliches. Hat mit Betrug nix zu tun. Die Abrechnung lt. Gutachten ist ja problemlos und unstrittig möglich. Im Endeffekt ist man als Geschädigter ja derjenige, der eine "nicht fachgerechte" Reparatur (auf die man den Anspruch hat) bekommt.
Und spätestens dann, wenn man die tatsächliche Reparaturrechnung einreicht, um die tatsächlich angefallene MwSt. geltend zu machen, sieht die Versicherung, wie hoch die Reparaturrechnung tatsächlich war. Also nicht mal ansatzweise ne Täuschung über den "tatsächlichen Reparaturbetrag".
Ich würd mal mit nem Anwalt sprechen. Wahrscheinlich wird in dem Fall auch schon der Gutachter gezahlt. Ich geh jedenfalls davon aus, dass der Schaden höher liegt als die Bagatellgrenze - bin aber grad unsicher, ob die RSpr. bei der Privathaftpflicht auch so aussieht. Gehe aber auch davon aus.
(und mein letzter Kostenvoranschlag bei meinem BMW-Autohaus war kostenlos)