Zitat:
Ich will mich hier mit niemandem streiten,und ich wünsche wirklich jedem das sein Schaden übernommen wird.
Trotzdem hat sich BMW zu nichts verpflichtet,es ist und bleibt eine FREIWILLIGE Sache seitens BMW. Sollte jemand etwas schwarz auf weiß haben, daß BMW zu etwas verplichtet ist,kann er dieses Schriftstück ja gerne denjenigen zukommen lassen die keine Kostenübernahme bekommen haben.Oder alternativ hier mal eine Behörde oder ein zuständiges Amt erwähnen welches mir versichert das BMW die Kosten übernehmen MUSS!
Genau, es kann hier keiner sowas nennen oder zeigen,da es sowas nicht gibt. Getreu dem Werbespruch: Nichts muss alles kann...
(Zitat von: Eismann13)
Nicht jedes Dokument wird veröffentlicht und aus beruflichen Gründen kenne ich diese Vereinbarung zwischen BMW München und dem KBA. In diesem Fall muss BMW auf seine Kosten die Schäden beseitigen - aber wie gesagt nur bei unveränderten Fahrzeugen.
Sinngemäße Auszüge aus der Selbstverpflichtung:
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Unter der Bedingung des Absehens von einer angeordneten Mangelpflichtbeseitigung unter Wirkung und Anordnung des KBA vepflichtet sich die BMW AG München bei allen Fahrzeuge der Baureihe E46 bis einschließlich Produktionswoche 08/2000, bei der das im Beiblatt genannte Schadensbild eintrifft, diese für den Eigentümer kostenneutral zu beseitigen. Dies geschieht ungeachtet der Laufleistung und des Alters ohne Limitierung - jedoch unter Auschschluß der unter x genannten Befunde.
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x: Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, an welchen nachträgliche Veränderungen folgender Art vorgenommen wurden:
* direkte und indirekte Steigerung der Antriebsleistung
* Änderungen an der gesamten Bremsanlage
* Änderungen an der Aufhängung
* nachträglicgher Einbau von nicht durch BMW freigegebenen Dämpfersystemen
* Veränderung der Bodenfreiheit
* Verwendung nicht durch die Musterzulassung abgedeckter Reifengrößen
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Im Rahmen eines Streitfalls kann ein Anwalt die beiden Dokumente ("Selbstverpflichtung derm BMW AG" und "Abstandnahme der Anordnung einer Mangelplichtbeseitigung (Rückrufaktion)" ) beim KBA anfordern.