Zitat:
Werde "Felgengarage" morgen eh anzeigen, aber bis die Staatsanwaltschaft das bearbeitet sind die Auktionen alle ausgelaufen. Dann hat irgendein armer Tropf ihm schon was überwiesen.
(Zitat von: cl-e30)
Wieso willst Du "Felgengarage" anzeigen?!
Was für "Strafanzeigen" hast Du denn bisher gestellt
und mit welchem "Ziel"? Ich meine, Du musst Deinen
Anwalt bezahlen mit dem Ergebnis einer Unterlassungs-
aufforderung und das war's. Schadensersatz kannst Du
ja nicht verlangen weil kein finanzieller Schaden
entstanden ist. :) Da der Verkäufer über die ebay-Platform
anbietet kannst Du lediglich dort den Artikel melden
und Dich als Urheber zu erkennen geben. Erstmal die
Regeln befolgen bevor man gegen den Wind schiesst. :)
Ihr habt zwar Urheberrecht in den AGB erwähnt, aber
keine Nutzungspauschale bzw. Werbekosten festgelegt
sofern Inhalte von Dritten verwendet werden...
Kannst uns ja mal auf dem laufenden halten was nun
bei den "Strafanzeigen" bei rauskommt... ^^