Zitat:
was meint er denn mit geflickt...so einen pfropfen?????
falls ja, finde ich seine beanstandung berechtigt....hättest du halt sehen müssen!
wie schon geschrieben wurde, lass dir nen foto zusenden und antworte sachlich........
Zitat:
Garantie auf den Artikel kann man ja ausschliessen, ist ja schliesslich gebraucht das Teil usw., aber die Gewährleistung auf die Artikelbeschreibung auszuschliessen geht nicht so einfach denke ich.... Wie hast du den Artikel denn beschrieben? Das er ohne Mängel ist zum Beispiel? Oder in einwandfreiem Zustand? Da geht es schon los... wenn er geflickt ist dann sind das Dinge die genannt werden müssen.
Gruss
Maddox(Zitat von: Maddox)
Zitat:
Garantie ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Gewährleistung muss er laut Gesetzt geben, wenn er ein Händler ist. Als Privatmann kann er die Gewährleistung des Artikels ausschließen.
Die Frage ist ob man dieses Flicken angeben muss. Für die Artikelbeschreibung trägt er nämlich die volle Verantwortung.
Bearbeitet von - herr_welker am 15.05.2009 14:15:05(Zitat von: herr_welker)