KM-Manipulation, wie nach Kauf verhalten?
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1 Beitrag
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 12.05.2009 um 09:37:00 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Hallo BMWler!
Habe einen recht neuen BMW bei einem Händler (kein BMW-Händler) gekauft, bei dem die Laufleistung um über 60% zurückgedreht worden ist. Ich kann dies mit einer Vielzahl von Unterlagen und technischen Auslesungen ganz klar beweisen: Er (und kein anderer) hat gedreht.
Wisst ihr, welche Möglichkeiten ich habe?
Da ich das Auto günstig gekauft habe, wäre es mit einer Rückzahlung des Kaufpreises nicht getan, denn dafür kann ich mir nicht das gleiche Auto (mit richtigem KM-Stand) kaufen. Die Differenz liegt bei ca. 8.000 Euro. Ist dies ein Schaden im juristischen Sinne? Habt ihr vielleicht Urteile/Aktenzeichen/Erfahrungen?
Bearbeitet von - angry-playboy am 12.05.2009 09:37:00
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo spassmusssein,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "KM-Manipulation, wie nach Kauf verhalten?"!
Gruß
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Also als erstes würde ich den Händler damit konfrontieren und hören was er anbietet.
Nur mehr wie zurücknehmen wird wohl nicht gehen.
Wenn das nicht klappt, ab zum Anwalt.
wieso solltest du mehr als den kaufpreis zurück bekommen?! das ergibt ja gar keinen sinn!
geh zum anwalt, hier kann dir keiner wirklich helfen.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Mitglied seit: 11.12.2006
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178 Beiträge
ICH würde den anzeigen. Kilometermanipulation ist Strafbar und kein Kavaliersdelikt. Danach zum Anwalt. Wenn du einen fähigen erwischt kannst du eine Minderung, falls du den Wagen behalten willst, einklagen. Wenn du ihn wieder zurückgeben willst wirst du deine Auslagen sowie den Kaufpreis zurückerstattet bekommen, musst dir aber ein Nutzungsentgeld gegenrechnen lassen. Wie genau das abläuft erklärt dir aber, wie gesagt, am besten ein Anwalt.
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
...gleich zum anwalt und fertig!
aber zwei fragen noch---> um was für ein fahrzeug handelt es sich (baujahr/model) und um wieviel km gehts???
Zitat:
Da ich das Auto günstig gekauft habe, wäre es mit einer Rückzahlung des Kaufpreises nicht getan, denn dafür kann ich mir nicht das gleiche Auto (mit richtigem KM-Stand) kaufen.
(Zitat von: spassmusssein)
So ein Quatsch, warum sollte der Händler dafür verantwortlich sein, was du für Dein Geld woanders kriegst. Sei froh, wenn Du Dein Geld überhaupt wieder kriegst. Wenn er sich quer stellt hast Du 6-12 Monate Lauferei, Telefoniererei und Briefe schreiben vor dir....
Sowas hab ich ja noch nie gesehen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 22.03.2007
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108 Beiträge
Ich meine er hat recht mit einer art schadenersatz.
ich meine auch mal gelesen zu haben, dass du ihn auf die differenz zum tatsächlichen wert verklagen kannst.
Die Unterlagen nur als Kopie mitnehmen.
Ist im Kaufvertrag die "abgelesene" oder die tatsächliche Laufleistung angegeben?
Zur Polizei gehen und fragen wie Du vorgehen sollst,denn dann hast schon einen Ansprechpartner
falls der Händler sich quer stellt.
Zeugen mitnehmen (nicht Deine Freundin/Frau)
Nicht 'rein kommen und "Grosse Welle" machen sondern kühl und sachlich bleiben.
Wenn das nichts gebracht hat Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Bevor Du irgendetwas machst, gehe zu einem Anwalt (aber vorher über die Kosten sprechen für das erste Gespräch). Er wird Dich sachkundig beraten können und das maximal mögliche Ergebnis für Dich rausfinden können.
Zitat:
Ich meine er hat recht mit einer art schadenersatz.
ich meine auch mal gelesen zu haben, dass du ihn auf die differenz zum tatsächlichen wert verklagen kannst.
(Zitat von: knax)
Ich hab auch schon viel gelesen.
Nix hat er!
Sein Schaden ist das was er bezahlt hat und nicht was der Wagen mit echten km wert gewesen wäre - sacht mal geht es eigentlich noch?
Im Gegenteil: Wenn er sooo viele Beweise hat, das der km-Stand getürkt ist, muss er sich vom Richter die Frage gefallen lassen, warum er die Karre überhaupt gekauft hat. Und wenn dann der gegnerische Anwalt was drauf hat, dreht er den Spieß um und sagt, der Wagen wurde mit Anbsicht unter Kenntniss der falschen Laufleistung gekauft umd Schadensersatz rauszuschinden und in diesem Moment fliegt eine zweite Anzeige wegen versuchten Betruges.
Die maximale Möglichkeit ist die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Das und nicht mehr sollte man anstreben. Mit der Anzeige und dem Strafverfahren an den Verkäufer hat er nichts mehr am Hut.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Wie kommst Du denn zu der Auffassung?
Also mehr als du bezahlt hast steht dir in der Regel nicht zu, wenn der Händler dir den Kaufpreis + 2000 Euro anbietet, dann würd ich das sofort machen, denn normal steht dir nichtmal der volle Kaufpreis zu, wenn du ihn angemeldet hast.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
MMM, also, wenn der Wagen mehr Wert gewesen wäre als der Kaufpreis, dann müsstest Du schon noch was rausbekommen, aber hier scheint das ja anders zu sein.
Mitglied seit: 22.03.2007
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@Rennfrikadelle
Vielleicht hat er es erst gemerkt, NACHDEM er den Wagen gekauft hat ?!?
Oder was denkst Du? Er hat den Wagen gesehen, gemerkt dass die Kilometer getürkt sind und blitzschnell zugeschlagen, um sich dann zu Überlegen wie er den Wagen wieder zurückgeben kann?
Und am Ende bekommt der angeschissene Käufer eine Anzeige wegen betruges, denn er ist ja auf die Kilometer reingefallen - und der "arme" betrügerische Verkäufer bekommt am besten Schadensersatz vom betrogenen Käufer...
Genau so funktioniert das, genau so...
Bearbeitet von - knax am 14.05.2009 21:53:03
Ja wieso sollte er denn den tatsächlichen Marktwert erstattet bekommen ? Das hat doch gar nix damit zu tun.
Ich mein klar, man will immer viel rausholen und ärgert sich, kann ich Lieder von singen.
Aber sagen wir mal ich verkaufe einen E60 525 für 200 Euro mit 10 tkm Laufleistung, in Wirklichkeit hat er aber 200 tkm gelaufen.
Dann muss ich dem Käufer 25.000 Euro ( Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs mit 10 tkm ) erstatten ????
Macht wenig Sinn in meinen Augen.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 22.03.2007
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108 Beiträge
Hier mal mein Erlebnis:
Der Vater eines Kumpels hat bei Ebay eine Münze verkauft. Diese hat er beschrieben, im Internet nachgelesen um was für eine es sich handelte etc.
Also hat er diese Angeboten und Verkauft. Für 115 €. Er hat das Geld erhalten, die Münze versand und fertig.
Nach wenigen Tagen bekam er eine Email vom Käufer, es handle sich zwar um die Münze aber irgendetwas war mit der Polierten Platte nicht in Ordnung, leicht angelaufen und daher erheblich weniger wert - als die eigentlichen 900€ Marktwert. Also hat er ihm angeboten, die Münze zurück zu nehmen da er keine Lust auf Ärger hatte.
Jetzt kommts:
Der Typ wollte die Münze nicht zurückgeben, sondern die Differenz zum eigentichen Wert. Und wer hätte es gedacht, da kam schon Post vom Rechtsanwalt mit dieser Forderung. Er also auch zum Anwalt, die Sache ging vor Gericht - und er hat Verloren.
Er musste die angeforderte Differrenz bezahlen. Da frage ich mich doch : WARUM?
Also, liebe Experten: Warum musste er so Massiv draufzahlen?
Trifft diese Situation nicht auch auf -spassmusssein- zu?
Oder gilt das nur für Ebay?
Hier geht's um ein Auto mit manipuliertem Km-Stand und nicht um 'ne falsch beschriebene Münze.
Für Münzen gibt's spezielle Kataloge und Tabellen, in denen der Wert je nach Zustand exakt festgelegt ist, insofern ist das Gerichtsurteil durchaus nachvollziehbar, aber das ist eine ganz andere Baustelle.
Wenn ich das richtig verstanden habe, war die Karre mit dem (getürkten) Km-Stand extrem günstig (warum wohl...?) und der TE kriegt (logischerweise) keinen anderen für das selbe Geld mit dem selben (echten) Km-Stand.
Das sind aber halt nun mal die Gesetze des Marktes und sein eigenes Pech!
Sein Schaden ist das, was er an den Händler bezahlt hat, ggf. noch der Zeitaufwand und andere Kleinigkeiten.
Wenn die Angaben des TE stimmen, liegt hier seitens des Händlers eine klare Straftat vor: BETRUG gemäß §263 StGB!
Und sowas sollte man auch nicht einfach auf sich beruhen lassen, das könnte jeden treffen, der bei diesem Händler ein Auto kauft!
Mitglied seit: 22.03.2007
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Ach so...
Danke Ronaldo66.
Ich dachte ein BMW währ eine Münze. Hab da wohl was falsch verstanden.
Ich habe extra dazu geschrieben, dass es sich um ein Erlebnis mit einer Münze handelt und NICHT um ein Auto.
Ich wollte primär auf die Aussage von Rennfrikadelle hinaus, dass der Käufer eine Anzeige wegen Betruges kassieren könnte.
@knax
Der Vergleich mit der Münze stammt doch von Dir!
Warum schreibst Du das dann überhaupt, wenn Dir der Unterschied klar ist?
Und rennfrikadelle hat mit seiner Aussage gar nicht mal so unrecht.
Anhand der Äußerungen des TE drängt sich schon der Verdacht auf, daß es ihm möglicherweise mehr darum geht aus dem Händler noch 8000.- € rauszuleiern, als den Betrug anzuzeigen.
Und genau das könnte im Rahmen einer Verhandlung zum Thema werden:
Falls der Käufer das mit dem Km-Stand nämlich schon vorher wußte, wurde er vom Verkäufer nicht getäuscht und somit läge dann auch kein Betrug vor!
Mitglied seit: 22.03.2007
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@ronaldo66:
Mein Beispiel sollte anzeigen, dass es Urteile mit gezahltem Schadensersatz durch den Verkäufer gibt obwohl eine Rücknahme angeboten wurde! Es war nur ein Beispiel, auch wenn es sich um eine Münze handelte.
Damit wollte ich lediglich die Aussagen von -Rennfrikadelle- und -Brunderchorge- widerlegen, dass jemand mehr erhält als er gezahlt hat.
Das war nur ganz allgemein Gesprochen.
Ferner bin ich nicht davon ausgegangen, dass der Käufer vom manipulierten Kilometerstand wusste. Möglicherweise ist er da von ganz alleine drauf gekommen indem er den Vorbesitzer angerufen hat oder TÜV und Werkstattbelege kontrolliert hat.
Sowas soll es auch geben - habe ich zumindest mal gehört.