Gebrauchtwagengarantieproblem?!?!
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Moin Moin,
Hab mir im Dezember 08 meinen E46 330i gekauft!Bei einem Händler der mir auch die Gebrauchtwagengarantie gegeben hat!
Nun war das Grundmodul der Zentralsteuerung defekt!Welches ausgetauscht werden musste da ich nur mit viel Glück meine Türen aufbekam!
Mein Händler hat mir dieses Modul inkl. Einbau in Rechnung gestellt!
Wobei dies eig. die Garantie übernehmen müsste, ist ja auch kein Verschleißteil!
Ein Kumbel von mir hat bei BMW gelernt und meinte dass er das auch schön öfters austauschen durfte!
Hab dazu gleich noch en Ölwechsel machen lassen, der so oder so fällig war!Den ich aber nur da machen lies wegen der Garantie, sonst hät ich ihn auch selber machen können!
Die Rechnung beläuft sich auf ca.340€!150€(ohne MwSt) davon für den Ölwechsel!
Kann mir jemand sagen ob da was anfechten kann??
mfg
Bearbeitet von - E46-330i am 09.05.2009 13:29:22
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Hallo E46-330i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gebrauchtwagengarantieproblem?!?!"!
Gruß
Zitat:
Kann mir jemand sagen ob da was anfechten kann??
Bearbeitet von - E46-330i am 09.05.2009 13:29:22
(Zitat von: E46-330i)
Naja. Was sagt den dein Händler dazu? Hast du ihn auf die Garantie angesprochen?
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hab die rechnung heute bekommen per post!!
werd am Montag mal hinfahren!!
Und seit dem ich dieses Grudmodul drinne hab gehn die fensterheber nicht mehr richtig!!
Zitat:
hab die rechnung heute bekommen per post!!
werd am Montag mal hinfahren!!
Und seit dem ich dieses Grudmodul drinne hab gehn die fensterheber nicht mehr richtig!!
(Zitat von: E46-330i)
Eben. Fahr mal hin. Meiner Meinung nach ist das ein Garantiefall. Vl. hat er einfach nicht gewusst/beachtet/gesehen das du die Garantie noch drauf hast.
Und kostenlos nachbessern kann er dann auch gleich ;-)
hallo
im dezember 08 ??
also wäre dein fall eigentlich kein garantiefall...
sondern die gesetzliche gewährleistung greift da
solltest du deinen händler mal drauf ansprechen...
gruss
Theoretisch kann man es auch über die Garantie abwickeln. Ich würd allerdings auch schauen, dass ich meinen Gewährleistungsanspruch durchkrieg. Nur dann is halt die Möglichkeit da, dass der Verkäufer den Beweis führt, dass das Steuergerät bei Gefahrenübergang vollkommen in Ordnung war.
Wenn dem so is, kann man immer noch auf die Garantie umschwenken. Nur da können halt die Verkäufer die Bedingungen frei gestalten. Deswegen is die Gewährleistung auch die bessere Wahl...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Garantie, Gewährleistung!?!?!
Ist mir eig. egal, hab beides en Jahr laut Kaufvertrag!
Und das Problem ist auch nur bei warmem Wetter gewesen!Sprich da war en Wackelkontakt im Modul oä!
Aalso kann das auch schon vorher gewesen sein!!
Und wenn der sich quer stellt, schalt ich mein rechtschutz ein!
Hab auch schon andere Probs mit dem auto gehabt!ScheinwerferSpritzwasserpumpe war undicht!hab deswegen 5mal hinfahren müssen, weil der meisterjedesmal meinte dann ists halt ... und zum schluss hab ich selber danachgeschaut!und seit dem ists dicht!
das problem ist....das bei den meisten garantien bedingungen dran geknüpft sind^^
sind ja freiwillige leistungen des händlers
bei manchen gibt es halt selbstbeteiligungen...
guck mal in deine unterlagen
bei der gewährleistung sieht es schon ganz anders aus... du bist ja noch in den ersten 6 monaten nach gefahrübergang...
ich persönlich...würde montag direkt dort anrufen...erst auf die gewährleistung...und dann auf die garantie hinweisen...
danach kannst du immer noch deine rechtschutzversicherung einschlaten
noch eine frage...hast du beim bmw händler gekauft ?? oder bei irgendeinen gebrachtwagen händler?? nur mal aus reinem wissensdurst^^
viel erfolg bei allem was du tust
gruss
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Dem Händler wurde der BMW-Neuwagenverkauf genommen(zu kleiner Lader denk ich mal) aber ist noch eingetragene BMW-Werkstadt!
Mir ists ja auch eig. egal ob da jetz Gewährleitung oder Garantie greift, ich hab das Auto noch nicht ganz 6Monate un da kanns nicht sein dass ich jetz Probs mit der Garantie bekomm!!
Laut Kaufvertrag hab ich 1Jahr Gebrauchtwagengarantie!!
werd am Montag erst mal hinfahrn und klar un sachlich mit ihm reden!!
dann halt uns mal auf dem laufenden
was der händler dazu sagt
gruss
Also vielleicht guckst du mal nach was für eine Garantie du hast !
Da gibt es nämlich Unterschiede, Garantie auf Motor und Getriebe, oder auf den Kühler oder die gesamte Elektrik oder alles zusammen !!!
Und bei der Gewährleistung must DU beweisen, dass es schon beim Verkauf bestand.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
Und bei der Gewährleistung must DU beweisen, dass es schon beim Verkauf bestand.
Gruß Daniel
(Zitat von: Bruderchorge)
in den ersten 6 monaten nach gefahrübergang... muss der verkäufer beweisen das der defekt nicht bestand...nicht der käufer ...nennt sich beweislastumkehr...
erst danach muss der käufer es beweisen...
sollte ich falsch liegen...bitte ich um korrektur durch unseren foren jurist mb 100 ;-)
gruss
Zitat:
Zitat:
Und bei der Gewährleistung must DU beweisen, dass es schon beim Verkauf bestand.
Gruß Daniel
(Zitat von: Bruderchorge)
in den ersten 6 monaten nach gefahrübergang... muss der verkäufer beweisen das der defekt nicht bestand...nicht der käufer ...nennt sich beweislastumkehr...
erst danach muss der käufer es beweisen...
sollte ich falsch liegen...bitte ich um korrektur durch unseren foren jurist mb 100 ;-)
gruss
(Zitat von: Opern Geist)
Shit... enttarnt.
Stimmt aber. Hab ich ja auch schon geschrieben. Zu finden in den Vorschriften um den § 476 BGB. Wichtig halt: die Beweislastumkehr gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf (also "Unternehmer verkauft ne bewegl. Sache an nen Verbraucher").
Bearbeitet von - mb100 am 09.05.2009 20:45:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ja das stimmt, hatte mich auch verlesen, dachte das wäre schon länger als 6 Monate her.
Allerdings ist das beweisen auch nicht so leicht, auf jedenfall kommt ne Menge Ärger und Stress auf dich zu in einem Rechtsstreit, da sagt keiner mal eben so, jo das stimmt und du hast deine Kohle.
Aber in deinem Fall ist es einfacher, du hast ja noch nix bezahlt und wartest einfach ab, der andere ist ja im Zugzwang.
Würde dir aber raten, das erst über die Garantie versuchen zu klären, oder sich mit dem Autohaus einig werden, denn man sieht sich immer 2 mal im Leben und wenn du in 3 Monaten Kapitalen Motorschaden hast, dann hat sich das Thema Kulanz erledigt wenn du ihm heute die Eier lang ziehst ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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ja da muss ich dir wieder recht geben!!
Montag mal abwarten was er meint!
Im Vertrag steht halt deutlich, dass ich en jahr Garantie hab!Und nicht auf was, was mich aber en meister da auch schon gefragt hat:"was auf meinem garantieschein steht?" Nur hab ich kein bekommen!!
der soll das modul von der rechnung abziehn!ist ja auch nich das erste auto, das von uns gekauft wurde!
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Hast Du es erwähnt bei der Abgabe des Fahrzeugs das Du den Wagen erst gekauft hast, und das Du dafür eine Gebrauchtwagengaranie hast?
Mir passiert es auch öfter das wenn ein Kunde es nicht sagt, das er erst den Wagen bei uns gekauft hat, das ich Ihm das in Rechnung stelle. Bei den ganzen Kunden kann ich ja nicht wissen das er erst das Auto bei uns gekauft hat, wenn er es nicht erwähnt.
Fahr mal hin und sprech Ihn darauf an. Ist bestimmt nur ein Fehler.
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so groß ist der Laden auch nicht, dass der chef mich bzw sich nicht an mich erinnern kann!Zudem arbeitet da ein Meister der meinen Vater kennt!
mal sehen was am Mo rauskommt...
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Also:
Die Garantie zahlt nur alles bis zu ner bestimmten laufleistung, un da bin ich schon drüber!
muss 40% am steuergerät selberzahlen, arbeitslohn wird jedoch komplett übernommen!
un am Mi darf ich wieder hin weil se heute meine fensterheber nich hinbekommen haben!
Und spätestens nexten Mo steht er zum verkauf!
Gut
Probiers über die Gewährleistung.
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Ich gehe mal davon aus, daß Deine Fensterheber jetzt keine Tippfunktion für das Schliessen haben, d.h. Du mußt den Schalter gezogen halten, damit das Fenster schließt?! Und das hat vorher sicher funktioniert?!
Wenn das so ist, kann ich Dir genau sagen,was da los ist: In der Werkstatt müssen die nach der Codierung des neuen Grundmoduls die Einstellungen im CAR/KEY Memory für die Tippfunktion (Komfortschliessen) wieder aktivieren! Das ist bei neuen Grundmodulen der E46 Modelle auf inaktiv eingestellt.
Ich hoffe, die haben wenigstens BEIDE Funkfernbedienungen auf das neue Grundmodul initialisiert!? Prüf mal ob BEIDE Fernbedienungen in bezug auf Öffnen/Schliessen funktionieren! Wenn nicht, mußt auf jeden fall BEIDE Fernbedienungen mit zum Händler bringen, da beide direkt nacheinander initialisiert werden müssen.
Was die Gebrauchtwagengarantie betrifft, frage ich mich, ob der Verkäufer NUR die Garantie mitverkauft hat oder ob er sie Dir auch erläutert hat bzgl. Umfang und Eigenbeteiligung ab gewissen km - Ständen. Wenn nicht, würde ich dem nochmal richtig auf die Füsse stehen. Natürlich kommt man sich da verarscht vor.
Denke mal, wenn Du und Deine Familie wirklich gute Kunden seid,werden die Dir da sicher entgegenkommen.
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Das mit den beiden Schlüsseln haben sie ausnahmweise richtig gemacht!!
Und richtig, das mit er tippfunktion geht nicht mehr!Der Meister meinte dass dies mit dem einklemmschutz zutun haben muss!
Und das ganze soll morgen ja auch nur ne Stunde dauern...Un wenns nur eine minute länger dauert steh ich beim chef un will en ersatzwagen umsonst!!
Und zwecks Garantie/Gewährleistung könnt er nix drehn und wenden ich muss des zahlen!Aber da ich den alten Fahrzeugbrief hab mim Vorbesitzer drin, werd ich den heut mittag mal kontaktieren und fragen ob das Problem bei ihm schon war!!
Hab dem chef gestern auch klar gemacht, dass ich kein gutes wort über seinen Betrieb mehr verlieren werd bei diesen "tollen" Leistungen!