Fahrgestellnummer übertragen auf baugleichen Bmw ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 02.05.2009 um 17:22:31 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo. Ich habe eine Frage die vielleicht etwas bescheuert ist aber fragen kann man ja ;) .Ich habe am Wochenende meinen geliebten 320i aufs Dach geschmissen und nun isser ein Totalschaden. Scheisse natürlich weil ein Haufen Teile eingebaut waren die bei diversen Abnahmen und Eintragungen ne Menge Cash kosteten. Nun will ich mir das Baugleiche Modell wieder zulegen und ihn mit den Teilen aufbauen die ich aus dem alten Retten konnte. Da ich aber viele Abes nicht mehr besitze würde es mich interessieren ob ich die Fahrgestellnummer des neuen mit der des alten tauschen lassen kann (Beim TÜV natürlich!) um mir den Weg zu sparen die Abes zu besorgen und alles nocheinmal eintragen zu lassen. Wäre der einfachste Weg denke ich. Was sagt ihr? Ist sowas in unserem übergenauen Land überhaupt möglich.... ?
Bearbeitet von - angry-playboy am 02.05.2009 17:22:31
Für nen 3er immer zu haben.
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Hallo Zero7,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahrgestellnummer übertragen auf baugleichen Bmw ?"!
Gruß
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Hm, also ich habe eben deinen Link benutzt und die Ziffern des alten und danach die Ziffern des neuen Bmw eingegeben. Die Angaben sind IDENTISCH!
Für nen 3er immer zu haben.
Inklusiv Produktionsmonat?
Codieren und Fehlerspeicher auslesen in Bern. Bei mir melden!
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hupps. da sind ein paar Monate Unterschied... :/ .Alles andere ist absolut identisch.
Für nen 3er immer zu haben.
könntest höchtens den alten rahmen wieder aufbauen
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Das kannste knicken. Das Dach sieht aus wie bei nem Chop Top und noch tiefer. Der Aufwand wäre mir zu derb. Vor allem habe ich den neuen schon vor der Tür ;)
Für nen 3er immer zu haben.
@ Zero7:
Ganz so einfach ist das wohl nicht, aber meines Wissens nach auch nicht absolut unmöglich. Gemäß
§ 59 StVZO kann man das machen, wenn eine Karosserie bzw. ein Teil davon zum Wiederaufbau eines anderen Fahrzeuges genutzt wird. Wie genau dies geregelt wird, weiß ich aber auch nicht, da müßtest Du mal bei TÜV bzw. Zulassungsstelle nachfragen.
In Deinem Falle würde ich aber eher mal mit dem TÜV wegen der Eintragungen reden, meiner Meinung nach dürfte das einfacher sein.
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Heddesheim
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Hm, das klingt schon ein wenig besser. Denke das werd ich am Montag mal in Angriff nehmen. Bleibt noch zu hoffen das der Tüv-Fritze locker ist und nicht voreingenommen... :/ .Danke euch auf jeden Fall für eure Hilfestellungen!
Für nen 3er immer zu haben.
Mitglied seit: 04.02.2005
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ich hab jetzt nix geschrieben ? ;-))
Trenn das alte stück blech mit der Vin raus, und schweiss es in die neue karosse fachgerecht ein, das haben wir mit den mantas früher auch gemacht, hat nie einer was gemerkt !! Interesierte auch niemanden. Solang es identische fahrzeuge sind. Nur die Farbe wird nicht stimmen, das ist alles.
Ich wiederhole mich, es ist und bleibt illegal !! Aber es Funktioniert. Ich stifte hiermit niemanden zu einer straftat an. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
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@Bassbumper
Schon klar. Mit dem Gedanke habe ich auch schon gespielt aber da man auch etwas älter geworden und Papa von nem 8 Monaten alten Baby geworden ist lässt man die alten Zeiten ruhen und macht mehr legalere Sachen :))) . Aber schön dass ich nicht der einzige mit solchen Gedanken bin ;) .
Für nen 3er immer zu haben.
Vorallem genügt die Fahrgestellnummer alleine nicht, du mußt das Auto wenn dann komplett zerlegen und nachsehen wo noch überalle Makierungen sind, die Mühe soll sich bitte aber jeder selbst machen, und für einen vernünftigen Neuaufbau zerlegt man das Auto sowieso bis auf die Rohkarosse.
Vor 1-2 Jahren gab es die Möglichkeit die Fahrgestellnummer der Unfallkarosse aus X-en /durchstreichen zu lassen, sodass sie weiterhin lesbar war. Dasselbe wurde dann mit der Tauschkarosse auch gemacht und anschlißend die Nummer der Unfallkarosse eingeschlagen. Ob das jetzt noch geht weiß ich nicht, da man so recht einfach gute Autos vor der Abwrackprämie retten könnte indem man ihnen eine neue Fahrgestellnummer einschlagen läßt.
Beim umschweißen der Nummer brauchst entweder einen mit derselben Farbe, oder der ganze alte Lack muss runter. Eigentlich ist es ja scheißegal wenn das Fahrzeug nicht gestohlen ist, aber im Falle des Falles gibt es wie bereits erwähnt viel Ärger.
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Heddesheim
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Eben drum! Der Aufwand is schon zu krass. Habe heute übrigens beim Tüv nachgefragt und es funktioniert eh nicht. Nicht wegen der Abwrackprämie (die sowieso sch... ist aber das soll jeder für sich entscheiden) sondern weil die Gesetzgebung mal wieder geändert wurde. Dann heisst es wohl: Auf ein neues :/ .
Für nen 3er immer zu haben.
Erzähl mal bitte mehr zum Crashverlauf und zeig mal Bilder. :)
BMW Team Oberhavel
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Heddesheim
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Was haste vor? ;) .Nun ja. Ziemlich Scheisse alles. War am Samstag morgen unterwegs zur Arbeit und auf ner Schnellstrasse in ner ewig langen Rechtskurve flitzt mir bei 90Kmh das Heck weg! Total unvorbereitet! Resultat: eine Wendung, Überschlag und in eine Böschung. Toll. Das Samstags! Als ich kopfüber rausgekrabbelt bin war das erste was ich dachte dass mirn Reifen hinten geplatzt ist. Allerdings sah ich dann, war ja auch einfach da mein Bock aufm Kopf lag, dass mein Tank voller Öl ist. Tja, hats das Differential altersbedingt zerlegt. Kleiner Trost: Bin kurz vorher von ner Autobahn runter und da kann man Samstags morgens gediegen mit 190 drüber. Echt Scheisse ;)
Für nen 3er immer zu haben.
Hallo,
ich würde auch gerne ein wenig meinen Senf dazu geben.
Fangen wir mit dem leichtesten von allem an, die Farbe. Die Farbe ist vollkommen egal. Diese ist nur ein Richtungsindiktor, mehr nicht. Darüberhinaus ist die Farbangabe kein Pflichterfassungsfeld für Zulassungsbehörden mehr. Es musste und es hat auch nie einer eine neue Farbe sich in die Papiere durch eine technische Änderung eintragen lassen.
Zum Thema FIN:
Die FIN kann nur unter bestimmten voraussetzungen geändert werden. Zum einen wäre das wenn, die FIN im Fahrzeug das zur Zulassung kommen soll, bzw. zugelassen ist nicht mehr lesbar ist z.B. durch Verrostung. Da musst Du dir eine Freigabe bei der Zulassungsstelle holen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Danach in eine Werkstatt die FIN neu einschlagen darf. Hier bin ich nicht mehr so sicher, ob Du zuvor dir eine neue FIN beim TÜV geben lassen musst. Die alte FIN wird jedenfalls nicht ohne weiteres neu eingeschlagen. Da die alte nicht mehr zweifelsfrei erkennbar ist, muss eine neue genutzt werden. Dies wird auch im nach der Prozedur im Fahrzeugbrief (ZBII) eingetragen.
Eine Übernahme der FIN aus einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Die FIN gehört zur Karosse. Sollte diese nicht genutzt werden, ist die FIN auch nicht brauchbar. Wie es manche geschrieben haben, rausflexen und einsetzen würde ich tunlichst unterlassen. Sowas zieht eine Anzeige nach sich. Die Prüfer schauen inzwischen auch genauer hin ob daran etwas manipuliert wurde oder nicht.
Die 2. Moglichkeit besteht in einer neunen FIN nur darin, wenn Du einen Eigenbau machst. Aber das fällt auch bei Deiner Ausgangslage weg.
An Deiner Stelle würde ich mit dem alten Brief vom geschrotteten Wagen zu verschiedenen Prüfstellen fahren und denen erklären, habe Auto geschrottet, habe nicht mehr alles ABEs, die Abnahmen stehen in diesem Brief, würdest Du mir den Krempel bei einem identischen Wagen wieder eintragen!?!?
Hier kann man auf Einsicht von einigen Prüfern hoffen. Zumal es die Möglichkeit für manche TÜV-Prüfstellen die interne Abfrage von Gutachten bzw. Einzelabnahmen abzufragen. Daher ist es oftmals interessant einen zu kennen, der ein Sonderteil per §21 eingetragen hat worauf sich der nächste Prüfer stüzen kann. Somit kann man dann eine Abnahme nach §19 und somit kostengünstig erwirken.
Gruß
www.lindlar.org
du kannst es selber machen....aber da darf keiner wind davon bekommen...
vom alten rausflexen und in den anderen einschweisen,
spachteln, füllern, lackieren....