Ebay Mittglied droht mir wegen meiner Auktion
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Er ist ja nicht der einzigste der die Teile verkauft, aber einer sowie ich gesehen habe der Verkäufer mit den meisten Mr2 Teilen.
Wuste garnicht das man in Deutschland ein patent für verkauf von gebrauchten Autoteilen bekommen kann, dann mach ich das auch, dass ich der einzigste bin der M3 Lederausstattungen verkaufen darf :)
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Hallo Neob18,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ebay Mittglied droht mir wegen meiner Auktion"!
Gruß
@ Neob18,
nicht lang warten, Meldung an Ebay machen und sich von der S... nicht einschüchtern lassen. Exklusivrechte für den Verkauf von MR2-Teilen hat der mit Sicherheit keine, sonst könnte der jedem Schrotthändler an den Karren fahren. Schick ihm doch paar Trojaner oder hack seinen Shop, da hat der was davon *lol*
MfG
Lieber s-line als M-Paket
joa die kehrseite ist ja wie neob18 gleich bewiesen hat, er kuschte sofort.
verstehe das nicht. die leute lassen mit sich machen was andere wollen.
schreibt ihm einen lacher und die adresse deines anwalts zurück mit der bemerkung dass du für sowas keine zeit hast und er dass gleich mit deinem advokaten klären soll......
hauptsache hier beschweren wie lustig das ist etc und der kann dir ja eh nix machen da privat und und...aber gekuscht wird trotzdem...durch so ängstl. überhastete aktionen wurde ebay eben zu ebay.
werte das bitte nicht als angriff. mich würden nur deine beweggründe interessieren.
grüße
norman
Understatement ist alles
Moment mal , Er verkauft von seinem Toyota Mr2 ja nicht ein Ersatzteil mehrmals !
Klartext , wenn Du bei eBay , mindestens jetzt 10 MR2 Motoren anbietest , dann hat Toyota das Recht ´Dir dies zu verbieten , weil Du kein gewerblicher Händler für Toyota Motoren bist.
Hast DU aber nur einen Motor im Angebot und Du bist Privatmann , kann man DIr gar nichts !
ALso , stell den Kram wieder ein ,und stell STrafanzeige gegen den andern eBay Verkäufer , wegen NÖtigung , Drohung und wegen Verstoss diverser eBay Richtlinien !
Geh zu Deiner Polizeidienststelle und stell Strafanzeige , die müssen das machen !
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Nee Angst hatte ich nicht, hab mir mal ein paar andere Schlachtfest Auktionen angeguckt und da wurd das genau so gemacht oder noch schlimmer, auf dem Motto "bei ebay nicht bieten, schreibt mir einfach".
Hab dann meine Auktionen mit Toyota Teilen so geschrieben, das es auch nach ebay richtlinen erlaubt ist, bzw. sollte.
Mit dem schönen Satz
"Stelle die Teile gerne auf Anfrage mit Sofortkauf bei Ebay rein."
wie fast jeder das auch macht.
Zum Anwalt rennen oder Strafanzeige wegen Nötigung machen, das ist mir der Aufwand nicht wert.
PS: Gibt es eine Software, mit der man über ebay mit Verschiedenen, bzw. allen Angemeldeten Accounts Fragen an den Verkäufer stellen kann, dachte an sowas wie 30.000 Anfragen am Tag oder so, aber das könnte ja auch nach hinten los gehen :D
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wie ist denn das wenn man unter ebay.com und nicht unter ebay.de verkauft?gibts da nicht unterschiede in der rechtslage?in usa gelten ja andere regeln wie hier oder seh ich jetzt da was falsch.
Zitat:
Da ich zur Zeit einen Toyota Mr2 schlachte, hab ich bei ebay eine Auktion reingestellt. "Toyota Schlachtfest ... - Sie bieten hier auf die Innengriffschalen, Ich schlachte gerade einen Mr2, es sind noch fast alle teile vorhanden z.B. ..."
Zitat:
Das OLG Zweibrücken hat in Bezug auf den Verkauf bei ebay in seinem Urteil vom 28.06.2007, Az.: 4 U 210/06 entschieden, dass ein Verkäufer dann als Unternehmer zu qualifizieren ist, wenn die Gesamtumstände seines Internetauftritts den Eindruck eines professionellen Händlers erwecken. Indizien können etwa sein:
- Angabe eines Impressums
- mehre Artikel zur selben Zeit
- Anzahl und Häufigkeit der durchgeführten Aktionen
- Powersellereigenschaft (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 66/07 Beschluss vom 04.07.2007)
- ebay Shop
- Angebot gleichartiger und neuer Ware
- Verwendung von AGB
Quelle
Meiner Meinung rutscht du damit ins gewerbliche rein.
Edit:
Oder hier eine andere Quelle:
Zitat:
Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten wird es kritisch – und besonders, wenn jemand „Powerseller“ ist oder einen Online-Shop hat oder häufig gleiche Waren oder Neuwaren anbietet – es sei denn es geht um Haushaltsauflösungen oder private Sammlungen (Oberlandesgericht Hamburg, Az. 5 W 7/07).
Quelle
Bearbeitet von - herr_welker am 01.05.2009 08:58:35
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Zitat:
- Angabe eines Impressums
- mehre Artikel zur selben Zeit - Anzahl und Häufigkeit der durchgeführten Aktionen - Powersellereigenschaft (vgl. OLG Frankfurt, Az. 6 W 66/07 Beschluss vom 04.07.2007)
- ebay Shop
- Angebot gleichartiger und neuer Ware
- Verwendung von AGB
- Ich hab ja auch kein Inpressum
- Es ist ja so das ich nach einen Unfall, einmalig ein Auto komplett schlachte und verkaufe, es ist ja nicht so das ich jede woche eins schlachte, oder muss ich in die Auktion schreiben, das ich als Privatperson einen Wagen nach einen Unfall schlachte?
- Powersellereigenschaften hab ich nach meiner Ansicht noch nicht, ab wann soll das den sein, ab 40 Verkäufen im Jahr, in 1, 2, 3 oder 6 Monaten?
- Ebay Shop hab ich auch nicht
- Ich habe wohl Angebote gleicher Art, aber nur gebraucht und auch nur einmal zu verkaufen und nicht von jedem Teil ein genzen Haufen.
- AGBs hab ich auch nicht
Dann ist die frage, ab wann man genau als gewerblicher gilt, soweit ich mitbekommen habe, wird das immer von Fall zu Fall entschieden.
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Klar ist das von Fall zu Fall unterschiedlich. Sowas können nur Gerichte entscheiden. Irgendwie gibt es anscheinend kein Gesetzt, das eine genaue Zahl nennt.
Hier mal ein Focus Artikel. Zitat:
Maßgeblich sei allein, dass der Verkäufer schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkaufe.
Ich schätze deine Auto-Schlachtung wird auch etwas länger dauern...
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ein jahr werd ich wohl nicht brauchen - hoffe ich, aber ich schätze bis alles weg könnten noch zwei drei Monate vergehen.
Ist echt bescheiden wenn man als Privatverkäufer dann als Gewerblicher angesehen wird und auch noch Gewährleistung geben muss, dann kann man die Sachen schon fast besser in den Müll schmeißen.
Aber versuche eh, die meisten Teile nicht über ebay zu verkaufen, am besten in Forums oder Privat, ist eh billiger.
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Klar gibts kein Gesetz, das genau bestimmt, ab wann bzw. wie vielen Verkäufen ein eBay-Verkäufer als gewerblich anzusehen ist. Wirds auch nie geben. Und das is auch gut so - wenn wir alles so genau regeln wollen, hätten wir bald amerikanische Zustände.
Und auch die Gerichte werden dahingehend weiter unterschiedlich urteilen. Aber rein die Tatsache, dass eher Nebensächlichkeiten wie AGB, ein Shop, ein Impressum u.ä. fehlen, führen sicher noch nicht dazu, dass die Eigenschaft "Gewerbe" abgelehnt wird. Sonst könnte ja rein theoretisch jeder haufenweise (gleichartiges) Zeug verkaufen und dann sagen: "Ich bin Privater, weil ich weder AGB noch eBay-Shop noch Impressum hab." Hauptaugenmerk wird in Zukunft auch weiter die Anzahl und Art der eingestellten Artikel bleiben.
Bzgl. solcher Dinge wie dem "Schlachtfest" würd ich wirklich gucken, ob ich manches lagern kann und dann nach und nach Dinge verkaufen. Also schön über ein, zwei Jahre verteilt (je nachdem wie viel es ist) - und nicht kontinuierlich, sondern immer mal wieder.
Bearbeitet von - mb100 am 01.05.2009 10:44:31
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hallo Neob,
ich würde mir an dener Stelle keine Gedanken machen.
Du verkaufts ein EINZELNES geschlachtetes Auto und da dieses nur EINE motorhaube, EIN Lenkrad, EINE Fahrertür etc. hat, kannst du auch jedes Teil nur EINMAL verkaufen. Was weg ist, ist dann eben auch weg.
Eine wichtige Eigenschaft von gewerblichen Verkäufern ist jedoch, dass ein Artikel mehrfach vorhanden ist und verkauft/angeboten wird.
Damit läßt sich ein gewerbliches Handeln bei dir nur mit extrem viel Phantasie erkennen und diese würde ich nicht mal bei unseren dt. Gerichten vermuten.
Weiters sind deine teile alle geraucht und nachvollziehbar(hoffe ich doch) von DEINEM verunfallten Auto.
Wer will dir nun verbieten DEIN Eigentum, was du nicht mehr brauchst, zu verkaufen?
Was würde es für einen Unterschied machen, wenn du die Teile über einen größeren Zeitraum verkaufst?
Es gibt, wie schon so oft hier zu lesen, zwar diese Handelseinschränkung, dass gewisse Marken ("Ed Hardy,...) nur mit entsprechender Lizens verkauft werden dürfen, was ich nebenbei bemerkt auch absoluten Schwachsinn finde, aber das wird hier bei Toyota wohl nicht der Fall sein.
Gruß Mirko