Zitat:
50/50 schuld auf parkplätzen ist nun mal standard..
auch wenns bockmist ist...hab mich auch wie rumpelstilzchen aufgeregt darüber...aber das wird dir jeder sachbearbeiter/anwalt bestätigen..
parkplatzunfälle sind einfach das schlimmste was einem zwecks schuldfrage und ausgleichhöhe widerfahren kann..
recht haben und recht bekommen sind in dem fall nun mal 2 paar schuhe..
wenn man glück hat kommt es evtl zu einer 60/40 aufteilung o.ä.
würds versuchen aber wie gesagt sind parkplätze echt ein schwarzes loch was sowas angeht...da hilft auch das stvo schild nicht viel, denn sobald der parkplatz keine schränke o.ä. hat ist es ein öffentlicher parkplatz, da frei zugänglich...aber es ist nun mal kein öffentlicher strassenverkehr..
Bearbeitet von - plop am 20.04.2009 14:35:04
(Zitat von: plop)
Stimmt so nicht!
Alles was man mit gegenseitige Rücksichtnahme betiteln kann fällt unter Deine Aussage, vieles aber auch nicht.
Wenn zb einer Rückwärts aus der Parklücke kommt und Du nimmst den mit, dann ist er schuld. In meinem Fall wäre das auch so ein Fall, da mein Auto bereits geparkt war (motor aus und Automatik auf P) .
Da gibt es kein 50:50.
Anders sieht es bei sogenannten rechts vor links aus. Da ist es in der tat so, dass man 50:50 bekommt.
@Cabriofreak
Eine ordentliche Versicherung kostet pro auto ab 70 EUR. Die für 50 EUR haben meist ein SB drin und sind bei Direktversicherern die nicht gerne zahlen, wo Du dann erstmal um deine Deckung kämpfen darfst bevor Du um dein Recht kämpfen darfst. :)
2. Stimmt so nicht. In unserem Fall sind die Schäden so minimal, dass dies kein Gutachter hätte nachweisen können. Die geschwindigkeit war auch zu gering.
Anhand glassplitter usw kann man sowas feststellen, da es ja banden gibt die so ihre kohle machen.
3. Der bruder hätte sich warm anziehen können, dass glaubt mir mal, denn ich habe 2 zeugen dass es genau nach meiner version gelaufen ist.