abrollumfang, tachoangleichung...
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Mitglied seit: 22.10.2008
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guten morgen :)
ich fahre seit letzter woche auf meinem bmw e46 compact 316 ti, die dotz mugello 8,5x19 et35 mit 235/35 reifen.
heute war ich beim tüv und er wollte sie mir nicht eintragen, weil ich eine tachoangleichung machen muss.
er meinte der unterschied zum originalrad darf nicht mehr als 60mm betragen...
ich habe immer etwas von einer prozentzahl gelesen aber noch nie etwas von einer genauen maßzahl gehört??
zudem hat er als vergleichsrad die kleinste reifengröße genommen und das waren die 15 zoll.
allerdings darf ich laut meinem alten fahrzeugschein auch die originalen 18 zoll von bmw fahren.
misst man den unterscheid des abrollumfangs vom dem kleinsten originalrad oder von dem größten eintragenen rad??
muss ich wirklich eine tachoangleichung machen oder soll ich (auch wenn ich schon die erste vorstellung beim tüv bezahlen musste) es lieber woanders noch einmal probieren??
was würde eine tachoangleichung im schlimmsten fall kosten und dürfte ich dann auch noch mit meinen originalen 16 zoll winteralus fahren??
gute nacht und einen schönen feiertag :)
Bearbeitet von - DerCompacteBayer am 10.04.2009 00:41:57
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Hallo DerCompacteBayer,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "abrollumfang, tachoangleichung..."!
Gruß
Hi,
Dein Querschnitt ist zu niedrig.
Rundrum solltest du den Querschnitt 40 haben, also zb 225/40 R18.
35 Querschnitt darfst du meiner Meinung nur mit Mischbereifung fahren, zb VA 225/40 und HA 245/35
Eine Tachoangleichung müsste mit jedem Radwechsel vorgenommen werden.
Das ist dann besonders teuer.
Mitglied seit: 06.04.2006
Ballhausen
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er hat 19 zoller und keine 18er! 40er Querschnitt ist bei 225/18 okay, bei 255/18 sind schon 35, bei 19zollern also sicher noch weniger!
Gruß
Silvio
hab mal nachgerechnet: ich komme auf eine Abweichung von knapp unter 2%. vom abrollumfang her sollte das max. 4 cm sein (Reifenabrollumfang sollte zw. 192 und 198 liegen, je nach reifen!).
Wie das jetzt genau gesetztlich geregelt ist, weiß ich jetzt momentan nicht. Es ist jedenfalls so, dass dein Tacho nicht zuwenig anzeigen darf (zuviel ja, und zwar 7%). Deshalb kann ich nicht genau sagen, wieviel der GEsetzgeber jetzt zuläst an max. Abweichung rein um Umfang her.
Normalerweise hättest du auch Reifen in der dimension 225/35 montieren sollen, dann hättest du garantiert keine Probleme ;-)
Eine Tachoangleichung würde ich definitiv nicht machen. Sollte dies gemach werden, dann gelten die anderen eingetragenen Räder nicht mehr; es sei denn, du lässt diese auch mit der geänderten Abweichung messen um zu sehen ob diese dann noch in der Toleranz liegen.
Es kann jedoch in deinem fall evtl. auch ausreichen, dass du lediglich zum Nachweis mal auf den Rollenprüfstand musst um zu sehen, ob du doch noch in der Toleranz liegst. dann müsste auch keine Angleichung gemacht werden.
Ich sehe das so, dass du lieber nochmal woanders hinfährst und es probierst, da du ja nicht soviel aus dem Rahmen fällst. WEnn nicht, dann würde ich wie eben beschrieben vorgehen. Eine Angleichung würde ich nicht machen, dann lieber andere Reifen aufziehen.
ich denke kein tüv prüfer wird dir die ohne tachoprüfung eintragen,weil wenn du in deinen gutachten mal schaust müsste hinter deiner dimmension 235/35 in den kästen rechts G01 stehen und das steht dafür das der prüfer dich auffordern muss eine tachoprüfung zu machen.(kostest ca. 70€).
also entweder reifen wechseln oder tacho prüfen und ich denke die reifen sollten in der tolerranz liegen aber kostest halt extra ca.70€ und 100% sicher ist das auch nicht mit der toleranz das die hin kommt.
mfg
S.Koyuncu
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guten morgen,
die einzige reifengröße die laut gutachten zugelassen ist, sind die 235/35... ich hätte auch gerne schmalere reifen :)
und im gutachten steht:
"Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen."
um dieses nachzuweisen hat der tüv nun die abrollumfänge verglichen und meinte, wenn ich unter einer abweichung von 60mm liege ist alles ok.
allerdings hat er die reifengröße aus meinem neuen fahrzeugschein zum vergleich genommen und dort stehen nur die 15 zoll räder drin ^^
dadurch ist der abrollumfang außerhalb der toleranzgrenze und ich soll den tacho angleichen lassen.
aber in meinem alten fahrzeugschein (den ich nicht bei hatte) stehen neben den 15 zoll räder auch 16 zoll, 17 zoll und 18 zoll.
wenn man nun die 18 zoll mit den 19 zoll vergleicht, liegt wieder alles innerhalb der toleranz.
gibt es irgendeine vorschrift, ob man nun die kleinsten räder bzw. reifen oder die größten eingetragen originalen räder bzw. reifen als vergleich nimmt??
liebe grüße
hab das mit deinen 15Zoll schon verstanden, allerdings macht das jetzt nicht soviel aus, da diese 15 Zöller (ich bin jetzt von den originalen 195/65 15 ausgegangen die es orig. von BMW für den 316 Compact gibt) auch recht groß sind und bspw. genausogroß und nicht kleiner sind als 225/45 17.
Wenn das mit dem Tacho bereits im Gutachten steht, dann ist das natürlich schlecht für dich. Trotzdem würde ich mir jetzt selber mal unterlagen über die beiden Abrollumfänge besorgen. wie bereits erwähnt liegt die Abweichung bei ca. 2%, was recht viel ist. Hinzu kommen noch reifenherstellerbedingte Abweichungen/Toleranzen; diese können für dich gut oder schlecht sein...
Evtl. kannst du es ja mal mit solch einem TAchotest probieren wie bereits vorgeschlagen wurde.
Wie bereits oben erwähnt, darf der TAcho 7% zuviel anzeigen, aber kein KM/H zu wenig. Für dich bedeutet das, dass du darauf hoffen musst, dass der Tachowert, welcher deiner vielleicht zuviel anzeigt, gerade so ausreicht, für die größeren Reifen jetzt. Denn durch den größeren Abrollumfang zeigt der Tacho dann weniger an als bspw. mit den 15ZOll.
Alternativ würde ich trotzdem mal bei einem anderen PRüfer anfragen, das kann nie schaden. Vielleicht kannst du ja auch mal wegen anderen Reifen fragen im notfall....
was man als Referenzreifen nimmt, weiß ich jetzt auch nicht. Der prüfer wird wohl aber (wie du bereits beschrieben hast) den 15Zöller genommen haben, weil nur der noch drin steht. Rein vom Abrollumfang ist das nicht der schlechsteste (siehe oben).
scheiße immer mehr leute holen sich die selben felgen wie ich.....
aber um dir zu helfen:
ich hab damals einen zivilgutachter beauftragt und der is mit mir und seinem gps eine runde gefahren.
gemessen wurde bei 80/100/120kmh
ums gleich vorweg zu nehmen dein tacho zeigt dir um 1,25km/h zuwenig an!
was ja schwer verboten is.
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Hallo!
Habe letztes Jahr das gleiche Problem gehabt!Tomason TN1 in 8,5x19 Et35
Reifengröße 235/35 R19.
Laut Gutachten Tachoprüfung durchführen!
Habe die Felgen komplett mit Reifen gebraucht ersteigert! Mit 225/35 R19
wäre das nicht notwendig gewesen(Gutachten). Außerdem mußte ich die Kanten hinten anlegen lassen (Goodyear sind sehr Breit).
Mußte dann erst einen suchen der überhaupt sowas durchführt(Tachoprüfung)
Hab dann einen hier in Berlin gefunden der sich auf Tachoprüfung und Taxametereinstellung spezialisiert hat. Der hat dann das Auto auf einen Rollen-
prüfstand getestet.Danach hat er mir ein Prüfprotokoll ausgestellt.
Hat 45€ gekostet. Mein Tacho geht jetzt mit Sommerreifen 2km/h vor.(Also ziemlich genau)
Ob Sonne, Regen oder Schnee - egal ich fahr 'nen BMW