Eintragungen im Fahrzeugschein und nicht mit ....
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Hallo wurde gestern angehalten von der Polizei hatte nur die ABEs mit aber mein Fahrzeugschein nicht dabei und die Polizisten drohten mir damit das sie mir das Fahrzeug stilllegen könnten weil die Diskussion kammen das die Rad reifen kombi zu groß währe und und und ....
was dürfen die den überhaupt und was nicht ich find das ganz schön happig nur weil ich den schein nicht mit hatte ?
bevor ich es vergesse ist natürlich alles vom TÜV abgenommen
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Hallo draw--M,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragungen im Fahrzeugschein und nicht mit ...."!
Gruß
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fahrzeugschein vergessen kostet 10euro und kannste nachreichen. da passiert nichts wenn du alles abgenommene nachreichen kannst. ich hasse es wenn sie manche polizisten nich auskennen und dann auf aggro machen
oder wenn sie Angry werden ;))))))
ja leider gibt es ein paar ausgaben der blauen jungs, die entweder vopo qualitäten aufweisen oder aber einen etwas überzogenen profilierungsbedarf haben...
frag mich auch warum manche so einen krempel gleich persönlich nehmen..
kontrollieren, belehren, hinweisen, evtl stillegen wenn tatsächlich etwas gefunden wird, usw... aber für manche ist es die erfüllung anderen einen reinzuwürgen..
diese panikmacher gehen mir auch auf den senkel...anstatt das ganze ma entspannter anzugehen...ist doch beiden seiten mit gedient..
zur frage...
wenn eine gültige abe vorhanden ist muss es nicht unbedingt im schein vermerkt werden...
und des lesens sollten sogar ehemalige vopo's mächtig sein ;)
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
mir wollte letztens einer einen erzählen ich rede mich um kopf und kragen weil ich den kanal voll hatte von seinem vortrag zum thema blinken und ob ich -morgens um neun- alkohol getrunken hätte. hab ihm gesagt das er keinen stuß erzählen soll und ich meine rechte kenne und er gern post von meinem anwalt bekommen kann wenn er mich weiterhin mit solchen aussagen vollseiert.
komisch, da wurde er ruhig
Mitglied seit: 12.07.2006
Berlin-Karow
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384 Beiträge
Ich lass mich auch nicht verarschen.
Ich weiß, dass bei mir alles zugelassen ist und so.
Und wenn dann schon vorher diese blöden Beschuldigungen kommen, würge ich die gleich immer ab.
Aber eins bringt mich immer durcheinander !!!
Im Schein steht ja nicht mehr viel drin, muß die Polizei bei sich nachschauen
was für Reifen ich z.B. fahren darf?
EIner erzählt so der andere so.
Müssen mir die Grünen nachweisen, dass ich das nicht dran haben darf oder wat?
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.
Zitat:
Ich lass mich auch nicht verarschen.
Ich weiß, dass bei mir alles zugelassen ist und so.
Und wenn dann schon vorher diese blöden Beschuldigungen kommen, würge ich die gleich immer ab.
Aber eins bringt mich immer durcheinander !!!
Im Schein steht ja nicht mehr viel drin, muß die Polizei bei sich nachschauen
was für Reifen ich z.B. fahren darf?
EIner erzählt so der andere so.
Müssen mir die Grünen nachweisen, dass ich das nicht dran haben darf oder wat?
(Zitat von: vipng)
hö,
wenn es doch alles eingetragen ist, dann darfst du es logischerweise auch fahren!
BTT: Manche "Bullen" so muss man sie eben manchmal nennen, sind richtige schweine.
wenn die was finden wollen, dann finden die auch was.
aber es gibt auch reichlich korrekte, die ihr Fach verstehen, und nicht direkt auf alles beharren. Drücken mal ein Auge zu, bekommst ne Mängelkarte und musst sie dann wieder abgegebn, wenn alles eingetragen ist :P!!!
Mich hatten sie am Freitag angehalten und die nette (war wirklich nett) Beamtin hat gemeint, dass ich mein Fahrwerk einzutragen habe, da sonst keine BE besteht.
Ich erst so "häh warum das denn? Hier im schreiben vom TÜV steht -bei nächster Gelegenheit!"
-->heißt für mich, das nächste mal wenn ich mein Auto neu zulasse
Sie dann halt "neine das MUSS in die Papiere, wenn ich sie das nächste mal erwische und das ist nicht drin gibts Ärger"
So, bin dann halt zur Zulassungsstelle und hab mir das Fahrwerk eintragen lassen, zwar nur 11 Euro aber trotzdem nervts.
Heute noch beim TÜV bei meinem Bruder gewesen die Stabis und Bremsleitungen abnehmen lassen (hat genau 1 Minute gedauert lol, Daumen hoch) und den Prüfer mal gefragt was er zu der Story meint, da er mir ja auch das Fahrwerk abgenommen hat.
Er sagte das wär Quatsch und hat mir nen Wisch ausgestellt, der das belegt.
Bin eben auf der Wache gewesen und hab denen das mal gezeigt, die Beamtin war schon leicht angepisst, aber ist jetzt hoffentlich schlauer.
Aber ist echt toll wie die sich aus Sachen rausreden können lol, anfangs hat sie sehr sehr laut mit mir gesprochen, am Ende wars dann normaler Ton.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
habe auch vor kurzem alles eintragen lassen, und werde demnächst wohl zum strassenverkehrsamt fahren und alles in die papiere eintragen lassen. wird wohl ein doppelter schein werden, denke kaum das einer dafür reicht.
Zitat:
Ich erst so "häh warum das denn? Hier im schreiben vom TÜV steht -bei nächster Gelegenheit!"
-->heißt für mich, das nächste mal wenn ich mein Auto neu zulasse
(Zitat von: tobibeck80)
und für mich eher morgen als übermorgen!
Wenn man das so sieht wie du, dann brauchste es ja nie eintragen wenn du dein Ofen ewig fahren willst ^^
braucht man auch nicht...
solange man die abe oder das gutachten des sachverständigen dabei hat reicht das aus...
sind allgemein gültige dokumente...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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Regensburg & Amberg
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340 Beiträge
Zitat:
braucht man auch nicht...
solange man die abe oder das gutachten des sachverständigen dabei hat reicht das aus...
sind allgemein gültige dokumente...
(Zitat von: plop)
Jopp, das ist schon richtig, aber nur solange du alle Auflagen der ABE/Gutachten erfüllst und nicht der Satz: "...der Einbau muss von Fachpersonal überprüft und geprüft werden" in der ABE/Gutachten hinterlegt ist. Sonst heißt es nämlich: Eintragen! ;-)
mfg,
Tom
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32 Beiträge
Dan bin ich ja beruhigt
mansche von denen nehmen sich ganz schön viel raus
für mich ist das die totale macht Ausnutzung nur das Problem ist man weiß so gut wie nie was sie dürfen und was nicht ....
Zitat:
Zitat:
Ich erst so "häh warum das denn? Hier im schreiben vom TÜV steht -bei nächster Gelegenheit!"
-->heißt für mich, das nächste mal wenn ich mein Auto neu zulasse
(Zitat von: tobibeck80)
und für mich eher morgen als übermorgen!
Wenn man das so sieht wie du, dann brauchste es ja nie eintragen wenn du dein Ofen ewig fahren willst ^^
(Zitat von: theblade)
Auf jeden Fall hat der TÜV Prüfer gesagt, dass es reicht wenn man die Bescheinigung vom TÜV mit dabei hat.
Eintragungspflichtig wärs dann erst, wenn ich das Auto auf jemanden anders zulass oder woanders hinziehe.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Eine Mitführung der Bescheinigung reicht aus, das gilt sowohl für eintragungsfreie Fahrzeugteile mit ABE als auch eingetragene Veränderungen, die durch einen Zettel bei der Prüfstelle dokumentiert sind und auf Vorlage bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen werden (sollten).
Das Thema "Stillegung" und "Untersagung der Weiterfahrt" wurde hier doch schon zig mal behandelt.
Wenn Du die Veränderungen bereits im Fahrzeugschein eingetragen hast, weiss ich nicht wo das Problem (seitens der Polizei) liegt. Die Polizei hat Zugriff auf die Onlinedaten der Zulassungsstelle und kann einsehen, was vorhanden ist und was nicht. Eine "Untersagung der Weiterfahrt" wäre nur in den Fällen gerechtfertigt, wo eine Gefährdung begründet sein könnte (z.B. Funkenflug vom Bodenblech, weil er so tief liegt, schleifende Reifen an der Karosserie pp.)
In Einzelfällen kann der Wagen nach dem Gefahrenabwehrgesetz sichergestellt werden (wenn die Verwaltungsbehörde nicht erreichbar ist), die Anordnung einer Hauptuntersuchtung und die etwaige Zwangsentstempelung durch den AAS zu Lasten des Betroffenen erfolgt dann von dort, nicht von der Polizei.
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