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Hallo,
habe einen Mietvertrag für eine Garge abgeschlossen der erst am 01.04.09 in Kraft tritt.Habe die Schlüssel für die Garge jedoch schon am 25.03 bekommen.Kann ich aus dem Vertrag noch zurücktretten?
Danke im voraus.
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Hallo playa44,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Garage Kündigen"!
Gruß
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Hi!
In dem Vertrag steht ja die Kündigungsfrist drin. Daran musst dich halten.
Aber frag doch einfach den Vermieter ob er dich raus lässt.
Damit kommt man meistens weiter als mit anderen Sachen.
Sprich mit ihm persönlich.
MfG Boa
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
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Zitat:
Hallo,
habe einen Mietvertrag für eine Garge abgeschlossen der erst am 01.04.09 in Kraft tritt.Habe die Schlüssel für die Garge jedoch schon am 25.03 bekommen.Kann ich aus dem Vertrag noch zurücktretten?
Danke im voraus.
(Zitat von: playa44)
Es ist irrelevant, wann du die Schlüssel erhalten hast. Das Problem ist, dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist und du eigentlich nicht mehr aus dem Vertrag aussteigen kannst.
Warum willst du eigentlich zurücktreten? Hast du einen berechtigten Grund?
"Ich schüttel 'ne Banane und frag mich was drinn' ist...
... geil, ne Banane!"
Es gibt keine zu tiefen Autos, es gibt nur zu hohe Straßen xD
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1025 Beiträge
Wir haben schon eine Garage bei dem gleichen Vermieter in der, der Wagen meines Vaters steht.Er hat sein Auto jedoch überraschend verkauft und nun haben wir zwei Garagen aber nur ein Auto.
Bearbeitet von - playa44 am 29.03.2009 13:24:51
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Zitat:
Wir haben schon eine Garage bei dem gleichen Vermieter in der, der Wagen meines Vaters steht.Er hat sein Auto jedoch überraschend verkauft und nun haben wir zwei Garagen aber nur ein Auto.
Bearbeitet von - playa44 am 29.03.2009 13:24:51
(Zitat von: playa44)
Gut, das ist ein Grund zum Rücktritt. Wie gesagt, sprich mit Deinem Vermieter und erkläre deine Situation.
Es kann allerdings sein, dass Dein Vermieter auf den Vertrag besteht. Aber wenn ihr schon eine Garage bei ihm habt zur Miete, dann dürfte es eigentlich kein Problem sein, vom Vertrag zurück zu treten.
Viel Glück.
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2356 Beiträge
Grundsätzlich ist ein Vertrag zustande gekommen. In dem Vertrag stehen die Kündigungsfristen. Wennst ihn aber nett bittest, könnte der vermieter auch großzügig sein. Wird aber sicherlich zumindest so lange auf die zahlung vom mietvertrag bestehen, bis ein nachmieter da ist. sollte aber doch wohl bei stellplätzen in berlin kein problem sein, da jemanden zu finden. hängt aber letzlich vom guten willen des vermieters ab.
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1025 Beiträge
Die Kündigunsfrist ist zum 3. des übernächsten Monats.Also 3 Monate.Werd mein Glück mal versuchen.
Such halt nen Nachmieter für die Garage! Dann lässt sich der Vermieter bestimmt auf den Deal ein.
Zitat:
Zitat:
Wir haben schon eine Garage bei dem gleichen Vermieter in der, der Wagen meines Vaters steht.Er hat sein Auto jedoch überraschend verkauft und nun haben wir zwei Garagen aber nur ein Auto.
(Zitat von: playa44)
Gut, das ist ein Grund zum Rücktritt. .
(Zitat von: Nordwind)
Nein, ist es nicht. Es ist das persönliche Vergnügen des Mieters, wie viele Autos er sich anschafft und wie viele Garagen er sich mietet. Sozusagen die "Betriebsgefahr" des Mieters, die der Vermieter nicht beeinflussen kann. Warum sollen dem daraus Nachteile entstehen?
Die einzige Möglichkeit ist und bleibt m.E. die fristgerechte Kündigung, wenn vertraglich nix anderes vereinbart wurde.
Nordwind, bitte tu uns allen den Gefallen und lass Deine rechtlichen Einschätzungen. Ich hab jetzt zwei von Dir gelesen, die beide dermaßen daneben lagen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
@ mb100
Ich denke mal sie meint den "Persönlichen" grund von ihm warum er die Garage
nicht mehr haben möchte......
MfG Boa
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Is immer noch kein Rücktrittsgrund, der ein gesetzliches Rücktrittsrecht verleiht. Die Voraussetzungen, unter denen ein Rücktrittsrecht besteht, stehen im Gesetz. Und die sind Nichtleistung, Schlechtleistung, Zu-Spät-Leistung und Nebenpflichtverletzung (ganz grob gesagt) - plus vertragliche Fixierung. Und ich bin mir sicher (auch wenn ich im Mietrecht nicht ganz so fit bin), dass es im Mietrecht kein Rücktrittsrecht wg. Nicht-mehr-Benötigung gibt. Wenn es das gäbe, dann wäre das ein außerordentliches Kündigungsrecht.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
garagen sind ja sehr sehr rar in deutschland
dürfte also ned all zu schwer werden nen nachmieter zu finden denke ich
Lies dir den Vertrag durch, in normalfall beträgt die Kündigungsfrist bei Garagen 1 Monat. Im schlimmsten Fall musst du halt einen Monat bezahlen.
www.bimmer.de.tl
Also bei mir betrug die Kündigungsfrist 3Monate so wie bei Wohnungen.