carbonkotis gingen durch vers.kaputt !geld zurück?
Mitglied seit: 26.09.2007
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Zitat:
ich schrieb ihm zurück er solle sich an DHL wenden, natürlich in ebenfalls freundlichen ton. bin ich gespannt was er zurück schreibt.
(Zitat von: BMW_Pilot_austria)
Falsch.
Der Auftraggeber, also du als Versender, muss beim Transportunternehmen Reklamieren.
Mitglied: seit 2005
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Hallo Tubs,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "carbonkotis gingen durch vers.kaputt !geld zurück?"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.01.2005
Barbados
10740 Beiträge
das glaub ich aber weniger? man hat 7 tage zeit... wenn der nach einer woche erstmal schreibt ist das dann mein pech? ich muß inerhalb 7 tage ja auf ein postamt.. wie soll ich sowas denn schaffen
Speed costs money....how fast can you go?!
Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
ist zwar OT..
hier auf der seite ist grad eine dhl werbung..
musste ich los werden :-))
mfg
hatte sowas auch mal,
Marius hat da schon ganz recht. du hast dich bei dhl zu melden, denn dhl hat mit dir einen lieferungsvertrag.
allerdings hat der empfänger das paket ja ohne beanstandung angenommen. also war es ja zum zeitpunkt der übergabe dhl->empfänger i.o.
dhl wird das prüfen, feststellen dass der empfänger nichts reklamiert hat und dann nicht zahlen! (was auch verständlich ist)
wer sagt denn, das er nicht den koti hat fallen lassen!?
auf jedem fall: Zahl kein geld zurück....
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Hi !
Ja dann ist es ja seine Schuld !
Er hätte dann die Ware gar nicht annehmen dürfen wenn sie beschädigt ist !
Also du kannst nix für ! Ist jetzt sein Problem wie er das mit DHL klärt !
Nochmal OT; falls es noch nicht aufegefallen ist aber die Seite sucht die meistgenommenen Schlagwörter heraus und generiert dann die Werbung. Kannst ja mal mit anderen Thread vergleichen.
Wie schon geschrieben, es gibt nur einen Vertrag zwischen DHL und Dir und nicht mit dem Empfänger.
Nur wenn Dir der Empfänger den Schaden zu spät meldet, so dass Du ihn garnicht mehr in der Frist von 7 Tagen bei DHL anmelden kannst, hat der Empfänger es selber verbockt und wird bei Dir keine Ansprüche geltend machen können.
Der Empfänger sollte das dann wohl unter der Rubrik Lehrgeld verbuchen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.